Barriere-Freiheit in der Arbeits-Welt und in Behörden

 

Was bedeutet Barriere-Freiheit?

Barriere ist ein anderes Wort für Hindernis.

Barriere-frei ist, wenn alle Menschen
etwas benutzen können.

Zum Beispiel

  • eine Internet-Seite oder
  • einen Eingang zu einem Haus.

Oder wenn alle Menschen überall hinkommen.

Und zwar ohne besondere Probleme.

Und ohne fremde Hilfe.

 

Grundlagen

In Deutschland gibt es das Grund-Gesetz.

Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz.

Im Grund-Gesetz steht:

Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.

Aber trotzdem werden Menschen mit Behinderungen benachteiligt.

Eine Benachteiligung kann vielfältig sein.

 

 

Manchmal ist es nicht möglich,        
eine öffentliche Einrichtung zu besuchen.

Zum Beispiel weil es für Menschen im Roll-Stuhl
keine Rampe gibt.

 

Eine andere Benachteiligung ist:

Menschen mit Behinderungen bekommen eine Leistung nicht,
die eigentlich jeder Mensch bekommen soll.

 

Es gibt auch Benachteiligung bei den
Arbeits-Möglichkeiten.

Oft haben Menschen mit Behinderungen
nur wenig Wahl-Möglichkeiten,
was sie arbeiten möchten.

Manchmal gibt es bestimmte Maßnahmen zur Förderung.

Dann können sich auch Menschen mit Behinderungen entfalten.

 

Seit dem Jahr 2009 ist in Deutschland die
UN-Behinderten-Rechts-Konvention gültig.

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention wird so abgekürzt: UN-BRK.

In der UN-BRK steht:

Alle Menschen haben die gleichen Rechte:

  • beim Wohnen
  • beim Lernen
  • beim Arbeiten
  • und auch sonst überall.

 

Im Artikel 4 der UN-BRK steht:

  • Für alle Menschen mit Behinderungen gelten die Menschen-Rechte.
    Und zwar ohne Einschränkung.
  • Für alle Menschen mit Behinderungen gelten die Grund-Freiheiten.
  • Niemand darf aufgrund von Behinderungen benachteiligt werden.

 

Deutschland muss sich an die UN-BRK halten.

Deshalb muss Deutschland Maßnahmen treffen,
damit niemand mit Behinderungen benachteiligt wird.

Maßnahmen sind zum Beispiel Gesetze.

 

Deutschland muss mit Gesetzen
Gleich-Berechtigung fördern.

Gleich-Berechtigung bedeutet hier:

Menschen ohne Behinderungen und
Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Rechte.

 

Deutschland muss sich gegen die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

Dafür muss Deutschland angemessene Vorkehrungen treffen.

 

Was sind angemessene Vorkehrungen?

Angemessene Vorkehrungen sind Änderungen und Anpassungen,
so dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind.

 

Deutschland muss sich auch darum kümmern:

Menschen mit Behinderungen sollen den gleichen Zugang
wie Menschen ohne Behinderungen haben.

Der Zugang bezieht sich auf verschiedene Bereiche:

  • Zugang zu verschiedenen Orten
  • Zugang zu Transport-Mitteln
  • Zugang zu Information und Kommunikation
  • Zugang zu Einrichtungen
  • Zugang zu Diensten

Man spricht hier auch von Zugänglichkeit.

Oder Barriere-Freiheit.

Das betrifft besonders:

  • Gebäude
  • Straßen
  • Transport-Mittel
  • andere Einrichtungen

    Zum Beispiel Arbeits-Stätten.

 

Die UN-BRK ist in vielen Ländern auf der Welt gültig.

Auch in Deutschland ist die UN-BRK gültig.

Aber Deutschland hält sich nicht in allen Bereichen an die UN-BRK.

 

Die Vereinten Nationen finden die Situation in Deutschland
nicht so gut:

In Deutschland gibt es zu wenig verbindliche Regeln für Barriere-Freiheit.

 

Es gibt besonders zu wenig Regeln:

  • für private Unternehmen
  • für Geschäfte
  • für Restaurants

 

Die Vereinten Nationen finden auch eine andere Sache in Deutschland nicht so gut:

Es gibt zu wenig Regeln zur Zugänglichkeit.

