Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene
Das Forschungsprojekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ beschäftigt sich mit der Frage, wie die erfolgreiche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in den Kommunen gelingen kann. Der erste Zwischenbericht zum Forschungsprojekt ist jetzt veröffentlicht. Er beschreibt, wie Kommunen die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen und auf welcher rechtlichen Grundlage sie dazu verpflichtet sind.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK hat ein Rechtsgutachten zu der Frage erstellt, ob und wie die Kommunen in Deutschland zu einer Umsetzung der Konvention rechtlich verpflichtet sind. Dazu wurde die Wirkung der UN-BRK auf den Ebenen des Völker-, Europa- und nationalen Rechts analysiert. „Aus dem Zusammenspiel dieser drei Rechtsebenen ergibt sich im Ergebnis eine Verpflichtung der Kommunen, die UN-BRK in ihrem eigenen Wirkungsbereich konventions- und menschenrechtskonform umzusetzen. Die UN-BRK wirkt dabei als Teil des Europarechts, als Bundesgesetz sowie als grundrechtliche Verbürgung und ist als völkerrechtlicher Auslegungsstandard im kommunalen Handeln stets zu berücksichtigen“, heißt es in dem Rechtsgutachten, das Teil des Forschungsberichts ist.
Forschungsergebnisse als Grundlage für Arbeitshilfen
Die kommunale Ebene sei besonders entscheidend, um die Prinzipien der Inklusion und Teilhabe in die Praxis umzusetzen und das tägliche Leben von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern, betont die Monitoring-Stelle UN-BRK. Insgesamt wurden 619 Kommunen in den Blick genommen. In 252 dieser Kommunen wurden Planungen gefunden. Die Ergebnisse zeigen u. a., dass systematische Planungsaktivitäten, wie sie auf die Ratifizierung der UN-BRK im Jahr 2009 folgten, in den letzten zehn Jahren nachgelassen haben. Jedoch gebe es sie nach wie vor: „Häufige Themen der Planwerke sind Arbeit, Wohnen, Bildung und Barrierefreiheit. Eine Verbindung zur UN-BRK wird allerdings nicht immer hergestellt.“ Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen zeigten sich in Bezug darauf, wie sie Menschen mit Behinderungen in die Planungen miteinbeziehen. In den meisten Fällen partizipierten Menschen mit Behinderungen in Steuerungsgremien, entweder direkt oder durch Vertretungen. Das umfasse beispielsweise die Sicherstellung von Barrierefreiheit im Planungsprozess.
Ab Sommer 2024 wird sich die Projektgruppe der Erarbeitung einer Transferstrategie widmen. Ziel ist es, die Forschungsergebnisse praxisnah aufzubereiten und kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägern Arbeitshilfen und Angebote zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
Das Projekt „UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“ startete 2022 in Kooperation zwischen dem Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen und der Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Es wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Ein Beirat aus Interessensvertreterinnen und -vertretern von Menschen mit Behinderungen, von Kommunen und Forschende zu Disability Studies begleitet das Projekt.
Weitere Informationen
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in deutschen Kommunen
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
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