14.10.2025 D: Konzepte und Politik Rabe-Rosendahl, Dose: Beitrag D10-2025

Transfer von Erkenntnissen der Reha-Wissenschaften für die Praxis – Ein Tagungsbericht zur wissenschaftlichen Fachtagung: Berufliche Rehabilitation im Fokus am 19. September 2025 in Halle (Saale)

Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl (Zentrum für Sozialforschung Halle) und Berit Dose (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) berichten in diesem Beitrag über die Fachtagung "Berufliche Rehabilitation im Fokus” in Halle (Saale) vom 19. September 2025. Dort wurden die zuletzt abgeschlossenen Forschungsprojekte von der Deutschen Rentenversicherung vorgestellt. Außerdem berichten sie über die anschließende Diskussion, bei der die aktuelle Situation der Zusammenarbeit von Forschung und Praxis für die berufliche Rehabilitation thematisiert und mit der Lage in Österreich verglichen wurde. Schließlich berichten die Autorinnen über die vor Ort diskutieren möglichen Ziele für die berufliche Rehabilitation in den kommenden zehn Jahren.

(Zitiervorschlag: Rabe-Rosendahl, Dose: Transfer von Erkenntnissen der Reha-Wissenschaften für die Praxis – Ein Tagungsbericht zur wissenschaftlichen Fachtagung: Berufliche Rehabilitation im Fokus am 19. September 2025 in Halle (Saale); Beitrag D10-2025 unter www.reha-recht.de; 14.10.2025)

I. Einführung

Am 19. September 2025 fand in Halle die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) veranstaltete wissenschaftliche Fachtagung: „Berufliche Rehabilitation im Fokus“ statt. Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) eröffnete die Tagung inhaltlich mit einem Impulsreferat zur Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die berufliche Rehabilitation. Die Konvention, seit 2009 in Deutschland gültig, sei ein völkerrechtlich verbindliches Menschenrechtsinstrument, das zentrale Prinzipien wie Inklusion, Teilhabe und Nichtdiskriminierung verankere.

Welti betonte die Relevanz der UN-BRK für Recht, Politik und Wissenschaft. Sie wirke sowohl als Maßstab für Gesetzgebung und Rechtsprechung als auch als Anstoß für wissenschaftliche Forschung, insbesondere zur Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnahmen. Hervorgehoben wurden Artikel 26 (Rehabilitation im Dienst der Menschenrechte) und Artikel 27 (Recht auf Arbeit). Diese verpflichten Staaten, umfassende, gemeindenahe Rehabilitationsangebote sowie den Zugang zu einem offenen und inklusiven Arbeitsmarkt sicherzustellen. Ein Aspekt war die kritische Diskussion um Werkstätten für behinderte Menschen, aus denen trotz ihrer Größe auch bislang nur selten Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingen. Der UN-Fachausschuss fordere daher konkrete Aktionspläne zum Abbau segregierter Beschäftigungsformen. Abschließend unterstrich Welti die Bedeutung der Partizipation: Menschen mit Behinderungen müssten aktiv an Forschung, Umsetzung und Evaluation beteiligt werden. Die UN-BRK eröffne nicht nur neue Antworten, sondern stelle auch neue Fragen, die Wissenschaft, Politik und Praxis gleichermaßen herausforderten.

Die Rentenversicherung fördert mit ihrem Dezernat für Reha-Wissenschaften[1] Projekte, die Evidenz und Erfolgschancen der beruflichen Rehabilitation untersuchen und weiterentwickeln sollen. Der Forschungsschwerpunkt liegt hierbei auf „Wissenschaft und Praxis im Dialog“. Im Folgenden werden einige ausgewählte Projekte, die auf der Tagung vertreten waren, vorgestellt.

II. Typische Wege in die berufliche Rehabilitation: Zugänge, Verläufe und Unterstützungsbedarfe psychisch beeinträchtigter Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in Beruflichen Trainingszentren (BTZ)[2]

Berufliche Trainingszentren[3] sind spezialisierte, regionale Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die vor allem Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischen Beeinträchtigungen beim (Wieder-)Einstieg in Arbeit oder Ausbildung unterstützen. Im Mittelpunkt stehen realitätsnahe Trainings- und Belastungserprobungen, individuelle Begleitung und die Förderung arbeitsrelevanter Kompetenzen. BTZ sind als Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (§ 51 SGB IX) eine mögliche Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Gem. §§ 5, 6 SGB IX können verschiedene Rehabilitationsträger zuständig sein, wobei die Zuständigkeit je nach Einzelfall hauptsächlich bei der DRV oder der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegt.

