Informationen zur neuen Werkstätten·mitwirkungs·verordnung

In diesem Text informieren wir über die

neue Werkstätten·mitwirkungs·verordnung in Leichter Sprache.

Manchmal stehen aber noch schwierige Wörter im Text.

Diese schwierigen Wörter sind grün·geschrieben.

Die Wörter werden unten erklärt.

 

Dieser Text ist nur in männlicher Form geschrieben.

Zum Beispiel steht im Text nur das Wort Arbeit·nehmer.

Das Wort Arbeit·nehmerin steht nicht im Text.

Mit dem Wort Arbeit·nehmer meinen wir auch alle Arbeit·nehmerinnen.

Wir schreiben nur die männliche Form,

damit man den Text leichter lesen kann.

Frauen sind uns genauso wichtig.

 

1. Welche Mitbestimmungs·rechte gibt es für Werkstatt·beschäftigte?

Die Rechte von Werkstatt·beschäftigten

Werkstatt·beschäftigte haben seit 1996 ähnliche Rechte wie Arbeit·nehmer.

Werkstatt·beschäftigte sind alle, die im Arbeits·bereich einer Werkstatt arbeiten.

Keine Werkstatt·beschäftigten sind:

  • Menschen im Eingangs·verfahren
  • Menschen im Bereich Berufs·bildung
  • Menschen aus der Förder·stätte

Arbeit·nehmer in den Werkstätten sind zum Beispiel:

  • Gruppen·leiter
  • Das Fach·personal

Werkstatt·beschäftigte und Arbeit·nehmer haben

bei der Mitbestimmung verschiedene Rechte.

 

Wie können Werkstatt·beschäftigte und Arbeit·nehmer mitbestimmen?

Seit vielen Jahren ist es so:

Werkstatt·beschäftigte sollen mitmachen.

         Sie können sagen:

         Das wünschen wir uns.

         Oder: Das wollen wir in der Werkstatt anders haben.

Werkstatt·beschäftigte haben dafür einen Werkstatt·rat.

Der Werkstatt·rat vertritt die Interessen von den Werkstatt·beschäftigten.

 

Arbeit·nehmer sollen auch mitmachen.

Arbeit·nehmer haben einen Betriebs·rat und keinen Werkstatt·rat.

Der Betriebs·rat vertritt die Interessen von den Arbeit·nehmern.

 

Wo stehen die Regeln für den Werkstatt·rat?

Die Regeln für den Werkstatt·rat stehen
in der Werkstätten·mitwirkungs·verordnung WMVO.

WMVO ist die Abkürzung für Werkstätten·mitwirkungs·verordnung.

Es gibt wichtige Gesetze für Menschen mit Behinderung.

Zum Beispiel das Sozial·gesetz·buch 9.
Die Abkürzung ist SGB 9.
Im SGB 9 steht:

Der Werkstatt·rat spricht für die Werkstatt·beschäftigten.

Und: Der Werkstatt·rat darf mitbestimmen.

 

2. Werkstatt·rat und Betriebs·rat

Was macht der Betriebs·rat?

Arbeit·nehmer arbeiten auf dem Allgemeinen Arbeits·markt.

Sie wählen einen Betriebs·rat.

Der Betriebs·rat hat Mitwirkungs·rechte.

Der Betriebs·rat hat auch Mitbestimmungs·rechte.

Mitwirkungs·rechte sind schwächer als Mitbestimmungs·rechte.

         Beispiel: Es gibt einen Streit·fall.

         Der Arbeit·geber und der Betriebs·rat können sich nicht einigen.

         Wenn der Betriebs·rat nur Mitwirkungs·rechte hat,

         dann entscheidet der Arbeit·geber.

         Wenn der Betriebs·rat Mit·bestimmungs·rechte hat,

         dann entscheiden der Arbeit·geber und der Betriebs·rat gemeinsam.

         Die beiden können sich nicht einigen?

         Dann muss ein Schlichter kommen.

 

Und was macht der Werkstatt·rat?

In der WMVO steht:

Der Werkstatt·rat darf mitbestimmen.

Der Werkstatt·rat soll aufpassen:

Alle sollen die Gesetze und Regeln beachten.

Auch die Werkstatt·leitung.

 

In den Regeln steht zum Beispiel:

  • Wie lange muss man arbeiten?
  • Wie kann man sich selbst weiterentwickeln durch Kurse?
  • Wann darf man Urlaub machen?
  • Man ist krank. Wieviel Geld bekommt man dann?
  • Eine Frau ist schwanger. Welche Regeln gelten für die Frau?
  • Wie kann man selbst über sein Leben bestimmen?
  • Man macht einen Fehler bei der Arbeit. Was passiert dann?

