WSI-Studie: Betriebliche Mitbestimmung erhöht Chance für Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Betriebe der Privatwirtschaft, in denen es einen Betriebsrat (BR) gibt und im besten Fall auch eine Schwerbehindertenvertretung (SBV), beschäftigen häufiger Menschen mit einer Schwerbehinderung als solche ohne Interessenvertretung. Allerdings besteht auch dort noch ungenutztes Potenzial. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit Menschen mit einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) zu besetzen. Menschen mit geringerem Behinderungsgrad können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Doch rund 60 Prozent der privatwirtschaftlichen Arbeitgeber erfüllen die Mindestanforderung zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht. Sie müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Der Studie zufolge haben Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung besonders in privatwirtschaftlichen Betrieben ohne Mitbestimmung schlechte Karten. Eher fänden sie eine Anstellung im öffentlichen Dienst und in der gemeinnützigen Wirtschaft.
Für ihre Untersuchung haben die WSI-Forscher Dr. Florian Blank und Dr. Wolfram Brehmer die WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2025 von fast 4.000 Gremien ausgewertet und mit Daten der Bundesagentur für Arbeit abgeglichen. Rund 26 Prozent der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft mit mehr als 20 Arbeitsplätzen und zehn Prozent der öffentlichen Arbeitgeber beschäftigten nach Daten der Arbeitsagentur gar keine schwerbehinderten Menschen. Weitere 36 beziehungsweise 32 Prozent erfüllten die Beschäftigungspflicht nur teilweise. Aus der Betriebs- und Personalrätebefragung gehe hervor, dass 2025 rund 56 Prozent der gewinnorientierten Arbeitgeber und 69 Prozent der Arbeitgeber in gemeinnützigen Betrieben die Beschäftigungspflicht erfüllten. Der öffentliche Dienst komme auf 74 Prozent. In 57 Prozent der nicht-gemeinnützigen und 61 Prozent der gemeinnützigen Betriebe existiert nach Angaben der Betriebsräte eine SBV. Von den Personalräten, also den Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sagten 76 Prozent, dass es eine SBV gebe.
Die Mitbestimmung mache einen Unterschied. Grundsätzlich gelte: Je größer der Betrieb ist, desto eher hat er eine SBV. Zudem gehe die Existenz einer SBV häufig mit einer höheren Anzahl an Mitarbeitenden mit Behinderungen im Betrieb einher. Was dabei Ursache und Wirkung ist, lasse sich Blank und Brehmer zufolge nicht sicher sagen. Es könnte sein, dass eine große Zahl Betroffener den Anstoß zur Wahl einer Vertretung gibt. Andersherum sei aber auch denkbar, dass eine bestehende Schwerbehindertenvertretung dazu beiträgt, dass Menschen mit Behinderungen häufiger eingestellt werden oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Eintritt einer Behinderung weiterbeschäftigt werden.
Beides sei auch mit Blick auf alternde Belegschaften und Fachkräftemangel eine „zentrale Frage“, so die Forscher. Betriebe sollten das Potenzial von Menschen mit Einschränkungen nutzen. An den Betriebs- und Personalräten sei es, „darüber zu wachen, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht diskriminiert werden“ und auf die Wahl der SBV hinzuwirken. Die Daten zeigten auch, dass SBVen in der Mehrheit der mitbestimmten Betriebe vorhanden sind, jedoch keineswegs überall, wo schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen beschäftigt werden. Hier sehen Blank und Brehmer weiter Handlungsbedarf angesichts der nach wie vor zu geringen Integration schwerbehinderter Menschen ins Erwerbsleben. Bis Ende November stehen in Deutschland wieder die Wahlen an: Eine SBV soll in Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten gewählt werden.
Die Studie „Beschäftigung von Schwerbehinderten und ihre Vertretung im Betrieb – Ausgabe 2026“ (WSI Policy Brief Nr. 103) ist auf der folgenden Seite des WSI abrufbar: Zur Studie
(Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung)
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