04.04.2023 B: Arbeitsrecht Ketzmerick: Beitrag B2-2023

Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen beim Arbeits- und Infektionsschutz für Risikogruppen in der Corona-Pandemie – Teil II: Auswirkungen der Beteiligung auf die Infektionsschutzmaßnahmen

Die Pandemiesituation hat den betrieblichen Arbeitsschutz vor neue Herausforderungen gestellt. Dies gilt auch für den Schutz von Beschäftigten mit Behinderungen und anderer vulnerabler Beschäftigter (im Folgenden: Risikogruppen). Für diese Beschäftigtengruppen müssen die speziellen Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz besonders berücksichtigt werden. Der vorliegende Beitrag stellt die vom Zentrum für Sozialforschung Halle (ZSH) untersuchte betriebliche Praxis im Umgang mit Risikogruppen dar und zeigt, dass sich die Einbeziehung betrieblicher Interessenvertretungen positiv auf den Umfang und die Qualität der Schutzmaßnahmen auswirkt. Problematisch ist jedoch die geringe Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen bei der Planung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen.

(Zitiervorschlag: Ketzmerick: Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen beim Arbeits- und Infektionsschutz für Risikogruppen in der Corona-Pandemie – Teil II: Auswirkungen der Beteiligung auf die Infektionsschutzmaßnahmen; Beitrag B2-2023 unter www.reha-recht.de; 04.04.2023)

I. Aktivität der Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte

Um den Einfluss von Arbeitnehmervertretungen auf den betrieblichen Infektionsschutz zu untersuchen, reicht es nicht aus, die Einbindung von Betriebs- und Personalräten sowie Schwerbehindertenvertretung (SBV) in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen bzw. die Beachtung ihrer Rechte als unabhängige Variable zu operationalisieren. Die Beteiligung von Interessenvertretungen ist in hohem Maße von der Bereitschaft der Geschäftsführung des Betriebes abhängig, Mitbestimmung zu ermöglichen. Damit ist zu vermuten, dass in mitbestimmten Betrieben eine strategisch denkende Betriebsleitung auch einen guten Arbeits- und Infektionsschutz fördert. Das macht es schwierig, den Effekt der Einbindung von Interessenvertretungen ohne zusätzliche Informationen über die Geschäftsführung herauszuarbeiten. Neben der Einbindung ist allerdings auch die Frage der Aktivität relevant, denn in der Regel werden nur engagierte Arbeitnehmervertretungen Probleme erkennen, Wünsche und Bedürfnisse der Beschäftigten weitertragen und Verbesserungen im Sinne der Beschäftigten erreichen. Der Aspekt der Aktivität wurde in der vorliegenden Befragung mit Bezug auf die Festlegung von Risikogruppen erhoben.

Die aktive Beteiligung mit eigenen Vorschlägen zur Festlegung von Risikogruppen im Prozess kann als Proxy für das Engagement der Interessenvertretungen genutzt werden. Insgesamt 16 % der Befragten gaben an, erfolgreiche Vorstöße zur Risikogruppenfestlegung unternommen zu haben, weitere 17 % berichteten dagegen von erfolglosen Vorstößen (Abb. 1).

Abbildung 1: Haben Sie gegenüber dem Arbeitgeber Vorstöße gemacht zur Festlegung von Risikogruppen?

Zwar waren 41 % der Befragten der Meinung, dass es keinerlei eigener Initiativen bedurft hatte, immerhin 27 % gaben jedoch an, dass sie keine unternommen hatten, obwohl diese möglicherweise angezeigt waren. Bei den Antworten gibt es praktisch keinen Unterschied zwischen SBV, Betriebs- oder Personalräten.

II. Auswirkungen der Beteiligungskultur auf Maßnahmen für Risikogruppen

In der Literatur finden sich nur punktuelle Hinweise auf einen förderlichen oder hemmenden Einfluss von Vertretungen auf den Infektionsschutz.[1] Vorwiegend werden die Auswirkungen der Pandemie auf die Arbeit der Interessenvertretungen untersucht.[2]

Allerdings ist anzunehmen, dass BR/PR und SBV aufgrund ihrer Rolle bei der innerbetrieblichen Kommunikation und Interessenvertretung für eine bessere Abstimmung zwischen den Erfordernissen des Infektionsschutzes und der Situation und den Bedürfnissen der Beschäftigten sorgen. So konnte bereits in Bezug auf die Arbeitsqualität gezeigt werden, dass in mitbestimmten Betrieben eine höhere Zufriedenheit mit der Arbeitszeitgestaltung[3] und der Entlohnung[4] bestehen. Entsprechend wurde mit den vorliegenden Daten der Zusammenhang zwischen Beteiligung und Aktivität von Interessenvertretungen sowie der Einführung und Qualität der Maßnahmen für Risikogruppen deskriptiv untersucht. Um andere Einflüsse zu minimieren, wurde der Zusammenhang für große Betriebe über 1000 Beschäftigten analysiert, in denen Betriebs- bzw. Personalräte sowie SBV aktiv waren und in denen durchgängig Angehörige von Risikogruppen beschäftigt sind.