 

Die Werkstatt·leitung hat eine Fürsorge·pflicht.

         Das heißt:

         •  Die Werkstatt·beschäftigten können sich beim Werkstatt·rat
             beschweren.

                   Der Werkstatt·rat muss das der Werkstatt·leitung berichten.

                   Die Werkstatt·leitung soll eine Lösung suchen.

         •  Die Werkstatt·beschäftigten dürfen beim Werkstatt·rat mitwirken.

 

Der Werkstatt·rat organisiert 1 Mal im Jahr

eine Voll·versammlung für alle Werkstatt·beschäftigten.

 

Die Werkstatt·leitung hat eine Informations·pflicht.

         Die Werkstatt·leitung muss mit dem Werkstatt·rat

         alle wichtigen Sachen besprechen.

Deshalb treffen sich Werkstatt·leitung und Werkstatt·rat 1 Mal im Monat.

 

3. Neue Regeln in der WMVO

Der Werkstatt·rat hat Mitwirkungs·rechte.

Das heißt: Wenn die Werkstatt·leitung ein Vorhaben hat,

         dann kann der Werkstatt·rat seine Meinung sagen.

         Die Werkstatt·leitung hört dem Werkstatt·rat zu.

         Am Ende entscheidet aber nur die Werkstatt·leitung.

 

 

Bei was darf der Werkstatt·rat mitwirken?

  • Bei Arbeits·ergebnissen von der Werkstatt

Das ist neu:
Die Werkstatt·leitung muss Informationen zu den Arbeits·ergebnissen in Leichter Sprache geben.  

  • Gesund bleiben am Arbeits·platz.
  • Wichtige Dinge lernen und Allgemeiner Arbeits·markt.
  • Der Arbeits·platz und was dazu gehört.
  • Das ist neu:
    Wie soll die Arbeits·kleidung sein.
  • Das ist neu:
    Wenn man einen anderen Arbeits·platz will.
  • Bau·vorhaben in der Werkstatt

und andere Veränderungen in der Werkstatt.

 

Das ist neu:
Der Werkstatt·rat hat jetzt auch Mitbestimmungs·rechte.

         Mitbestimmung bedeutet:

         Die Werkstatt·leitung hat ein Vorhaben.

         Der Werkstatt·rat und die Werkstatt·leitung
         entscheiden gemeinsam über das Vorhaben.

         Die Werkstatt·leitung darf nicht allein entscheiden.

 

 

Bei was darf der Werkstatt·rat mitbestimmen?

  • Was man bei der Arbeit in der Werkstatt beachten soll.
  • Wann die Arbeits·zeit ist.
  • Wann man Urlaub machen darf.
  • Welche Technik es für die Überwachung gibt.
  • Was es zu essen gibt.
  • Was die Werkstatt·beschäftigten gemeinsam machen können.
  • Wie viel Geld man für die Arbeit bekommt.
  • Regeln für Kurse und Fortbildungen.
  • Wie die Wasch·räume sein sollen.
  • Wie die Pausen·räume sein sollen.

 

Mitwirkung und Mitbestimmung

 

                 

 

     

 

4. Wie funktioniert der Werkstatt·rat?

Wer wählt den Werkstatt·rat?

Alle Werkstatt·beschäftigten im Arbeits·bereich von der Werkstatt

dürfen den Werkstatt·rat wählen.

Wenn man schon mindestens 6 Monate in der Werkstatt ist,
dann kann man in den Werkstatt·rat gewählt werden.

Menschen aus dem Berufs·bildungs·bereich und aus dem Eingangs·verfahren sollen auch mitwirken.

Sie dürfen eine eigene Vertretung wählen.

Wählen die Menschen aus den beiden Bereichen keine Vertretung?
Dann soll sich der Werkstatt·rat um sie kümmern.

Die Menschen aus der Förder·stätte dürfen keine Vertretung wählen.

Manchmal kümmert sich der Werkstatt·rat um sie.

 

Alle Werkstatt·beschäftigen wählen den Werkstatt·rat.

Die Wahl ist alle 4 Jahre.

Die Werkstatt·beschäftigen im Werkstatt·rat heißen auch Mitglieder.

 

Wie viele Mitglieder hat der Werkstatt·rat?

Früher gab es höchstens 7 Mitglieder im Werkstatt·rat.