Im Rahmen der Tagung wurden aktuelle Ergebnisse einer qualitativen Studie zu den Wegen und Erfahrungen von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in BTZ vorgestellt. Ziel der Untersuchung war es, praxisnahe Empfehlungen für die Reha-Beratung zu entwickeln, die in Form von Fallvignetten aufbereitet wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass durch die Teilnahme an einem BTZ vor allem eine Verbesserung der subjektiven Arbeitsfähigkeit, eine psychische Stabilisierung sowie eine klarere berufliche Orientierung erreicht werden können. Besonders hervorgehoben wurden die hohe Bedeutung von Praktika und beruflichen Erprobungen sowie der Gruppeneffekt innerhalb der BTZ: Diese bieten einen geschützten sozialen Raum, in dem gegenseitige Unterstützung möglich ist. Übergeordnete Angebote, etwa zur Selbstfürsorge, Tagesstruktur oder zum Erwerb von Soft Skills, tragen zusätzlich zur Stabilisierung bei.

Zugänge erfolgen meist über Empfehlungen von Reha-Kliniken oder im Rahmen der Reha-Beratung. Auffällig ist, dass vielen Maßnahmeempfängerinnen und -empfänger das Konzept der BTZ zunächst wenig bekannt ist und sie sich vor Beginn kaum eine konkrete Vorstellung von den Inhalten machen können.

Ergänzend dazu wurden Ergebnisse einer Sekundärdatenanalyse aus einer Masterarbeit einer Studentin der Universität Lübeck vorgestellt, die die berufliche Teilhabe nach abgeschlossener Rehabilitation in einem BTZ untersuchte.[4] In die Studie wurden Daten der DRV von rund 1.700 Personen mit psychischen Erkrankungen einbezogen, die ein BTZ mit dem Ziel der Beschäftigungsaufnahme absolviert hatten. Nach 24 Monaten befanden sich 37 von 100 Teilnehmenden in einer sozialversicherungspflichtigen und stabilen Beschäftigung. Auffällig ist, dass die meisten Veränderungen im ersten Jahr nach Abschluss erfolgen, gleichzeitig aber ein erheblicher Unterstützungsbedarf darüber hinaus bestehen bleibt. Zudem spielen sowohl Geschlecht als auch die Art der Erkrankung eine wichtige Rolle für die Integrationschancen. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen weiterhin einer hohen Gefährdung ihrer beruflichen Teilhabe ausgesetzt sind und eine intensive Nachbetreuung nach dem Ende der BTZ-Maßnahmen notwendig bleibt.[5]

III. „Es ist so, als wenn Sie vor Gericht sind“ – Das Erleben von Teilhabeplanung im Kontext von Arbeit durch Menschen mit Behinderungen[6]

Die Instrumente der Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung sowie die Teilhabeplanung (§§ 13 ff. SGB IX) spielen im Prozess der (beruflichen) Rehabilitation eine entscheidende Rolle. Sie sind als Schlüsselelemente konzipiert und sollen eine funktionsbezogene und zugleich individuelle sowie umfassende Unterstützung ermöglichen. Besonders relevant ist dabei die Partizipation der Leistungsberechtigten. In der Gemeinsamen Empfehlung zum Reha-Prozess heißt es: „In allen Phasen des Rehabilitationsprozesses ist die Beteiligung und Mitbestimmung des Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung seiner Kompetenzen sicherzustellen.“[7]

Trotz der Unverzichtbarkeit der Partizipation zeigte sich in der Forschung der Humboldt-Universität zu Berlin, dass die faktischen Beteiligungsmöglichkeiten durch Menschen mit Behinderungen häufig als unzureichend wahrgenommen werden. Zentrale Forschungsfrage einer qualitativen Studie war es daher, wie Menschen mit Behinderungen den Prozess der Teilhabeplanung erleben. Bereits bei Begriffen wie der „Bedarfsermittlung“ zeigte sich bei den Teilnehmenden Unkenntnis, was auf einen für die Betroffenen intransparenten Prozess hinweist. Befragte berichteten von Gefühlen der Ohnmacht während der Teilhabeplanung. Dies weist auf Machtasymmetrien hin. Misstrauen entsteht, wenn Entscheidungen für sie nicht transparent oder der Zweck der Verwendung von persönlichen Daten nicht nachvollziehbar ist. Positive Erfahrungen berichteten dagegen diejenigen, die während der Teilhabeplanung eine transparente Begleitung sowie informationelle Aufklärung erhielten.