In Betrieben, in denen Interessenvertretungen bei der Planung und Umsetzung der allgemeinen Corona-Maßnahmen im Betrieb beteiligt waren, wurden demnach wesentlich häufiger Maßnahmen für Risikogruppen getroffen (Abb. 2). Dieser Effekt ist bei Schwerbehindertenvertretungen noch etwas ausgeprägter als bei Betriebs oder Personalräten. Im Schnitt erhöhte sich die Quote der Betriebe mit Maßnahmen bei Mitbestimmung und Beteiligung um 20 bis 30 %. Ähnliche Zusammenhänge zeigen sich auch bei regelmäßiger Beachtung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten der Vertretungen.

Abbildung 2: Anteil von Betrieben mit besonderen Maßnahmen für Personen einer Risikogruppe
(nach Beteiligung der Interessenvertretungen an Planung/Umsetzung der Corona-Maßnahmen)

Damit ist jedoch kein kausaler Zusammenhang zu belegen. Wie bereits ausgeführt wurde, kann dieser Effekt auch darauf zurückzuführen sein, dass engagierte Geschäftsführungen sowohl Interessenvertretungen einbeziehen als auch mehr Maßnahmen umsetzen. Dass die Akteure wahrscheinlich zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Betrieben beitragen, lässt sich besser anhand ihrer Aktivität zeigen (Abb. 3). So liegt die Quote mit besonderen Maßnahmen für Personen einer Risikogruppe in Betrieben, in denen Interessenvertretungen erfolgreiche Vorstöße gegenüber dem Arbeitgeber bei der Risikogruppenfestlegung unternahmen, bei 87 % gegenüber 65 % in Betrieben ohne solche Vorstöße bzw. 42 % mit erfolglosen Vorstößen. Die Beachtung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten ist demnach eine notwendige, aber oft nicht hinreichende Bedingung für ausreichende Maßnahmen. In vielen Fällen war offenbar auch das Engagement der Interessenvertretungen wichtig.

Abbildung 3: Anteil von Betrieben mit besonderen Maßnahmen für Personen einer Risikogruppe
(nach Vorstößen von SBV bzw. BR/PR gegenüber dem Arbeitgeber zur Festlegung von Risikogruppen)

Vergleichbare Zusammenhänge zeigen sich auch bei der Erstellung individueller Gefährdungsbeurteilungen; diese gehen einher mit einer Erhöhung des Anteils von Betrieben mit Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen von 66 % auf 85 %, allerdings gelten auch hier die o. g. Einschränkungen für die Interpretation.

Neben der Frage, ob überhaupt besondere Maßnahmen für Risikogruppen getroffen wurden, zeigen sich auch Effekte der Beteiligung verschiedener Akteure auf die Art der Maßnahmen. Letztere lassen sich nach den mit ihnen verbundenen Nachteilen für die Beschäftigen ordnen. So kann unterschieden werden zwischen einerseits eher problematischen Maßnahmen wie Aufforderung zur Krankschreibung und Kurzarbeit sowie Aufforderung zur Nutzung des eigenen Urlaubs, die Beschäftigte aus dem Arbeitsprozess ausschließen, als diskriminierend empfunden werden können und mit finanziellen Nachteilen verbunden sind. Auf der anderen Seite stehen Maßnahmen wie Umsetzungen im Betrieb und Homeoffice, die es ermöglichen, auch angesichts von Einschränkungen durch die Pandemie und besonderen Gesundheitsrisiken weiter zu arbeiten. Auch die Freistellung von der Arbeit lässt sich, verglichen mit einer Krankschreibung, als weniger benachteiligende Maßnahme deuten.