Das ist neu:
Jetzt können 13 Mitglieder im Werkstatt·rat sein.

Die Zahl der Mitglieder hat damit zu tun:

Wie viele Menschen mit Behinderung in der Werkstatt arbeiten.

         In einer großen Werkstatt gibt es mehr Mitglieder

         als in einer kleinen Werkstatt.

So viele Mitglieder sind im Werkstatt·rat:

  • Arbeiten in der Werkstatt 200 oder weniger Werkstatt·beschäftigte?
    Dann sind 3 Mitglieder im Werkstatt·rat.
  • Arbeiten in der Werkstatt 201 bis 400 Werkstatt·beschäftigte?
    Dann sind 5 Mitglieder im Werkstatt·rat.
  • Arbeiten in der Werkstatt 401 bis 700 Werkstatt·beschäftigte?
    Dann sind 7 Mitglieder im Werkstatt·rat.
  • Arbeiten in der Werkstatt 701 bis 1000 Werkstatt·beschäftigte?
    Dann sind 9 Mitglieder im Werkstatt·rat.
  • Arbeiten in der Werkstatt 1 001 bis 1.500 Werkstatt·beschäftigte?
    Dann sind 11 Mitglieder im Werkstatt·rat.
  • Arbeiten in der Werkstatt mehr als 1.500 Werkstatt·beschäftigte?
    Dann sind 13 Mitglieder im Werkstatt·rat.

Der Werkstatt·rat hat immer mindestens 3 Mitglieder.

Der Werkstatt·rat hat höchstens 13 Mitglieder.

 

Im Betriebs·rat dürfen mehr Mitglieder sein als im Werkstatt·rat.

         Zum Beispiel:

         Arbeiten 200 oder weniger Arbeit·nehmer in einem Betrieb?

         Dann können bis zu 7 Mitglieder im Betriebs·rat sein.

Warum dürfen mehr Mitglieder im Betriebs·rat sein als im Werkstatt·rat?

Die Regierung hat keinen Grund dafür gesagt.
 

Der Werkstatt·rat bekommt Geld für seine Arbeit.

Für jeden Werkstatt·beschäftigten bekommt

der Werkstatt·rat 50 Cent am Tag.

         Zum Beispiel:

         Arbeiten 400 Werkstatt·beschäftigte in der Werkstatt?

         Dann bekommt der Werkstatt·rat 200 Euro am Tag.

 

Die Vorsitzenden vom Werkstatt·rat

Jeder Werkstatt·rat hat einen Vorsitzenden.

Der Vorsitzende ist der Chef vom Werkstatt·rat.

Arbeiten in der Werkstatt mehr als 200 Werkstatt·beschäftigte?

Dann kann der Vorsitzende eine Frei·stellung bekommen.

         Frei·stellung heißt: Die Arbeit im Werkstatt·rat ist die einzige Arbeit.

         Der Vorsitzende muss keine andere Arbeit machen.

Das ist neu:
Arbeiten in der Werkstatt

mehr als 700 Werkstatt·beschäftigte?

Dann kann auch der stellvertretende Vorsitzende

eine Frei·stellung bekommen.

 

An Kursen und Fortbildungen teilnehmen

Alle Mitglieder vom Werkstatt·rat dürfen an Fortbildungen teilnehmen.

Das ist neu: Sie dürfen insgesamt 15 oder 20 Tage Fortbildungen machen.

Wenn man neu im Werkstattrat ist,

dann darf man 20 Tage Fortbildungen machen.    

Bei den Fortbildungen lernen die Mitglieder

mehr über die Aufgaben im Werkstatt·rat.

 

Wer kann Vertrauens·person sein?

Im Werkstatt·rat kann eine Vertrauens·person mitarbeiten.

Die Vertrauens·person unterstützt den Werkstatt·rat bei seiner Arbeit.

Die Vertrauens·person kann jemand vom

Fach·personal aus der Werkstatt sein.

Das ist neu:
Die Vertrauens·person kann auch
jemand von außerhalb der Werkstatt sein.

 

Wer bezahlt die Kosten für die Interessens·vertretung?

Die Werkstatt·räte treffen sich regelmäßig.

mit anderen Werkstatt·räten aus Deutschland.

Sie reden über Dinge, die für Werkstätten in Deutschland wichtig sind.

Vielleicht treffen sich die Werkstatt·räte in einer anderen Stadt.

Dann müssen sie mit dem Zug fahren.

Das kostet alles Geld.

Das ist neu:
Die Werkstatt bezahlt das Geld.

