10.03.2025 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Verbände richten Appell zur selbstbestimmten Teilhabe für Menschen mit Behinderungen an die Politik

In einem gemeinsamen Appell an den neu gewählten Bundestag und an die kommende Bundesregierung fordern verschiedene Verbände, die UN-Behindertenrechtskonvention zum Maßstab für die weitere politische und praktische Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes zu machen.

Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, Teilhabe-Fachverbände, Selbsthilfeverbände und Dachverbände aus dem sozialpsychiatrischen Bereich haben das Papier mit detailliert beschriebenen Forderungen unterzeichnet.

Einig sind sie sich in den folgenden Aspekten:

  • Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen müssen rechtlich, finanziell und organisatorisch gestärkt werden. Sie sollen ein gleichberechtigtes Mitverhandlungs- und Mitbestimmungsrecht erhalten.
  • Das sozialrechtliche Leistungsdreieck (Leistungsberechtigte/r, Leistungsträger und -erbringer) darf nicht zugunsten einer Stärkung der Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger eingeschränkt oder aufgegeben werden.
  • Bedarfsermittlungsverfahren müssen für alle Beteiligten einfacher und bundeseinheitlich angeglichen werden. Dabei sind die individuellen Lebensumstände besonders zu berücksichtigen, und das Selbstbestimmungsrecht ist zu achten.
  • Anforderungen an den Einsatz von Fach- und Hilfskräften sollten gemeinsam auf Bundesebene formuliert werden.
  • Sowohl Leistungs- als auch Vergütungsvereinbarungen sollen in Schiedsverfahren behandelt werden können, da beide inhaltlich zusammengehören.
  • Eine Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Erfahrungsaustauschs nach § 94 Abs 5 SGB IX soll gemeinsam mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie den Verbänden der Leistungserbringer erfolgen. Mit der Umstellung auf stärker personzentrierte Leistungen, die inklusiv im Sozialraum erbracht werden sollen, nimmt die Bedeutung regionaler Sozialplanung und der Vernetzung aller Akteure zu.

Der Appell wird vom Paritätischen Gesamtverband, vom Deutschen Roten Kreuz, von der Bundesvereinigung Lebenshilfe, von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen, vom Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, vom BDH Bundesverband Rehabilitation und weiteren Verbänden getragen.

Download

Der vollständige Appell kann auf der Website des Paritätischen heruntergeladen werden.

(Quelle: Der Paritätische Gesamtverband)


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