23.01.2020 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Verbände fordern weitere Überarbeitung des Referentenentwurfs zum Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)

Der Referentenentwurf zum Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) ist noch nicht wie ursprünglich geplant im Bundeskabinett diskutiert worden. Verbände der Betroffenen, wie z. B. der Paritätische Gesamtverband und der Deutsche Behindertenrat, begrüßen dies und fordern in einer gemeinsamen Erklärung, den Referentenentwurf zum IPREG zu überarbeiten.

Die Verbände unterstützen zwar die Zielrichtungen des IPReG (voriger Name: Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG) hinsichtlich einer Stärkung der Versorgungsqualität im Bereich von außerklinischer Intensivpflege und der Förderung der Beatmungsentwöhnung. Abgelehnt wird aber, dass der Medizinische Dienst bzw. die Krankenkassen darüber entscheiden sollen, ob ein Betroffener zuhause bleiben darf oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt wird. Finanzielle Interessen dürften nicht über den persönlichen Wünschen der Betroffenen stehen. In der Verbände-Erklärung heißt es: „Wir fordern deshalb nachdrücklich, den Referentenentwurf zum IPREG zu überarbeiten, und das einschränkende Kriterium der Angemessenheit in § 37c Abs. 2 SGB V sowie den Verweis auf § 104 SGB IX zu streichen.“

Verena Bentele, Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrats und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, sagte: „Wir erwarten, dass der nächste Entwurf deutlich verbessert und das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen nicht eingeschränkt wird. Das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform muss ohne Wenn und Aber realisiert werden“. Außerdem fordert der DBR vom Bundesgesundheitsministerium die Einhaltung von Fristen und Beteiligungsstandards, damit die Verbände von Menschen mit Behinderungen in angemessener Zeit auf den Gesetzentwurf reagieren können.

Zu den Mitzeichnern der Erklärung zählen die Deutsche Rheuma-Liga, der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, die Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke, der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter, die Anthropoi Selbsthilfe, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, ZNS Hannelore Kohl Stiftung, die Lebenshilfe, die BAG Selbsthilfe, der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen BAGSO und der Sozialverband Deutschland SoVD.

Weitere Informationen:

Verbände-Erklärung zum Referentenentwurf des Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG)

DBR: IPREG – Gegen den Willen von Betroffenen. Zum Referentenentwurf des Intensiv- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes

(Quellen: Deutscher Behindertenrat, Paritätischer Gesamtverband)


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