Die Wahl von der Schwer·behinderten·vertretung
Die Abkürzung für Schwer·behinderten·vertretung ist SBV.
Hinweis:
Dieser Text ist in Leichter Sprache.
Manchmal stehen aber noch schwierige Wörter im Text.
Diese schwierigen Wörter sind grün geschrieben.
Die Wörter werden unten erklärt.
In welchen Betrieben und Dienst·stellen kann man eine Schwer·behinderten·vertretung wählen?
Wenn 5 oder mehr Menschen mit Behinderung
bei einem Arbeit·geber beschäftigt sind.
Die Menschen müssen
- eine Schwer·behinderung haben oder
- gleich·gestellt sein.
Gleich·gestellte Menschen haben einen
kleineren Grad der Behinderung.
Sie sind aber Menschen mit Schwer·behinderung
gleich·gestellt.
Sie haben dann Recht auf viele Hilfen.
- Die Menschen dürfen nicht nur vorüber·gehend beschäftigt sein.
Das heißt:
Die Beschäftigung muss für
mindestens 8 Wochen geplant sein.
Wer darf die Schwer·behinderten·vertretung wählen?
- Beschäftigte mit Schwer·behinderung
- Gleich·gestellte Beschäftigte.
Die Beschäftigten müssen keinen Arbeits·vertrag haben.
Beispiel:
Schwer·behinderte Freiwillige im sozialen Jahr haben keinen Arbeits·vertrag.
Sie sind aber im Betrieb oder in der Dienst·stelle beschäftigt.
Deshalb dürfen sie auch wählen.
Wen kann man in die Schwer·behinderten·vertretung wählen?
Man kann alle Personen wählen,
die in dem Betrieb oder der Dienst·stelle beschäftigt sind.
Die Personen müssen
- 18 Jahre alt sein
- mindestens seit 6 Monaten
im Betrieb oder in der Dienst·stelle arbeiten.
Es ist egal,
ob die Personen behindert sind oder nicht.
Wie viele Personen sind in der Schwer·behinderten·vertretung?
Die Schwer·behinderten·vertretung besteht aus
- 1 Vertrauens·person
- mindestens 1 Stell·vertreterin oder 1 Stell·vertreter.
Der Wahl·vorstand bestimmt,
wie viele Stell·vertreter gewählt werden.
Die Wahlen sind getrennt.
Das heißt:
Man wählt zuerst die Vertrauens·person.
Danach wählt man die Stell·vertretung.
Wann wird gewählt?
Gibt es noch keine Schwer·behinderten·vertretung
im Betrieb oder in der Dienst·stelle?
Dann muss man sofort wählen.
Gibt es schon eine Schwer·behinderten·vertretung?
Dann wird alle 4 Jahre gewählt.
Die letzte Wahl war 2018.
Die nächste Wahl ist 2022.
Und dann 2026.
Wer organisiert die Wahl?
Der Wahl·vorstand bereitet in großen Betrieben die Wahl vor.
Er führt die Wahl auch durch.
Im Wahl·vorstand sind
- 1 Mitglied als Vorsitzender
- 2 zusätzliche Mitglieder.
Gibt es schon eine Schwer·behinderten·vertretung?
Dann bestimmt die SBV den Wahl·vorstand.
Gibt es noch keine Schwer·behinderten·vertretung?
Dann muss man eine Versammlung mit allen Wahl·berechtigten machen.
Und den Wahl·vorstand wählen.
In Betrieben, die nicht sehr groß sind, gibt keinen Wahlvorstand.
Man wählt direkt in einer Wahlversammlung.
Wie wird gewählt?
Die Wahl ist geheim.
Es gibt einen Stimm·zettel mit den Namen der Personen,
die man wählen kann.
Die Wahl·berechtigten kreuzen den gewünschten Namen an.
Jede wahl·berechtigte Person hat 1 Stimme.
Der Stimm·zettel wird in einen Umschlag gesteckt.
Dann wird er in die Wahl·urne gesteckt.
Wer hat gewonnen?
Wenn alle Wahl·berechtigten ihre Stimm·zettel abgegeben haben,
zählt der Wahl·vorstand die Stimmen.
Er sagt das Ergebnis.
Die Person mit den meisten Stimmen hat gewonnen.
Gab es Fehler bei der Wahl?
Wurde die Wahl nicht richtig gemacht?
Dann muss man innerhalb von 2 Wochen einen Brief an das Arbeits·gericht schreiben.
Sagt das Arbeits·gericht:
Ja, es gab einen Fehler bei der Wahl.
Die Wahl ist ungültig.
Dann muss man neu wählen.
Erklärungen für schwierige Wörter
Betrieb:
Arbeitseinheit auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Dienst·stelle:
Arbeitseinheit im öffentlichen Dienst.
Wahl·berechtigte:
Person, die wählen darf.
Wahl·vorstand:
Der Wahl·vorstand organisiert die Wahl
zur Schwer·behinderten·vertretung.
Im Wahl·vorstand sind 3 Personen.
1 Mitglied als Vorsitzender und 2 zusätzliche Mitglieder.
Der Text wurde übersetzt und geprüft vom:
Institut für Textoptimierung Halle (IFTO)
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