Barrierefreiheit in Betrieb und Werkstatt – Vom Arbeitsplatz bis zur Wahl der Interessenvertretung
Interdisziplinäre Fachtagung
An der Sicherstellung der Barrierefreiheit sind viele Akteure beteiligt. Wie sehr es dabei auf eine gute Zusammenarbeit ankommt, verdeutlichte die digitale Fachtagung „Barrierefreiheit in Betrieb und Werkstatt – Vom Arbeitsplatz bis zur Wahl der Interessenvertretung“ am 20. und 21. Juni 2022. Die Veranstaltung des Projekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht“ (ZIP – NaTAR) der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihrer Kooperationspartner führte über 100 Teilnehmende mit und ohne Behinderungen aus Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und Werkstatträten, der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung oder der weiteren Sozial- und Rechtsberatung zusammen.
In ihrer Begrüßung zeigten sich der DVfR-Vorsitzende Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann und Prof. Dr. Wolfhard Kohte vom Zentrum für Sozialwissenschaften Halle e. V. (ZSH) erfreut über das breite Interesse an der Fachtagung. Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel, führte anschließend in die Rechtsgrundsätze zur Barrierefreiheit ein, die u. a. aus dem Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes sowie aus Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des EU-Rechts resultieren. Er unterstrich, dass die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen als eine Rechtspflicht und nicht als „Freundlichkeit“ oder „Entgegenkommen“ zu betrachten sei. Das im Koalitionsvertrag angekündigte Bundesprogramm Barrierefreiheit lasse eine Weiterentwicklung der Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erwarten. Prof. Dr. Dörte Busch, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, stellte gemeinsam mit Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl, ZSH, am zweiten Veranstaltungstag in einem Impulsvortrag die verschiedenen Akteure vor, die sich mit Barrierefreiheit aus arbeitsschutzrechtlicher oder aus teilhaberechtlicher Perspektive befassen. Für die Zusammenarbeit der betrieblichen und außerbetrieblichen Akteure, zu denen nicht zuletzt die Interessenvertretungen wie der Betriebsrat und die SBV zählen, wurde auf die gesetzlich vorgesehenen Kooperationsmöglichkeiten im Arbeitsschutzausschuss (ASA), über die Inklusionsvereinbarung und das Präventionsverfahren verwiesen. Zusätzlich wurde die Bildung einer betrieblichen Arbeitsgruppe Barrierefreiheit angeregt.
Vertiefung und Diskussion in Workshops
In vier Workshops konnten die Teilnehmenden verschiedene Themen vertiefen und gezielt Fragen an die Referierenden richten sowie eigene Erfahrungswerte austauschen. Die Pflichten von Arbeitgebern und das Zusammenspiel mit Interessenvertretungen sowie praktische Beispiele zu technischen Regelwerken (ASR V3a.2, LASI LV 40) waren Schwerpunkt im Workshop zur barrierefreien Arbeitsstätte. Hier wurden ergänzend Umfrageergebnisse präsentiert, nach denen die Barrierefreiheit in den Betrieben, in denen Mitbestimmungs-/Beteiligungsrechte überwiegend oder immer beachtet werden, deutlich höher ist als in Betrieben, in denen das nicht der Fall ist. Die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz kann auch durch persönliche Assistenz und Assistenzsysteme gestaltet werden. Im Workshop zu diesem Themenfeld gaben die Teilnehmenden an, dass in ihren Betrieben neben persönlicher Assistenz auch technische Hilfen wie z. B. Bildschirmlesegeräte, Blindenleitsysteme, Türöffner und Informationsplattformen im Einsatz sind. Wichtig sei dabei die Kompatibilität zur betrieblichen Software. Mehrfach wurde in der Diskussion betont, dass die Perspektive der Betroffenen in die Auswahl geeigneter Assistenzsysteme einfließen müsse, um den Bedarf passgenau zu decken. Als Manko wurden Hürden bei der Antragstellung genannt, weil z. B. Formulare oft nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Als ein Ausblick auf die Zukunft wurden Assistenzsysteme auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) angesprochen, die die Selbstbestimmung im Kontext von Ausbildung und Beschäftigung fördern können. Das gewandelte menschenrechtliche Verständnis von Behinderung und Inklusion müsse ein wichtiger Maßstab zur Auslegung der Leistungsgesetze werden. Im Workshop zur barrierefreien SBV-Wahl erhielten die Teilnehmenden eine Übersicht über die verschiedenen Anforderungen an die barrierefreie Vorbereitung und Durchführung der Wahl – von der elektronischen Wahlunterrichtung über Leichte-Sprache-Übersetzungen, eine zugängliche Wählerliste und barrierefreie Wahllokale bis hin zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe und Möglichkeiten einer virtuellen Wahlversammlung. Unterstrichen wurde, dass eine rechtzeitige Schulung für den Wahlvorstand den Blick für mögliche Barrieren schärfen und dazu beitragen könne, den Wahlablauf so zu gestalten, dass er den Bedürfnissen der Wahlberechtigten gerecht werde.
