18.02.2026 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Verordnung von AKI-Leistungen voraussichtlich ab Oktober auch per Videosprechstunde möglich

Ärztinnen und Ärzte können Leistungen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) künftig auch per Videosprechstunde verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Voraussetzungen dafür am 22. Januar 2026 festgelegt. Mit einer Inanspruchnahme wird ab Oktober 2026 gerechnet.

Videosprechstunden gewännen in der Versorgung zunehmend an Relevanz, informiert der G-BA in seiner Pressemitteilung zum Beschluss. So ist es aktuell bereits möglich, ärztliche Verordnungen via Videosprechstunde etwa für Heilmittel, häusliche Krankenpflege und medizinische Rehabilitation oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen.

Wesentliche Voraussetzungen für eine Verordnung von AKI-Leistungen per Videosprechstunde sind:

  • Die Erstverordnung von außerklinischer Intensivpflege per Videosprechstunde ist generell ausgeschlossen. Die verordnungsrelevante Diagnose, die Funktionseinschränkungen und der Hilfsbedarf durch Pflegefachkräfte müssen zuerst durch eine persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.
  • Für Folgeverordnungen gilt: Eine Verordnung per Videosprechstunde muss bei der Art und Schwere der Erkrankung überhaupt möglich sein. Es muss sicher beurteilt werden können, ob die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch weiterhin bestehen. Andernfalls muss eine unmittelbare körperliche Untersuchung stattfinden.
  • Da es sich bei der außerklinischen Intensivpflege um die Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten mit einem hohen und kontinuierlichen Versorgungsbedarf handelt, muss innerhalb der letzten 12 Monate immer mindestens eine unmittelbar persönliche Konsultation erfolgt sein.
  • Es besteht kein Anspruch auf eine Verordnung im Rahmen einer Videosprechstunde.

Die Richtlinienänderung tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA den Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Der G-BA geht in seiner Pressemitteilung davon aus, dass die Verordnung per Videosprechstunde ab Oktober dieses Jahres möglich sein wird.

(Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss)

Weitere Informationen

Zur DVfR-Meldung „G-BA passt Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege an“ vom 23.06.2025


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