 

Die Vereinten Nationen empfehlen Deutschland:

Auch für Unternehmen, Geschäfte oder Restaurants soll es Gesetze zur Barriere-Freiheit geben.

So dass neue Barrieren vermieden werden.

Und alte Barrieren abgebaut werden.

Deutschland soll die Barriere-Freiheit besser überwachen.

Wenn sich jemand nicht an die Gesetze zur Barriere-Freiheit hält.

Dann soll derjenige auch bestraft werden.

 

Außerdem soll es mehr Beschäftigungs-Möglichkeiten
an zugänglichen Arbeits-Plätzen geben.

Auch im europäischen Recht steht:

Arbeit-Geber sollen den Arbeits-Platz
behinderten-gerecht gestalten.

Arbeit-Geber sollen sich an die Barriere-Freiheit halten.

 

Barriere-Freiheit von Behörden

Behörden sind staatliche Einrichtungen.

Zum Beispiel Ämter.

Staatliche Einrichtungen gibt es:

  • von der Bundes-Republik Deutschland
  • von den Bundes-Ländern
  • von den Gemeinden

 

Behörden müssen sich an das Benachteiligungs-Verbot halten.

Denn Behörden müssen sich an das Grund-Gesetz halten.

Das Benachteiligungs-Verbot steht im Grund-Gesetz.

Behörden müssen sich außerdem an die Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetze halten.

Die Abkürzung ist BGG.

Es gibt das BGG von der Bundes-Republik Deutschland.

 

Im BGG steht, was Barriere-Freiheit ist.

Barriere-frei ist, wenn alle Menschen etwas benutzen können.

Oder wenn alle Menschen überall hinkommen.

Und zwar ohne besondere Probleme.

Und ohne fremde Hilfe.

 

Im BGG steht auch, was barriere-frei sein muss.

Das sind:

  • Gebäude
  • Verkehrs-Mittel
  • Technische Gebrauchs-Gegenstände
  • Internet-Seiten
  • Radio
  • Fernsehen
  • Computer
  • Tablets
  • Handys

Im BGG steht auch:

Behörden dürfen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen.

Benachteiligung bedeutet hier:

Die Behörde kümmert sich nicht um ihre Pflicht zur Barriere-Freiheit.

Die Behörde kümmert sich nicht um angemessene Vorkehrungen.

Wenn Behörden neu gebaut werden.

Oder wenn Behörden umgebaut werden:

Dann muss man auf die Barriere-Freiheit achten.

 

Im BGG steht auch:

Behörden müssen mit Menschen mit Behinderungen
einfach und verständlich reden.

Zum Beispiel in Gebärden-Sprache oder in Leichter Sprache.
Oder andere Mitteilungs-Hilfen nutzen.

Behörden sollen ihre Briefe so schreiben,
dass Menschen mit Behinderungen die Briefe verstehen.

Behörden sollen auch ihre Internet-Seiten barriere-frei gestalten.

 

Im Sozial-Gesetz-Buch steht außerdem:

Die Angebote von Sozial-Leistungs-Trägern müssen barrierefrei sein.

Sozial-Leistungs-Träger sind zum Beispiel:

  • Job-Center
  • Kranken-Kassen
  • Träger der Eingliederungs-Hilfe

 

In diesen Bereichen sollen Sozial-Leistungs-Träger barrierefrei sein:

  • bei der Beratung
  • Gebäude

Sozial-Leistungs-Träger arbeiten mit Diensten und Einrichtungen zusammen.

Einrichtungen sind zum Beispiel

  • von der Arbeiter-Wohl-Fahrt.
  • Oder von der Caritas.
  • Oder von der Lebens-Hilfe.

Auch die Einrichtungen müssen barriere-frei sein.

 

Barriere-Freiheit von Arbeits-Stätten und Arbeits-Mitteln

Wenn Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden:

Dann müssen auch die Arbeits-Plätze barriere-frei sein.

Das bedeutet:

Der Arbeit-Geber muss den besonderen Bedarf
von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.

Und zwar im Bereich Sicherheit.