Wie sich zeigte, ging die Einschaltung des betriebsärztlichen Dienstes und des Arbeitsschutzausschusses mit höheren Anteilen von Arbeitsfreistellungen sowie Umsetzungen im Betrieb einher. Aber auch die Beteiligung von SBVen im Prozess und von erfolgreichen Vorstößen von Interessenvertretungen gegenüber dem Arbeitgeber bei der Risikogruppenfestlegung wirkte sich offenbar positiv auf die getroffenen Maßnahmen aus. In Betrieben mit SBV-Beteiligung an Konzeption oder an Umsetzung der Corona-Maßnahmen für Risikogruppen und in solchen mit erfolgreichen Vorstößen der Interessenvertretungen zeigt sich eine höhere Rate von Umsetzungen und einer stärkere Nutzung des Homeoffice zum Infektionsschutz für Risikogruppen. Dagegen wurden in Betrieben mit erfolglosen Vorstößen der Interessenvertretungen etwas häufiger problematische Maßnahmen wie Krankschreibung oder auch Kurzarbeit eingesetzt. Abbildungen 4 und 5 zeigen diese Zusammenhänge exemplarisch für die Instrumente Krankschreibung und Homeoffice. Dies verdeutlicht die Bedeutung aktiver Interessenvertretungen, die sich erfolgreich im Prozess einsetzen konnten für den Infektionsschutz. Dabei spielten auch arbeitsmedizinische Beratungen für Beschäftigte mit besonderen Risiken sowie die Erstellung individueller Gefährdungsbeurteilungen eine Rolle. Auch diese sind assoziiert mit erfolgreich intervenierenden SBV, Betriebs- oder Personalräte und gehen ihrerseits einher mit höheren Anteilen Freistellungen, Umsetzungen sowie Homeoffice bzw. einem etwas geringeren Anteil in Kurzarbeit.

Abbildung 4: Anteil an Betrieben mit verschiedenen Maßnahmen für Risikogruppen
(nach Beteiligung von SBV bei Maßnahmen zum Schutz von Risikogruppen)

Abbildung 5: Zusammenhang zwischen Aktivität von Interessenvertretungen und Art der Maßnahmen

Darüber hinaus wurden weitere, positive Effekte der Einbindung von Interessenvertretungen auf flankierende, den Infektionsschutz absichernde Aspekte und auf die Nachhaltigkeit von Gesundheits- und Arbeitsschutz festgestellt. Dies betrifft einerseits die Akzeptanz von Maßnahmen. In vier von fünf Betrieben wurden die Corona-Maßnahmen von den Mitarbeitenden weitgehend akzeptiert, häufig war sogar eine Zunahme der Akzeptanz im Zeitverlauf zu beobachten. Wichtige Rollen bei der Herstellung von Akzeptanz kamen neben arbeitsschutzbezogener Compliance in Unternehmen[5] der ausreichenden Kommunikation mit den Beschäftigten sowie der Möglichkeit der Anpassung der Regelungen an die Wünsche und Bedarfe der Beschäftigten zu. In diesen Abstimmungs- und Anpassungsprozessen dürften Interessenvertretungen eine förderliche Rolle gespielt haben. So zeigt sich, dass die Einbeziehung insbesondere von Betriebs- und Personalräten aber auch SBV in die Planung und Umsetzung der Infektionsschutz-Maßnahmen sowie die Beachtung von Mitbestimmungs- aber auch Beteiligungsrechten in der Pandemie mit einer signifikant höheren Akzeptanz in den Belegschaften einherging. Zum anderen könnte es auch einen positiven Einfluss auf den künftigen Gesundheits- und Arbeitsschutz geben. Interessenvertretungen, die während der Pandemie in die Aktivitäten des Infektionsschutzes eingebunden waren und die sich dabei als wirksam erlebt haben, waren auch bezüglich des künftigen Gesundheits- und Arbeitsschutzes optimistischer.

III. Fazit

Die Beteiligung verschiedener Akteurinnen und Akteure an der Festlegung von Kriterien sowie der Konzipierung und Umsetzung von Maßnahmen für Risikogruppen ging sowohl mit einer deutlich häufigeren Einführung besonderer Maßnahmen für Risikogruppen als auch mit Unterschieden bezüglich der Art der getroffenen Maßnahmen einher. Betriebe, in denen Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte regelmäßig beachtet wurden und in denen Interessenvertretungen bei der Planung und Umsetzung der allgemeinen Corona-Maßnahmen im Betrieb beteiligt waren, trafen wesentlich häufiger Maßnahmen für Risikogruppen. Erfolgreiche Vorstöße von Interessenvertretungen gegenüber dem Arbeitgeber hinsichtlich der Frage, ob besondere Maßnahmen für Risikogruppen getroffen werden und nach welchen Kriterien diese definiert werden, hatten einen ähnlichen Effekt. Einbeziehung und Engagement von Interessenvertretungen schienen sich darüber hinaus auch positiv auf die Qualität der Maßnahmen auszuwirken, was sich in einer stärkeren Nutzung von Homeoffice sowie häufigeren Freistellungen und Umsetzungen darstellt.

