10.06.2021 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Teilhabestärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Mit der Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom 9. Juni 2021 wurde u. a. das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe“ verkündet.

Das sogenannte „Teilhabestärkungsgesetz“ war am 22. April im Bundestag beschlossen worden. Es enthält u. a. Bestimmungen zu den Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung für Menschen mit Behinderungen, das Budget für Ausbildung, den Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen – insbesondere Frauen und Mädchen, die Rechtslage zum Zutritt von Menschen mit Behinderungen in Begleitung von Assistenz- oder Blindenführhunden zu öffentlichen und privaten Einrichtungen oder zur Definition der leistungsberechtigten Personen in der Eingliederungshilfe.

Zum Gesetz im Wortlaut im Bundesgesetzblatt Nr. 29 vom 9. Juni 2021

(Quelle: Bundesanzeiger Verlag)


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