26.01.2023 Politik

Was wird aus der Unabhängigen Patientenberatung?

Über eine geplante neue Struktur für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) haben die Parlamentsnachrichten des Deutsche Bundestags am 23. Januar 2023 berichtet. Sie beziehen sich dabei auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/5334), nach dem die UPD in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden soll.

Das Ziel sei, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Stiftungsvorstand soll für die Aufgabe der unabhängigen Information und Beratung der Patientinnen und Patienten verantwortlich sein. Bei der Ausgestaltung des Vorstands komme den Organisationen für die Wahrnehmung der Patienteninteressen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen eine wesentliche Rolle zu. Die UPD soll Bürger in rechtlichen, medizinischen und psychosozialen Gesundheitsfragen beraten. Zu den thematischen Schwerpunkten gehören Patientenrechte, Behandlungsfehler, psychische Erkrankungen und Leistungen von Kostenträgern.

Die Tätigkeit der Stiftung soll dem Entwurf zufolge jährlich extern und unabhängig evaluiert werden. Gegenstand der Evaluierung sei die Überprüfung der Zweckerfüllung der Stiftung, der Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebots, der wissenschaftlichen Qualität des Angebots sowie der Beratungszahlen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) sollen der Stiftung mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen, wobei der Anteil der PKV bei 7 Prozent veranschlagt ist. Auch bisher wurde die UPD durch die GKV und die PKV finanziert, bislang mit 10 Millionen Euro jährlich.

Im Januar 2016 hatte die Callcenter-Firma Sanvartis die UPD übernommen. Das Konstrukt stand immer wieder in der Kritik, insbesondere die Neutralität der UPD, ihre Unabhängigkeit von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen Dritter sowie die Kontinuität ihres Informations- und Beratungsangebots. Bis 2016 war der Beratungsauftrag von einer Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK, Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) wahrgenommen worden.

Auch an dem neuen Struktur- und Finanzierungskonzept gibt es Kritik: Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe solle die UPD aus Steuermitteln finanziert werden, so z. B. der Sozialverband Deutschland (SoVD). Nur so könne eine echte Unabhängigkeit der UPD von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen Dritter oder eine entsprechende Einflussnahme auf die Stiftungsarbeit ausgeschlossen werden. Oftmals sind die Krankenkassen laut SoVD selbst Gegenstand der Beratung. „Ein Stimmrecht der Kassen im Stiftungsrat hätte daher einen besorgniserregenden Einfluss auf Inhalt und Umfang der gesamten Tätigkeit der Stiftung.“ (Wir berichteten, siehe auch: "Sachverständige sind für eine steuerfinanzierte Unabhängige Patientenberatung".)

Zum Vorgang - Gesetzgebung "Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland

(Quelle: Deutscher Bundestag – Parlamentsnachrichten, Sozialverband Deutschland)


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