Wie sich zeigt, werden in Betrieben mit vorhandener und gelebter Beteiligungskultur Risikogruppen effektiver geschützt. Die Ergebnisse zeigen daher auch, wie wichtig die Einbindung der Interessenvertretungen in die betrieblichen Pandemie-Krisenstäbe ist.[6] Der Zusammenhang zwischen Vorstößen von Interessenvertretungen und Häufigkeit sowie Qualität der Maßnahmen geben deutliche Hinweise auf einen originären Einfluss der Aktivität von Interessenvertretungen auf den betrieblichen Infektionsschutz. Problematisch ist jedoch die geringe Beteiligung von Arbeitnehmervertretungen, insbesondere von Schwerbehindertenvertretungen, bei der Planung und Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Hier zeigten sich in der Pandemie besonders deutlich Beteiligungsprobleme, die schon vor 2020 zu konstatieren waren.[7]

Literatur

BAuA (2020): Betrieblicher Arbeitsschutz in der Corona-Krise. in: S. Robelski, C. Steidelmüller, L. Pohlan: baua: Bericht kompakt. Projektnummer: F 2514. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

BAuA (2022): Handlungsempfehlungen SARS-CoV-2. baua: Fokus. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Behrens, Martin; Brehmer, Wolfram (2022): Betriebs- und Personalratsarbeit in Zeiten der COVID-Pandemie, WSI Report, No. 75, Hans-Böckler-Stiftung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Düsseldorf.

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Eickholt, Clarissa, Trimpop, Rüdiger, Winkelmann, Anja, Templer, Martin, Hamacher, Werner und Schmitz, Lena (2021), Evaluation von SARS-CoV-2 Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen: Befragung von Arbeitsschutzexpertinnen und -experten, Projektnummer: F 2513. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Gerdes, Johann; Alexandra Wagner (2015): Arbeitsqualität aus der Sicht von jungen Beschäftigten. 6. Sonderauswertung zum DGB-Index Gute Arbeit. Studie. DGB jugend. Berlin.

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Haipeter, Thomas (2022): Die Corona-Pandemie und die Mitbestimmung der Betriebsräte.Einige Befunde, viele Fragen. In: Wannöffel, Manfred; Yves, Gensterblum: Wirtschaft, Arbeit und Leben mit und nach der Corona-Krise. S. 141-154.Baden-Baden.

Hay, Daniel; Mierich, Sandra; Werner, Nils (2021): Mitbestimmung als Konstante in der Pandemie: Monitor Digitalisierung in Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsreport, No. 69, Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf.

Katenkamp, Olaf; Dechmann, Uwe; Guhlemann, Kerstin; Maylandt, Jens; Meyn, Christina; Martens, Helmut; Georg, Arno; Peter, Gerd; Kohte, Wolfhard (2018): Betriebsratshandeln zwischen Prävention und Innovation. Study der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf.

Kiesche, Eberhard und Kohte, Wolfhard (2020), Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona, 2. Auflage.

Kohte, Wolfhard (2018): § 90 BetrVG – Wegweiser zur beteiligungs-orientierten Gestaltung in der digitalen Arbeitswelt. In: Deinert, Olaf; Johannes Heuschmid; Michael Kittner; Marlene Schmidt (Hrsg.): Demokratisierung der Wirtschaft durch Arbeitsrecht: Festschrift für Thomas Klebe zum 70. Geburtstag. Frankfurt am Main.

Liebsch, Matthias und Rabe-Rosendahl, Cathleen.2021. Kooperative Arbeitsschutzorganisation in Krisenzeiten, ZRP 2021, S. 310.

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr (SMWA) (Hrsg.) (2022): Qualität der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in Sachsen 2021. Ergebnisse der Befragung zum DGB-Index Gute Arbeit in Sachsen. Dresden.

Schulte, Andreas (2021), Ein Piepser gegen die Pandemie. MITBESTIMMUNG, Nr. 5. S. 30–31.

Beitrag von Thomas Ketzmerick, Zentrum für Sozialforschung Halle

Fußnoten

[1] Vgl. Eickholt et. al. 2021; Schulte 2021.

[2] Haipeter 2022; Behrens/Brehmer 2022; Hay 2022.

[3] Gerdes/Wagner 2015.

[4] Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr (SMWA) 2022.

[5] Guhlemann et. al. 2021.

[6] Liebsch/Rabe-Rosendahl, 2021.

[7] Vgl. Katenkamp 2018; Kohte 2018.


Stichwörter:

Corona (SARS-CoV-2), Schwerbehindertenvertretung (SBV), Betriebsrat, Personalrat, Umfrage, Arbeitsschutz, Beteiligung, Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung


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