Damit konnte die hohe Verantwortung der zuständigen Rehabilitationsträger für die Aufklärung und Befähigung der Menschen mit Behinderungen dargelegt werden. Durch die seitens der Träger unterschiedlich ausgestalteten Rahmenbedingungen vor, während und nach der Teilhabeplanung können die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen weit auseinandergehen. [8]

IV. HyBerTrain – Hybrides Berufliches Training: Evaluation eines Modellprojekts[9]

Das Modellprojekt HyBerTrain widmet sich der Frage, wie Menschen mit länger andauernden psychischen Störungen, die ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen, durch ein hy-brides Trainingskonzept besser erreicht und unterstützt werden können. Vorgesehen ist eine zwölfmonatige Vollzeitmaßnahme, die Elemente vor Ort mit Anteilen digitaler Teilnahme verbindet.

Die Evaluation zeigt, dass sich durch das hybride Format insbesondere Zielgruppen ansprechen lassen, die mit klassischen Präsenzmaßnahmen schwer erreichbar sind. Laut Rückmeldungen der Teilnehmenden verbessert sich vor allem die Vereinbarkeit von Sorgeverpflichtungen mit beruflicher Rehabilitation – ein Aspekt, der in rein stationären Trainings oft als hinderlich erlebt wird. Kern des Ansatzes ist eine Kombination aus persönlichem Training im BTZ und bis zu 25 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice. Die Berufstrainerinnen und -trainer begleiten und beraten die Teilnehmenden dabei kontinuierlich, sodass sowohl fachliche als auch psychosoziale Unterstützung gewährleistet bleibt. Besonders häufig nehmen Personen teil, die im kaufmännischen Bereich, in IT- und Elektroberufen sowie im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig waren oder künftig tätig werden möchten. Die hybride Gestaltung eröffnet dabei die Möglichkeit, an individuelle Lebenslagen anzuknüpfen und gleichzeitig berufspraktische Kompetenzen im realitätsnahen Rahmen zu erproben.

V. Forschung zur beruflichen Rehabilitation in Österreich

Neben den von der DRV geförderten Projekten stellte auch die Pensionsversicherung Österreich ein Forschungsprojekt zur beruflichen Rehabilitation vor, das erstmals eine umfassende Datenbasis zur Erfassung von Erfolgsfaktoren schaffen soll.[10] Hintergrund ist das Fehlen repräsentativer Studien im österreichischen Kontext, obwohl berufliche Rehabilitation angesichts des demografischen Wandels auch in Österreich zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen: Zunächst werden Daten von rund 2.100 Personen ausgewertet, die 2022 eine berufliche Rehabilitation abgeschlossen haben. Ergänzend folgt drei Jahre später eine Befragung derselben Gruppe, um Erwerbsstatus, Arbeitsfähigkeit und Zufriedenheit zu erfassen.

Mit diesem Vorgehen soll ein kontinuierliches Monitoring entstehen, das wichtige Erkenntnisse über Erfolgsfaktoren liefert. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, Angebote der beruflichen Rehabilitation gezielter zu gestalten und Entscheidungsträgerinnen und -trägern eine bessere Grundlage für Weiterentwicklungen zu geben.

VI. Wie kann die Forschung die berufliche Rehabilitation weiterbringen?

In einer abschließenden Podiumsdiskussion wurde die Frage erörtert, welche Strukturen und Schwerpunkte für die Forschung zur beruflichen Rehabilitation künftig notwendig sind. Prof. Thorsten Meyer-Feil vom Institut für Reha-Medizin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betonte, dass es an den Universitäten bislang zu wenig eigenständige Forschung auf diesem Gebiet gebe; meist handele es sich um Schnittstellenforschung. Nachhaltige Impulse könnten interdisziplinäre Zentren setzen, die zudem zur Verstetigung beitragen.

