Wie lange darf die Bus·fahrt in die Werkstatt für behinderte Menschen dauern?
Hinweis:
Dieser Text informiert in Leichter Sprache über die Bus·fahrt
in die Werkstatt für behinderte Menschen.
Manchmal stehen aber noch schwierige Wörter im Text.
Diese schwierigen Wörter sind grün geschrieben.
Die Wörter werden unten erklärt.
Katja Nebe und Helga Ulmer arbeiten an der Uni Halle.
Sie beschäftigen sich mit den Rechten für Menschen mit Behinderung.
Katja Nebe und Helga Ulmer wollen prüfen:
Wenn ein Mensch mit Behinderung in einer Werkstatt beschäftigt ist.
Wie lange darf die tägliche Bus·fahrt in die Werkstatt dauern?
Gibt es Gesetze oder Regeln dafür?
Kurze Zusammen·fassung
Es gibt Regeln, die sagen:
Die Fahrt für einen Weg darf höchstens 45 Minuten dauern.
Aber nicht immer die gleiche Person soll die längste Fahr·zeit haben.
Die Werkstatt·beschäftigten und der Werkstatt·rat dürfen mit·bestimmen,
welche Strecke der Bus fahren soll.
Und auch der Reha-Träger ist wichtig.
Das sind die wichtigsten Punkte:
1. Fahr·dienst
Für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen
gibt es einen Fahr·dienst.
Das ist meistens ein Bus.
Der Bus holt die Beschäftigten zu Hause ab und bringt sie zur Arbeit in die Werkstatt.
Nach der Arbeit bringt der Bus die Beschäftigten wieder nach Hause.
Die Zeit für die Fahrt muss „zu·mut·bar“ sein.
2. Was heißt „zu·mut·bar“?
Das steht nicht so genau im Gesetz.
Aber die Bundes·arbeits·gemeinschaft der über·örtlichen Sozial·hilfe·träger (BAGüS)
hat eine Empfehlung gegeben und gesagt:
Die Bus·fahrt für einen Weg soll höchstens 45 Minuten dauern.
3. Manchmal sind schon 45 Minuten zu lang.
Warum?
Alle Menschen haben Grund·rechte.
Ein Grund·recht ist:
Die Menschen sollen genug Freizeit und Zeit für die Familie haben.
Deshalb soll die Bus·fahrt zur Arbeit so kurz wie möglich sein.
Die Bus·fahrt kostet auch Geld.
Das Geld bezahlt die Werkstatt oder der Reha-Träger.
Die Werkstatt will Geld sparen und die Beschäftigten wollen Zeit sparen.
Da müssen beide eine gute Lösung gemeinsam finden.
4. Die Werkstatt hat eine Schutz·pflicht.
Das bedeutet:
Die Werkstatt muss dafür sorgen,
dass die Beschäftigten gerecht behandelt werden.
Beispiel:
Der Bus holt immer Jan zuerst ab.
Dann die anderen Beschäftigten.
Auf der Rück·fahrt bringt er Jan zuletzt nach Hause.
Deshalb hat Jan immer die längste Fahr·zeit.
Das ist nicht gerecht.
Deshalb muss die Werkstatt dafür sorgen,
dass der Fahr·dienst den Weg abwechselt.
5. Wer darf den Weg für den Bus mitbestimmen?
Die Beschäftigten in der Werkstatt dürfen mitreden.
Das steht in der Werkstätten·verordnung WVO.
6. Wenn es einen Werkstatt·rat gibt,
dann darf der Werkstatt·rat auch mitreden.
Das steht in der Werkstätten·mitwirkungs·verordnung WMVO.
7. Werkstatt·beschäftigte können zum Reha-Träger sagen:
Die Werkstatt soll einen Bus organisieren,
der uns zur Arbeit bringt und wieder abholt.
Die Bedingungen für die Fahrt sollen gut und gerecht sein.
Um diese Gesetze und Regeln geht es in dem Text:
Werkstätten·verordnung WVO: Paragraf 14
Werkstätten·mitwirkungs·verordnung WMVO: Paragraf 5 Absatz 1
Erklärungen für schwierige Wörter:
Bundes·arbeits·gemeinschaft der über·örtlichen Sozial·hilfe·träger Vereinigung von 23 Trägern der Sozial·hilfe. Sie sind zum Beispiel zuständig für Hilfen zur Eingliederung.
Reha-Träger Das ist die Abkürzung für Rehabilitations·träger. Die wichtigsten Reha-Träger sind:
Schutz·pflicht Die Werkstatt muss darauf achten,
zu·mut·bar Man kann jemandem etwas zu·muten. Beispiel: Man sagt: Die Fahr·zeit ist für Jan zu·mutbar. Das bedeutet: Jan kann so lange fahren. Es ist nur eine kleine Belastung. |
Dieser Text wurde übersetzt und geprüft vom:
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