Und im Bereich Schutz der Gesundheit.

 

Die Barriere-Freiheit ist besonders für folgende Bereiche wichtig:

  • Arbeits-Plätze
  • Toiletten
  • Pausen-Räume
  • Bereitschafts-Räume
  • Kantinen
  • Erste-Hilfe-Räume
  • Unterkünfte
  • Türen
  • Verkehrs-Wege
  • Flucht-Wege
  • Not-Ausgänge
  • Treppen
  • Orientierungs-Systeme

 

Rehabilitations-Träger unterstützen die Barriere-Freiheit.

Sie besorgen zum Beispiel technische Arbeits-Hilfen,
die die Menschen mit Behinderungen für ihren Beruf brauchen.

Das Integrations-Amt zahlt für den Arbeit-Geber:

  • das Geld für die behinderten-gerechte Einrichtung
    von Arbeits-Plätzen
  • das Geld für die behinderten-gerechte Einrichtung
    von Ausbildungs-Plätzen

 

Handlungs-Möglichkeiten

Barriere-Freiheit ist wichtig.

Was kann man tun, damit es mehr Barriere-Freiheit gibt?

 

Es gibt die Bundes-Fach-Stelle für Barriere-Freiheit.

Sie berät und unterstützt zu Fragen der Barriere-Freiheit.

Das steht im Gesetz.

Genauer gesagt im Paragrafen 13 im Gesetz
zur Gleich-Stellung von Menschen mit Behinderungen.

Die Abkürzung ist: § 13 BGG

 

Es gibt Verbände von Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel gibt es den Sozial-Verband VdK Deutschland.

Es gibt auch den Deutschen Gewerkschafts-Bund.

Viele Verbände können klagen,
wenn es zu wenig Barriere-Freiheit bei Behörden gibt.

 

Klagen bedeutet:

Man schreibt einen Antrag an das Gericht.

In dem Antrag schreibt man:

Das Gericht soll eine Entscheidung treffen.

Zum Beispiel soll hier das Gericht entscheiden,

dass es mehr Barriere-Freiheit gibt.

Man muss also nicht selbst klagen.

Man kann zu einem dieser Verbände gehen.

Die Verbände klagen dann für einen.

 

Diese Verbände können mit Arbeit-Gebern auch Barriere-Freiheit vereinbaren.

Man sagt dazu Ziel-Vereinbarung.

 

Oder man geht zu einer Schlichtungs-Stelle.

Schlichtungs-Stellen sind dafür da, um einen Streit zu lösen.

Und zwar ohne Gericht.

Das steht im Gesetz.

Genauer gesagt im Paragrafen 16 im Gesetz zur Gleich-Stellung von Menschen mit Behinderungen.

Die Abkürzung lautet: § 16 BGG.

 

Bei der Arbeit:

Die Schwer-Behinderten-Vertretung im Betrieb
kann den Arbeit-Geber darauf hinweisen,
dass es zu wenig Barriere-Freiheit gibt.

 

Die Schwer-Behinderten-Vertretung
kann mit dem Arbeit-Geber beschließen,
dass es mehr Barriere-Freiheit geben muss.

Man sagt dazu Inklusions-Vereinbarung.

 

Der Betriebs-Rat kann Barriere-Freiheit mit dem Arbeit-Geber vereinbaren.

Im Betriebs-Rat sind Mitarbeiter.

Sie setzen sich für die Rechte von den Mitarbeitern ein.

Man sagt dazu Betriebs-Vereinbarung.


Dieser Text wurde übertagen von:
SprachUnion, Chemnitz

Der Text wurde von Mitarbeitenden der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. geprüft.


Der Text ist über einen Vortrag.

Der Vortrag heißt: "Barrierefreiheit als Rechtsgrundsatz".

Der Vortrag ist von Prof. Felix Welti von Universität Kassel.

Er hat bei einer Veranstaltung gesprochen.

Hier geht es zu Infos über die Veranstaltung: 

Digitale Fachtagung "Barrierefreiheit in Betrieb und Werkstatt" (20./21. Juni 2022)
Die Infos sind in schwerer Sprache.


Die Bilder sind von: 

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013


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