Ein zentrales Thema war die Translation von Forschungsergebnissen in die Praxis. Meyer-Feil hob die Bedeutung evidenzbasierter Studien hervor, insbesondere solcher mit sozialwissenschaftlichem Fokus und integrierten Mixed-Methods-Designs. Doreen Stöhr von der Pensionsversicherungsanstalt Österreich verwies auf die Situation in Österreich: Hier sei die berufliche Rehabilitation stark von der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension sowie dem Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) geprägt. Zugleich erschwere die geringe Zugänglichkeit von Forschungsliteratur (kaum Open Access) die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Positiv sei hier aber der kurze Weg von der Wissenschaft in die Praxis, da die Versicherungsanstalt selbst eine Forschungsabteilung habe und die Rechtsanwenderinnen und -anwender und Entscheidungsträgerinnen und -träger direkt miteingebunden werden könnten.

Die Diskussion zeigte, dass Empfehlungen häufig praxisnäher sind als Leitlinien. Wissenschaft müsse verständlich kommunizieren, während die Praxis zugleich Offenheit für den Transfer entwickeln müsse. Prof. Dr. Heike Ohlbrecht, Soziologin an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, betonte die Notwendigkeit von Begegnungsräumen und gegenseitigem Zuhören. Zudem stelle sich die Frage, wie „Erfolg“ in der beruflichen Rehabilitation definiert werde – nicht nur durch Rückkehr in Arbeit, sondern auch durch Zwischenschritte wie Stabilisierung oder Teilhabegewinne.

Für die Zukunft wurden verschiedene Wünsche formuliert: Ausbau digitaler Angebote, engere Vernetzung in der EU-Forschungscommunity, eine trägerübergreifende Forschungsstruktur, die stärkere Nachsorge über die eigentliche Maßnahme hinaus sowie mehr Förderstrukturen für interdisziplinäre Forschung. Gerade die Nachsorge muss zur tatsächlichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt für die betroffenen Menschen auch in der Praxis an Bedeutung gewinnen.[11] Mit Blick auf die kommenden zehn Jahre wurde besonders die wachsende Bedeutung psychischer Erkrankungen, nicht-sichtbarer Beeinträchtigungen und der Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf Arbeitswelt und Rehabilitation hervorgehoben.

Beitrag von Dr. iur. Cathleen Rabe-Rosendahl (LL.M.), Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. (ZSH), Berit Dose (LL.M.oec.), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Fußnoten

[1] Ein Interview mit dem Dezernatsleiter Dr. Marco Streibelt gibt es in der Folge 6 des Podcasts „rehalitätsnah“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Audios/DE/experten/rehawissenschaften/rehalitaetsnah-smart-folge6.html, zuletzt abgerufen am 26.09.2025.

[2] Beitrag von N. Tibbe, E. von Kardorff und A. Meschnig.

[3] Ausführliche Informationen auch unter: https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Berufliches-Trainingszentrum-BTZ/, zuletzt abgerufen am 22.09.2025.

[4] Beitrag von L. Göbel, D. Fauser und M. Bethge.

[5] Zum Problem der Nachsorge für Menschen mit psych. Beeinträchtigungen weiterführend Heyer, RP Reha 2022, Heft 4, S. 32–36.

[6] Beitrag von G. Wansing, U. Peters und T. Rambausek-Haß.

[7] Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR), GE Reha-Prozess, § 4 Abs. 5.

[8] Ausführlich zu den Forschungsergebnissen Rambausek-Haß, Peters, Wansing, Mattern: Partizipation an der „Teilhabeplanung“ im Kontext von Arbeit – Das Erleben von Menschen mit Behinderungen, Fachbeitrag im Diskussionsforum unter www.reha-recht.de vom 05.08.2025, Beitrag D6-2025, zuletzt aufgerufen am 23.09.2025.

[9] Beitrag von E. Wengemuth, L. Kühn, F. Weißenstein und K.-E. A. Choi.

[10] Posterbeitrag von E. Stefanek, S. Gschwentner, B. Preier, M. Mustak-Bilagusz, U. Metschl, M. Zainzinger und D. Stöhr.

[11] Dazu ausführlich Jahn: Nachhaltige Erwerbsteilhabe durch Nachsorge, Fachbeitrag im Diskussionsforum unter www.reha-recht.de vom 16.12.2022, Beitrag A20-2022, zuletzt abgerufen am 29.09.2025.


Stichwörter:

Deutsche Rentenversicherung (DRV), Berufliche Rehabilitation, UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Teilhabeforschung, Rehabilitationseinrichtung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Veranstaltungen, Art. 26 UN-BRK, Art. 27 UN-BRK, § 5 SGB IX, § 6 SGB IX, Anwendbarkeit § 14 SGB IX


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