Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Ausblicke nach den Prüfungen der Staatenberichte

Interdisziplinäre Fachtagung

20./21. Juni 2024, Science Park Kassel

Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Der Fachausschuss der Vereinten Nationen hat 2023 zum zweiten Mal seine Abschließenden Bemerkungen zu den Staatenprüfverfahren für Österreich und Deutschland veröffentlicht. Für die Schweiz legte er im Jahr 2022 zum ersten Mal Abschließende Bemerkungen vor. Die Verfahren und Berichte bieten eine gute Grundlage für eine vertiefte und vergleichende Diskussion zum Umsetzungsstand der Konvention.

Die UN-BRK wurde bei dieser Tagung inhaltlich mit einem Schwerpunkt auf die gleiche Anerkennung als Rechtssubjekt und die sozialen Rechte auf Bildung und auf Arbeit diskutiert. Es wurden rechtliche und politische Aspekte, insbesondere solche der Partizipation von Menschen mit Behinderungen durch ihre Verbände, angesprochen. Der Blick richtete sich auch auf die Umsetzung im Mehrebenensystem in den drei föderal organisierten Staaten und im Verhältnis zur Europäischen Union. Es wirkten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Verbänden an der Fachtagung mit.

Die Veranstaltung war Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglichkeit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)".

Das Tagungsprogramm als PDF (166 KB, barrierefrei) zum Download 

Die barrierefreien Präsentationen stehen unter Dokumentation zum Download bereit (s. unten), zusätzlich werden voraussichtlich im Herbst 2024 Ausschnitte der Tagung im Podcast Recht auf Teilhabe veröffentlicht.


Beschreibung der Diskussionsgruppen

Diskussionsgruppe 1: Rechtssubjektivität und Zugang zum Recht (Artt. 12, 13 UN-BRK)

Moderation: Felix Welti (Universität Kassel)

In dieser Gruppe wurden die Probleme und Konzepte zur gleichberechtigten Anerkennung vor dem und im Zugang zum Recht (Artt. 12, 13 UN-BRK) angesprochen. Gesetzliche Betreuung in Deutschland, Erwachsenenschutz in Österreich und der Schweiz sind in den letzten Jahren grundsätzlich reformiert worden. Reichweite, Chancen und Grenzen dieser Reformen wurden diskutiert.

Diskussionsgruppe 2: Recht auf Bildung (Art. 24 UN-BRK)

Moderation: Caroline Voithofer (Universität Innsbruck)

In dieser Gruppe wurde die Realisierung des Rechts auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem nach Art. 24 UN-BRK behandelt. In allen drei Ländern gibt es Bemühungen um ein inklusiveres Regelschulwesen, zugleich bestehen Sonderschulen und Förderschulen weiter oder werden sogar ausgebaut. Das Spannungsverhältnis in der institutionellen und inhaltlichen Ausrichtung und die erhebliche Bandbreite in föderal organisierten Staaten wurden diskutiert.

Diskussionsgruppe 3: Recht auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK)

Moderation: René Dittmann (Universität Kassel)

In dieser Gruppe wurde die Realisierung des Rechts auf Arbeit in einem inklusiven Arbeitsmarkt nach Art. 27 UN-BRK behandelt. In Deutschland und Österreich gibt es Beschäftigungspflichten für Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, in der Schweiz wird darüber diskutiert. Alle drei Länder haben einen Vorrang der Rehabilitation vor Rente geregelt. Kontrovers diskutiert werden in allen Staaten geschützte Werkstätten.


Dokumentation

Präsentationen am Donnerstag, 20.06.2024

Das Staatenberichtsverfahren
Leander Palleit (Deutsches Institut für Menschenrechte): Die Staatenprüfung aus Sicht einer nationalen Menschenrechtsinstitution (PDF, 387 KB)
Felix Steigmann (Österreichischer Behindertenrat): Die Staatenprüfung aus Sicht der Zivilgesellschaft (PDF, 158 KB)

Die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland
Robert Uerpmann-Wittzack (Universität Regensburg): Die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland – Perspektive der Rechtswissenschaft (PDF, 216 KB)

Die Umsetzung der UN-BRK in Österreich
Caroline Voithofer (Universität Innsbruck): Die Umsetzung der UN-BRK in Österreich – Perspektive der Rechtswissenschaft (PDF, 410 KB)
Konrad Swietek (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz): Die Umsetzung der UN-BRK aus Sicht des Focal Points (PDF, 278 KB)
Christine Steger (Behindertenanwältin Österreichs): Die Umsetzung der UN-BRK in Österreich – Problemlagen und Herausforderungen (PDF, 408 KB)

Die Umsetzung der UN-BRK in der Schweiz
Barbara von Rütte (Universität Basel): Die Umsetzung der UN-BRK in der Schweiz – Einordnung aus wissenschaftlicher Sicht (PDF, 650 KB)
Caroline Hess-Klein (Inclusion Handicap): Die Umsetzung der UN-BRK in der Schweiz aus Sicht der Behindertenorganisationen (PDF, 552 KB)
Urs Germann (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen): Die Umsetzung der UN-BRK in der Schweiz – Aktueller Stand aus Sicht des Bundes (PDF, 261 KB)

Die Umsetzung der UN-BRK im Mehrebenensystem
Felix Welti (Universität Kassel)
Andreas Th. Müller (Universität Basel)

Präsentationen am Freitag, 21.06.2024

Diskussionsgruppe 2: Recht auf Bildung (Art. 24 UN-BRK)
Nina Eckstein (Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-BRK in Österreich): Art. 24 Handlungsempfehlungen 2023 Österreich (PDF, 398 KB)
Julia Gasterstädt (Universität Kassel)
Raphael Zahnd (Fachhochschule Nordwestschweiz):
Recht auf Bildung Schweiz (PDF, 433 KB)

Diskussionsgruppe 3: Recht auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK)
Yi-Chun Chou (Soochow University, Taipei/Taiwan)
Clarissa von Drygalski (Universität Kassel): 
Die Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Lichte des Art. 27 Abs. 1 UN-BRK (PDF, 190 KB)
Urs Germann (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen): Recht auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK) – Input aus schweizerischer Sicht (PDF, 302 KB) 
Denise Posch (Johannes-Keppler-Universität Linz): Recht auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK) – Status Quo in Österreich (PDF, 502 KB)