Beitrag drucken oder senden
Beitrag in Sozialen Netzen teilen
Dieser Beitrag gehört zu:
Im Mai hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Zwischenbericht 2025 zur „Bundesinitiative Barrierefreiheit“ vorgestellt. Mit der ressortübergreifenden Initiative sollen Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf uneingeschränkte Teilhabe in allen Lebensbereichen verwirklichen können.
Ein Kabinettsbeschluss vom November 2022 formuliert Barrierefreiheit explizit als ressort- und ebenenübergreifende Aufgabe. – Dies war der Startpunkt für die Bundesinitiative Barrierefreiheit als Initiative aller Ressorts, koordiniert vom BMAS. Seit dem Start sind zahlreiche Maßnahmen im Bereich Barrierefreiheit angegangen worden, die in dem vorliegenden Bericht dargestellt werden. „Die Arbeit ist damit jedoch nicht getan. Deswegen sind sowohl die Bundesregierung als auch Länder und Kommunen weiterhin verpflichtet, konsequent Barrieren in den verschiedenen Lebensbereichen abzubauen. Aus diesem Grund ist die Bundesinitiative Barrierefreiheit zeitlich nicht befristet und sie arbeitet ebenenübergreifend“, heißt es zum Hintergrund einleitend in der Publikation.
Deutschland soll in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens Barrieren abbauen. Die Bundesinitiative legt den Fokus auf die Bereiche Bauen und Wohnen, Mobilität, Gesundheit und Digitales, denn in diesen vier Lebensbereichen gebe es den größten Veränderungsbedarf. Entsprechend sind Maßnahmen der Bundesministerien für Gesundheit (BMG), für Digitales und Verkehr (BMDV) und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Schwerpunkte des vorliegenden Berichts. Aber auch andere Ressorts haben sich eingebracht. Ein wichtiges Kernstück ist der Beirat aus Vertretungen der Menschen mit Behinderungen, der Länder und Kommunen, der Wirtschaft und der jeweiligen Sozialpartner. Der Bericht hebt hervor, dass die Bundesinitiative damit ein wirkungsvolles Beteiligungsformat für die Selbst- und Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen sei, die im Beirat der Bundesinitiative zentrale inklusionspolitische Themen mit den jeweils zuständigen Ressorts direkt besprechen könnten. Ihr Einfluss beschränke sich damit nicht mehr auf die formale Verbändebeteiligung im Gesetzgebungsverfahren. Wesentlich für die Arbeit der Bundesinitiative sei auch ein Pool von über 100 vom Beirat eingesetzten Sachverständigen in den unterschiedlichen Themengebieten. Diese stehen den Ressorts und auch den Fraktionen im Bundestag bei Bedarf beratend zur Seite.
Was bisher erreicht oder auch nicht erreicht wurde, ist dem Bericht in den Bereichen Bauen und Wohnen, Mobilität, Gesundheit und Digitales sowie unter „Übergreifende Aktivitäten“ und „Barrierefreiheit in Kultur und Medien“ zu entnehmen. Berichtet wird überdies zur „Kampagne für mehr Sichtbarkeit“. Die weitere Umsetzung der Maßnahmen unterliegt, soweit sie zu Ausgaben im Bundeshaushalt führt, den finanzpolitischen Maßgaben des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode.
Zum Zwischenbericht auf der Website des BMAS
(Quelle: BMAS)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!