30.09.2026 Politik

Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: Bundesrat belässt Vorrangregelung

Am 25. September 2026 hat der Bundesrat zum Regierungsentwurf einer Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) Stellung genommen. Im Bundesratsbeschluss bleibt der Vorrang von Angeboten einer „infrastrukturellen Bildungsassistenz“ vor einer Einzelfallhilfe erhalten. Die Vorrangregelung war ein zentraler Kritikpunkt vieler Verbände und Institutionen wie auch zuletzt der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die infrastrukturelle Bildungsassistenz beschrieben als ein mit dem „Pooling“ vergleichbares Gruppenangebot des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gemeinsam mit den für Schule zuständigen Behörden. Es entspreche dem individuellen Rechtanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe. Leistungen der „Schulbegleitung“ und „Kita-Assistenz“ nach dem SGB IX seien davon nicht erfasst.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (Bundesratsdrucksache 441-26) begrüßt, dass im Regierungsentwurf trotz der Verankerung von infrastruktureller Bildungsassistenz als Regelfall in besonderen Einzelfällen ein Anspruch auf eine 1:1-Betreuung bestehen kann. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wie auch der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hatten hingegen empfohlen, die vorgesehene Vorrangregelung zu streichen. Infrastrukturangebote und individuelle Hilfen stünden gleichrangig nebeneinander, um sowohl einen niedrigschwelligen, barrierefreien Zugang zu Teilhabe in Bildungseinrichtungen zu ermöglichen als auch bei entsprechendem Bedarf einen diskriminierungsfreien und barrierearmen Zugang zu hochschwelligeren Einzelfallhilfen zu gewährleisten.

Die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) hatte in einem gemeinsamen Positionspapier gefordert, dass der Bundesrat in wesentlichen Punkten Nachbesserungen von der Bundesregierung verlangt. Es wurde moniert, dass mit dem Regierungsentwurf die Inklusive Lösung, mit der Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengeführt werden sollten, aufgegeben und durch eine unverbindliche Erprobungsklausel ersetzt werde. Die KBB sieht darin die Gefahr, dass geplante Einsparungen auf Kosten individueller Bedarfe von Kindern mit Behinderungen durchgeführt werden sollen. In der infrastrukturellen Bildungsassistenz erkennt die KBB zwar eine Chance für Inklusion, aber keinen Ersatz für individuelle Ansprüche:

„Ein Infrastrukturangebot kann individuelle Teilhabeleistungen ergänzen. Es darf jedoch nicht ohne verlässliche Bedarfsfeststellung an die Stelle einer auf den individuellen Bedarf ausgerichteten Erfüllung des Anspruchs treten.“

Die KBB fordert daher u. a. infrastrukturelle Bildungsassistenz als flächendeckendes, zusätzliches und für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen zugängliches Angebot, ohne Vorrangregelung für Infrastrukturangebote gegenüber individueller Einzelfallhilfe.

In einem Interview mit dem Deutschen Schulportal hat sich der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Michael Wrase, Universität Hildesheim und Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, im Juli (noch mit Blick auf den Referentenentwurf) ebenfalls kritisch zur Ausgestaltung der infrastrukturellen Bildungsassistenz geäußert. Schulbegleitungen wären dadurch nicht mehr ein individueller Rechtsanspruch für einzelne Kinder, sondern eine Infrastrukturmaßnahme. Der individuelle Rechtsanspruch müsse erhalten bleiben, wenn der Bedarf an einer Schule nicht gedeckt werde. Wrase betonte, das Bildungssystem sei jetzt schon an der Grenze der Überforderung und angesichts der mangelhaften Ausstattung auf die Notlösung der Schulbegleitung angewiesen.

„Diese Überforderung mit der Inklusion wäre nicht gegeben, wenn die Doppelstruktur aufgelöst würde, wie es etwa Bremen als einziges Bundesland konsequent gemacht hat. Dort wurden die qualifizierten Fachkräfte aus den Förderschulen an die Regelschulen gegeben, so wie es auch vom UN-Ausschuss zum Schutze für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert wird.“

Am 8. Oktober ist die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag angesetzt.

Der Bundesratsbeschluss sowie weitere wichtige Dokumente zum Gesetzentwurf sind unter folgendem Link abrufbar: Bundestagsdrucksachen

Weitere Informationen

KBB-Positionspapier

Deutsches Schulportal: Interview Michael Wrase

(Quellen: Deutscher Bundesrat, Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen, Deutsches Schulportal)


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