Schlichtungsstelle BGG verzeichnet erneute Zunahme bei Anträgen
Aus dem 9. Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsstelle BGG) geht hervor, dass die Anzahl der Schlichtungsanträge erneut gestiegen ist: von 330 Anträgen im Jahr 2024 auf 436 Anträge im Jahr 2025.
Die Schlichtungsstelle BGG unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, sich in Konflikten, vor allem mit öffentlichen Stellen des Bundes, außergerichtlich zu einigen. Insgesamt hat sie seit ihrer Einrichtung 2016 nach eigenen Angaben mehr als 2.150 Anträge bearbeitet.
Im Jahr 2025 wurde die Schlichtungsstelle BGG 436 Mal in Anspruch genommen. Die Themenfelder umfassten erneut in großem Umfang das „Benachteiligungsverbot / angemessene Vorkehrungen“ (48 %), das Thema „Assistenzhunde“ (17 %) und die „Barrierefreie Informationstechnik“ (10 %). Weitere Themenbereiche waren das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“, die „physische Barrierefreiheit“, die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken“ und „Fragen der Verständlichkeit oder der Leichten Sprache“. 14 % der Anträge betrafen Themen wie Asylanträge oder Arzthaftungsfälle, die nicht in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle fielen.
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten – seitdem ist die Schlichtungsstelle auch für die Schlichtung bei Verletzung von Rechten nach diesem Gesetz zuständig. Mit 4 % der Anträge nach dem BSFG schlug sich der neue Aufgabenbereich laut Jahresbericht noch nicht bemerkbar in den Antragszahlen nieder. In 71 % der abgeschlossenen Verfahren sei eine gütliche Einigung erzielt worden, heißt es weiter.
Jürgen Dusel: Schlichtungsstelle BGG wird mehr denn je gebraucht
„Die Schlichtungsstelle BGG wird mehr denn je gebraucht, das zeigt dieser Bericht deutlich. Sie entlastet auch die Gerichte. Umso mehr begrüße ich es, dass die Schlichtungsstelle BGG nun auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen privater Marktteilnehmer tätig werden kann“, wird Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, in der Pressemitteilung zum Jahresbericht zitiert. Er äußerte zudem die Hoffnung, „dass wir dieses Jahr auch endlich zu einer umfassenden gesetzlichen Verpflichtung privater Anbieter zur Barrierefreiheit durch ein besseres BGG kommen“.
Die Schlichtungsstelle BGG plant dem Bericht zufolge, künftig ein barrierefreies digitales System zur Antragsbearbeitung einzusetzen. Damit soll der Verwaltungsaufwand möglichst begrenzt werden. Alle bisherigen barrierefreien Formate (z. B. Brief, Niederschrift, Antrag in Leichter Sprache, Antrag mittels Nutzung der Deutschen Gebärdensprache) und die Unterstützung durch die Geschäftsstelle sollen weiterhin angeboten werden.
Zum Jahresbericht 2025 der Schlichtungsstelle BGG
(Quelle: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen)
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