21.04.2023 Politik

Bundestag stimmt für Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Der Deutsche Bundestag hat am 20. April 2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Zugestimmt hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. Die CDU/CSU stimmte dagegen, die AfD enthielt sich. Die „vierte Staffel“ der Ausgleichsabgabe ist ebenso Bestandteil des Entwurfs (Bundestags-Drucksache 20/5664) wie die Aufhebung der Bußgeldvorschrift gemäß § 238 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX.

Die Bundesregierung möchte mit diesem Gesetz den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern sowie Bedingungen schaffen, unter denen auch Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Erreicht werden sollen diese Ziele u. a. durch die Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen („vierte Staffel“). Für kleinere Arbeitgeber sollen, wie bisher, Sonderregelungen gelten. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen sich künftig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentrieren. Für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes ist eine Genehmigungsfiktion vorgesehen. Die Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit soll aufgehoben werden und der Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung eine neue Ausrichtung bekommen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (Bundestags-Drucksache 20/6442) abgegeben. Abgelehnt wurden zwei Entschließungsanträge, die die Fraktion Die Linke (Bundestags-Drucksache 20/6443) und die Unionsfraktion (Bundestags-Drucksache 20/6444) zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatten.

Abschaffung der Bußgeldregelung „falsches Signal“

Kritisch sahen einige Abgeordnete u. a., dass die bisher bestehenden drei Staffeln der Ausgleichsabgabe gar nicht erhöht werden sollen. Ebenso gab es Stimmen gegen die Einführung einer „vierten Staffel“. Die geplante Abschaffung der Bußgeldregelung sende das „vollständig falsche Signal“ an Betriebe, die überhaupt keine Menschen mit Behinderung beschäftigen, heißt es in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Auf Grundlage dieser Regelung konnte bislang ein Bußgeld verhängt werden, wenn ein Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachkommt. Zudem dürfe die Ausgleichsabgabe nicht länger als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein.

Reden, Anträge, weitere Dokumente und der Beschlusstext auf der Website des Deutschen Bundestags

(Quelle: Deutscher Bundestag)


Kommentare (1)

  1. Wolfgang
    Wolfgang 26.04.2023
    Forum Inklusion und Teilhabe:

    Düwell forderte von der Politik dreierlei für eine bessere Teilhabe am Arbeitsleben von Men­schen mit Behinderung: Die Praxis der Früh­ver­ren­tung Schwer­be­hin­der­ter wirksamer zu beschränken, es den Beschäftigten zu er­mög­li­chen, Wie­der­ein­glie­derung in den Betrieb zu verlangen, und In­klus­ions­ver­wei­ge­rer wirksam zu sanktionieren.

    Nur Jens Beeck ist hoch zufrieden: »Eine „glatte Eins“ da­ge­gen gab’s von Jens Beeck (FDP) für den Ge­setz­ent­wurf …« Und den über 50 Prozent „Inklusionsverweigerern“ wird dieser unverantwortliche „Kahlschlag“ beim Bußgeld wohl erfreuen und begeistern! Partei der BEM- und Inklusionsverweigerer?
    https://www.dbb.de/artikel/inklusiver-arbeitsmarkt-gewinn-fuer-wettbewerbsfaehigkeit.html

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