 

5. Wie können Werkstatt·beschäftigte mitmachen?

Der Werkstatt·rat darf bei vielen Sachen mitwirken.

Und er darf jetzt auch bei vielen Sachen mitbestimmen.

Vielleicht plant die Werkstatt·leitung ein Vorhaben.

Dann muss die Werkstatt den Werkstatt·rat informieren.

Werkstatt·leitung und Werkstatt·rat sollen über das Vorhaben reden.

Sie sollen über alle Fragen reden.

Am besten ist eine gemeinsame Lösung für alle Fragen.

Vielleicht können sich Werkstatt·rat und Werkstatt·leitung nicht einigen.

Dann können beide die Vermittlungs·stelle fragen.

 

Was ist die Vermittlungs·stelle?

Die Vermittlungs·stelle hilft bei Streit.

Die Vermittlungs·stelle hilft sich zu einigen.

Die Vermittlungs·stelle ist ein Streit·schlichter.

In der Vermittlungs·stelle sind 3 Personen.

         Der Werkstatt·rat wählt 1 Person.

         Die Werkstatt·leitung wählt 1 Person.

         Der Werkstatt·rat und die Werkstatt·leitung wählen
         gemeinsam 1 Vorsitzenden.

 

Welche Aufgabe hat die Vermittlungs·stelle?

Es gibt einen Streit zwischen Werkstatt·rat und Werkstatt·leitung.

Beide können dann die Vermittlungs·stelle fragen.

Die Vermittlungs·stelle hat 12 Tage Zeit.

Wenn nach 12 Tagen kein Lösungs·vorschlag da ist,

dann entscheidet die Werkstatt·leitung.

Die Werkstatt·leitung entscheidet endgültig.

Das heißt: Die Entscheidung bleibt so.

 

Hat der Streit mit Mitwirkung zu tun?

Die Vermittlungs·stelle macht einen Lösungs·vorschlag.

Die Werkstatt·leitung muss sich den Lösungs·vorschlag durchlesen.
Die Werkstatt·leitung entscheidet allein.

 

Hat der Streit mit Mitbestimmung zu tun?

Die Vermittlungs·stelle macht einen Lösungs·vorschlag.

Alle lesen den Lösungs·vorschlag.

Die Vermittlungs·stelle entscheidet allein.

         Es gibt auch Ausnahmen:

         Betrifft der Streit auch die anderen Arbeit·nehmer in der Werkstatt?

         Dann müssen

  • Werkstatt·leitung und
  • Werkstatt·rat und
  • Betriebs·rat

gemeinsam eine Lösung suchen.

 

Arbeit·nehmer und Werkstatt·beschäftigte haben Mitbestimmungs·rechte

Der Betriebs·rat vertritt die Interessen von den Arbeit·nehmern.

Die Regeln für den Betriebs·rat stehen im Betriebs·verfassungs·gesetz.

Die Regeln für den Betriebs·rat und für den Werkstatt·rat
betreffen manchmal die gleichen Sachen.

         Beispiel:
         Das Verhalten im Arbeits·bereich

         Die Arbeits·zeiten

         Die Urlaubs·planung

 

Streiten sich die Werkstatt·beschäftigten und die Arbeit·nehmer

über eine Sache?

Alle sollen gemeinsam eine Lösung suchen:

  • Werkstatt·rat und
  • Betriebs·rat und
  • Werkstatt·leitung.

Sie finden keine gemeinsame Lösung?

Dann macht die Vermittlungs·stelle einen Lösungs·vorschlag.

Aber die Werkstatt·leitung entscheidet allein.

Die Werkstatt·leitung kann noch zusätzliche Regeln
mit dem Werkstatt·rat vereinbaren.

 

Was ist ungerecht an der neuen Verordnung?

Die Meinung vom Betriebs·rat zählt mehr

als die Meinung vom Werkstatt·rat.

Auch bei Vorhaben, die alle betreffen.

 

6. Zusammenfassung

Was ist besser als vorher?

Es gibt Mitbestimmung.

Der Werkstatt·rat hat mehr Rechte.

Der Werkstatt·rat darf mitbestimmen.

Die Vermittlungs·stelle hat mehr Rechte.

Werkstatt·rat und Vermittlungs·stelle können gut zusammen·arbeiten.

Die Vertrauens·person kann von außerhalb der Werkstatt kommen.

Die Vertrauens·person kann den Werkstatt·rat gut unterstützen.

Es gibt mehr Teil·habe.

Der Werkstatt·rat durfte früher nur mitwirken.

