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Am 10. März 2015 legte die Landesregierung Schleswig-Holstein den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften" vor. Dazu hat sich das Deutsche Studentenwerk (DSW) in einer Stellungnahme vom 7. Mai 2015 geäußert.
Das DSW fordert in seiner Stellungnahme, das Amt der/des Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten eigenständig gesetzlich zu verankern. Zugleich fordert es, rechtliche Regelungslücken durch die Verankerung angemessener Nachteilsausgleiche beim Studienzugang, bei der Studienorganisation und in Prüfungssituationen zu schließen.
(Quelle: Deutsches Studentenwerk)
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