Teilhabeverfahrensbericht 2024
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) hat den Teilhabeverfahrensbericht 2024 veröffentlicht. Dieser dokumentiert das Reha- und Teilhabegeschehen in Deutschland und fasst beispielsweise Zahlen zu gestellten Anträgen, Bearbeitungsdauern, Bewilligungen, Widersprüchen und Klagen zusammen. Die Anzahl der Neuanträge ist demzufolge im Jahr 2023 um rund 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – auf etwa 3,2 Millionen.
Die meisten dieser Anträge wurden gestellt, um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu beantragen. 7,3 Prozent der eingehenden Anträge wurden an den jeweils zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet. Nach dem Antragseingang muss der Träger innerhalb von zwei Wochen über die Zuständigkeit entscheiden. Diese Frist wurde bei 17,5 Prozent aller Zuständigkeitsfeststellungen nicht eingehalten. Im Jahr 2022 lag dieser Wert bei 16,8 Prozent.
2023 vergingen im Durchschnitt 26,3 Tage, bis ein Antrag abschließend bearbeitet wurde. Damit hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Jahresvergleich kaum verändert. Insgesamt wurden 84,1 Prozent der bearbeiteten Anträge vollständig oder teilweise positiv beschieden. Antragstellende können rechtlich gegen die Entscheidung eines Trägers vorgehen. Im Jahr 2023 waren 53,2 Prozent der Widersprüche erfolgreich, und 26,8 Prozent der Klagen wurde stattgegeben. Die Anzahl entschiedener Widersprüche insgesamt hat im Vergleich zum Vorjahr um 6,4 Prozent zugenommen.
Wenig Zusammenarbeit zwischen den Trägern
Erbringen mehrere Träger die bewilligten Leistungen, muss eine trägerübergreifende Teilhabeplanung oder Teilhabeplankonferenz durchgeführt werden. 2023 fanden 11.817 solcher trägerübergreifender Teilhabeplanungen statt – mit insgesamt 0,4 Prozent handelt es sich dabei weiterhin um einen sehr geringen Anteil, bezogen auf alle entschiedenen Anträge.
Der vorliegende Bericht basiert auf den Meldungen von 1.154 Trägern für das Berichtsjahr 2023. Das bedeutet, dass 91,1 Prozent aller 1.267 berichtspflichtigen Träger ihren Daten an die BAR übermittelt haben. 113 Träger (8,9 Prozent) meldeten keine Daten. Der Gesetzgeber hat die BAR beauftragt, auf Grundlage der an sie weitergeleiteten Daten jährlich einen Bericht vorzulegen.
Ziel ist es, einen detaillierten Einblick in die Leistungsfähigkeit des deutschen Rehabilitationssystems zu geben, die Zusammenarbeit der Träger und das Reha-Leistungsgeschehen transparent darzustellen und Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung aufzuzeigen.
Der Teilhabeverfahrensbericht 2024 kann auf der Website der BAR heruntergeladen werden.
(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.)
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