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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat im Oktober eine Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetzentwurf veröffentlicht. Darin unterstützt die BDA, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Entfaltung zu ermöglichen. Grundsätzlich seien die im Gesetzentwurf enthaltenen Reformansätze positiv zu bewerten, die geplante Bürokratisierung des Schwerbehindertenrechts sei dagegen kritisch.
Die BDA tritt in dem Papier u. a. für eine Stärkung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) ein. Es sei richtig, das allgemeine Rehabilitations- und Teilhaberecht für die Reha-Träger verbindlicher auszugestalten. Die Klärung von Zuständigkeiten zwischen Reha-Trägern dürfe nicht länger zu Reibungsverlusten führen, die zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen und zudem vermeidbare Kosten verursachen.
Wichtig sei, dass mehr Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt fänden. Daher sei die vorgesehene Einführung eines "Budgets für Arbeit", also die Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Eingliederungshilfe bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber im Sinne eines Minderleistungsausgleichs, grundsätzlich zu begrüßen. Auch die Zulassung alternativer Anbieter von Werkstattleistungen sei grundsätzlich ein richtiger Ansatz.
Auf die Besserstellung von Inklusionsprojekten insbesondere bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollte nach Ansicht der BDA verzichtet werden. Anders als Werkstätten seien Inklusionsprojekte Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Abgelehnt werden Verschärfungen bei den Regelungen zur Schwerbehindertenvertretung, diese brächten neue Kosten und zusätzliche Bürokratie. Die Vorschläge unterstützten nicht die Bereitschaft der Betriebe, Schwerbehinderte einzustellen. Vielmehr bestünde die Gefahr, dass neben dem Betriebsrat ein zweites Mitbestimmungsorgan geschaffen würde.
Im Einzelnen geht die Stellungnahme auf 13 Seiten auf folgende Inhalte des Gesetzentwurfs ein:
Die BDA-Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz – BTHG) ist unter folgendem Link abrufbar:
(Quelle: BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände )
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