Jetzt darf der Werkstatt·rat auch mitbestimmen.

Der Werkstatt·rat hat jetzt mehr Rechte in der Werkstatt.

Aber: Der Werkstatt·rat hat weniger Rechte als der Betriebs·rat.

 

Auf dem allgemeinen Arbeits·markt gibt es mehr Mitbestimmung.

Der Betriebs·rat darf mehr mitbestimmen als der Werkstatt·rat.

Die Schwerbehinderten·vertretung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
hat auch mehr Rechte als der Werkstatt·rat.

 

Warum hat der Werkstatt·rat weniger Rechte?

Vielleicht denkt man:

Die Werkstatt·beschäftigen können nicht gut mitentscheiden.

Oder: Der Werkstatt·rat kostet zu viel Geld.

 

Gibt es auch einen Werkstatt·rat in Zweig·werkstätten?

Manchmal hat die Werkstatt noch Zweig·werkstätten in anderen Orten.

Die Werkstatt·beschäftigten in den Zweig·werkstätten müssen aber keinen eigenen Werkstatt·rat wählen.

Manchmal sind die Zweig·werkstätten weit entfernt.

Dann weiß der Werkstatt·rat nicht, was dort gemacht wird.

Er hat wenig Kontakt zu den Werkstatt·beschäftigten
in den Zweig·werkstätten.

Der Werkstatt·rat kann die Werkstatt·beschäftigten
in den Zweig·werkstätten nicht so gut vertreten.

 

Was ist jetzt wichtig?

Die Gesetze gibt es schon seit dem 1. Januar 2017.

Wissenschaftler sollen prüfen:

Beachten alle die neuen Gesetze in den Werkstätten?

 

Erklärungen für schwierige Wörter:

 

Allgemeiner Arbeits·markt:

Der Arbeits·platz ist außerhalb von der Werkstatt.

Der Arbeits·platz gehört nicht zu einer Werkstatt.

Gleiche Wörter: Erster Arbeits·markt

Auf dem allgemeinen Arbeits·markt heißen die Menschen:

Arbeit·nehmer und Arbeit·nehmerin.

 

Berufs·bildungs·bereich:

Im Berufsbildungsbereich wird man 2 Jahre
auf die Arbeit vorbereitet.

Man lernt die Arbeitsabläufe in der Werkstatt kennen.

Man lernt mit verschiedenen Materialien arbeiten.

 

Betriebs·rat:                    

Ein Betriebs·rat sind Personen,
die Arbeit·nehmer vertreten.

Gleiche Wörter:

Arbeit·nehmer·vertretung

 

Betriebs·verfassungs·gesetz:

Das Gesetz regelt die Zusammen·arbeit

zwischen Betriebs·rat und Arbeit·geber.

 

Eingangs·verfahren:

Beim Eingangsverfahren lernt man 3 Monate lang
die Arbeit in der Werkstatt kennen.

Dann entscheidet sich,

ob man in den Berufs·bildungs·bereich kommt.

 

Förder·stätte:                  

Die Förder·stätte ist ein Angebot für Menschen
mit schwerer Behinderung,
die nicht arbeiten.

Sie werden dort während des Tages betreut.

Sie bekommen Förderung und Unterstützung.

 

Schlichter:                       

Ein Schlichter vermittelt bei einem Streit.

 

Vertretung:                      

Die Vertretung setzt sich für die Interessen von Menschen ein.

Beispiel: Der Werkstatt·rat setzt sich für die

Interessen von den Werkstatt·beschäftigten ein.

Vertetung kann auch heißen:

Jemand ist nicht da. 

Dann macht ein anderer seine Arbeit.

Er ist seine Vertretung.

 

Zweig·werkstätte:           

Bei den Werkstätten gibt es Haupt·werkstätten und Zweig·werkstätten.

Die Zweig·werkstätten sind kleiner.

Link zu Texten in Leichter Sprache:

Die neue WMVO in Leichter Sprache


Dieser Text wurde übersetzt und geprüft vom:

Institut für Textoptimierung Halle (IFTO)


Die Bilder sind von:

Dr. Inge Cremer.

Dr. Inge Cremer arbeitet für IFTO. 


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Den Text gibt es auch in schwerer Sprache:

Schachler/Schreiner: Mitbestimmung light? Die Reform der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung durch das Bundesteilhabegesetz – Teil I: Mitbestimmungsrechte und Ressourcenstärkung; Beitrag B2-2017 unter www.reha-recht.de; 26.04.2017

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