25.06.2026 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Verbände: Reformpläne sollten Rechte und Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderungen wahren

Vor dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei Bundeskanzler Friedrich Merz am 25. Juni 2026 haben mehrere Verbände und Organisationen erneut davor gewarnt, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen im Zuge der anstehenden Sozialstaatsreformen zu verschlechtern.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), seine Landesverbände und Gremien haben unter dem Titel „Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei aktuellen Reformvorhaben berücksichtigen!“ eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Darin betont der Verband, dass nicht nur Einzelpersonen, sondern die gesamte Gesellschaft von Investitionen in Teilhabe, Barrierefreiheit, Assistenz und Gesundheit profitiere.

Die notwendige Suche nach finanzieller Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme dürfe nicht dazu führen, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien aus dem Blick gerate. Viele Angehörige leisteten seit vielen Jahren Pflege, Betreuung, Begleitung und Assistenz. Damit entlasteten sie die sozialen Sicherungssysteme in erheblichem Umfang, heißt es in der Erklärung. „Reformen müssen diese Leistungen anerkennen und stärken.“

Sozialpolitische Reformen müssten die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Bundesteilhabegesetz und den Artikel 3 des Grundgesetzes konsequent berücksichtigen. Es sei falsch, Menschen mit Behinderungen auf Pflegebedürftigkeit zu reduzieren. Ihre gleichberechtigte Teilhabe in einer inklusiven Gesellschaft müsse das Ziel sein, fordert der bvkm.

Die Vorgaben, die sich aus der Umsetzung der UN-Kinderrechts- und der UN-BRK ergeben, „dürfen bei den anstehenden Sozialstaatsreformen nicht zur Verhandlungsmasse werden“, erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, in einer Pressemitteilung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe dürften nicht nur als Kostenfaktoren verstanden werden. „Sie sind die Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen.“ Die dafür nötigen Investitionen zahlten sich auf lange Sicht auch finanziell aus.

Ulla Schmidt: Kommunale Haushalte nicht durch das Kürzen von Sozialleistungen sanieren

Deutliche Worte findet die frühere Bundesministerin und heutige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, im Namen der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung: „Menschen mit Behinderung sind kein Einsparpotential. Wer an ihnen kürzen will, missachtet die Menschenrechte und verkennt die dramatische Lage der Kommunen. Ihre Haushalte können nicht über das Kürzen von Sozialleistungen saniert werden.“ Auch Schmidt erinnert an die staatlichen Verpflichtungen, die Deutschland vor 17 Jahren mit der Ratifizierung der UN-BRK eingegangen ist.

Einsparmöglichkeiten sehen die Fachverbände zuallererst im Bürokratieabbau. Es sei vor allem der „immer größer werdende Verwaltungsaufwand“, der bei der Eingliederungshilfe die Kosten in die Höhe treibe.

Zur Erklärung des bvkm

(Quellen: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Deutsches Institut für Menschenrechte, Fachverbände für Menschen mit Behinderung)


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