In der Arbeit von Werkstatträten kann Barrierefreiheit sehr Unterschiedliches bedeuten, wie der Workshop „Barrierefreie Werkstattratswahlen und Barrierefreiheit in der Arbeit von Werkstatträten“ verdeutlichte. Neben einer barrierefreien Arbeitsumgebung und -gestaltung soll die Unterrichtung des Werkstattrats nach der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) „rechtzeitig, umfassend und in angemessener Weise“ erfolgen. Anhand von Erhebungen aus 2019 wurde zunächst dargelegt, dass die Unterrichtung des Werkstattrats häufig noch zu spät und unvollständig sowie nicht in verständlicher Weise erfolgt. Als Möglichkeiten für eine barrierefreie Gestaltung der Arbeit des Werkstattrats sowie der Werkstattratswahlen wurden verschiedene Beispiele angesprochen: Nachvertonen von Sitzungsprotokollen für ein späteres Anhören, wenn längere Texte eine Hürde darstellen; das Angebot der Briefwahl; eine Wahlaufstellung mit Fotos der Kandidaten oder auch die Verwendung einer einfachen bzw. Leichten Sprache. Mit Blick auf die Zielgruppe wurde der Workshop daher simultan in Leichte Sprache verdolmetscht. Thematisiert wurde zudem die persönliche Assistenz, die Werkstattratsmitglieder oft schon für Mobilität und Kommunikation auch außerhalb ihrer Arbeit im Werkstattrat benötigen. Bei der Finanzierung könne es zu Abgrenzungsfragen zwischen dem Kostenträger für die individuellen persönlichen Assistenzleistungen und der Werkstatt kommen. Hier wurde empfohlen, den Bedarf im Rahmen einer Gesamt- und Teilhabeplanung zu beantragen.
Im Schlusswort unterstrich Prof. Dr. Kohte, dass die digitale Fachtagung einmal mehr die Komplexität des Themas „Barrierefreiheit“ aufgezeigt habe und dass in Deutschland ein deutlicher Nachholbedarf bestehe, um die Anforderungen aus der UN-BRK zu erfüllen. Die Fachtagung habe viele Informationen zu rechtlichen Grundsätzen und den Möglichkeiten für die betriebliche Umsetzung vermitteln können sowie Orientierung zum Abbau von Barrieren. Diese Themen seien auch für die kommende SBV-Wahl im Herbst 2022 relevant. Erfreulicherweise sei es gelungen, einen so heterogenen Kreis an Teilnehmenden aus Wissenschaft, Beratungspraxis, und Schwerbehindertenvertretung zusammenzubringen. Die Diskussionen und Erfahrungsberichte hätten dabei aufgezeigt, wie sehr die gelungene Planung und Gestaltung einer inklusiven Arbeitsumgebung in Betrieben und Werkstätten auf eine gute Koordination und Kooperation der verschiedenen Akteurinnen und Akteure angewiesen ist.
Tagungsdokumentation: Das Programm und die Präsentationen der Fachtagung finden Sie unter diesem Bericht als barrierefreie PDFs zum Download.
Präsentationen von Montag, 20. Juni 2022
Impulsvortrag: Barrierefreiheit als Rechtsgrundsatz
Prof. Dr. iur. Felix Welti, Universität Kassel:
Barrierefreiheit als Rechtsgrundsatz (PDF, 450 KB, barrierefrei)
Diesen Vortrag gibt es auch in Leichter Sprache
Workshop 1: Barrierefreie Arbeitsstätte
Prof. Dr. iur. Wolfhard Kohte, Zentrum für Sozialforschung Halle; Thomas Ketzmerick, Zentrum für Sozialforschung Halle:
Barrierefreie Arbeitsstätte
Workshop 2: Barrierefreier Arbeitsplatz durch Assistenz und Assistenzmittel
Prof. Dr. iur. Dörte Busch, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Dr. iur. Cathleen Rabe-Rosendahl, Zentrum für Sozialforschung Halle:
Barrierefreier Arbeitsplatz durch Assistenz und Assistenzmittel (PDF, 1,7 MB, barrierefrei)
Präsentationen von Dienstag, 21. Juni 2022
Impulsvortrag: Barrierefreiheit im Betrieb – Wer sind die Akteure?
Prof. Dr. iur. Dörte Busch, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Dr. iur. Cathleen Rabe-Rosendahl, Zentrum für Sozialforschung Halle:
Barrierefreiheit im Betrieb – Wer sind die Akteure? (PDF, 533 KB, barrierefrei)
Workshop 3: Barrierefreie Werkstattratswahlen und Barrierefreiheit in der Arbeit von Werkstatträten
Prof. Dr. phil. Viviane Schachler, Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen:
Barrierefreie Werkstattratswahlen und Barrierefreiheit in der Arbeit von Werkstatträten (PDF, 346 KB, barrierefrei)
Workshop 4: Barrierefreie SBV-Wahl
Irene Husmann, Beratungsstelle handicap – Arbeit und Leben DGB/ VHS Hamburg:
Barrierefreie Wahl der Schwerbehindertenvertretung (PDF, 169 KB, barrierefrei)
Ergänzende Tipps aus der Veranstaltung
Fachbeiträge
- Schachler: Finanzierungspraktiken der Werkstattratsarbeit (D21-2021)
- Schachler: Mitbestimmung light? Die Reform der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung durch das Bundesteilhabegesetz (B5-2019)
- Fachbeiträge in Leichter Sprache
Technische Regelwerke
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- LASI: Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (LV 40)
Weiterführende Links
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
- DGUV: Barrierefreie Arbeitsgestaltung und Checkliste barrierefreie Arbeitsplätze
- REHADAT: Informationen und Beispiele zu Inklusionsvereinbarungen
- Deutsches Zentrum für barrierefreies Lesen
- Cabito – barrierefreies Informationssystem
- Rechtliche Beratungshilfe