27.11.2023 D: Konzepte und Politik Schütz, Heimer: Beitrag D11-2023

Befunde aus der wissenschaftlichen Begleitung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) – Teil III: Was bringt die EUTB den Ratsuchenden?

Nachdem im Jahr 2018 die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zunächst modellhaft eingeführt wurde, wird diese ab diesem Jahr zu einem festen Bestandteil in der Beratungslandschaft. Im vorliegenden dritten Teil des Beitrags präsentieren Andreas Heimer (Prognos AG) und Dr. Holger Schütz (infas) erste Ergebnisse zur Wirkung der EUTB-Beratung. Die Autoren gehen der Frage nach, welche Wirkung die EUTB-Beratung auf Teilhabe, Empowerment und Selbstwirksamkeit entfaltet und untersuchen die Bedingungen, unter denen eine Wirkung (z.B. das Erreichen persönlicher Ziele) entsteht. Im Einzelnen wird auf die Wirkung der Peer-Beratung als Grundpfeiler der EUTB-Beratung eingegangen.

(Zitiervorschlag: Schütz, Heimer: Befunde aus der wissenschaftlichen Begleitung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) – Teil III: Was bringt die EUTB den Ratsuchenden?; Beitrag D11-2023 unter www.reha-recht.de; 27.11.2023)

I. Einleitung

Nach fünf Jahren modellhafter Erprobung wurde die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) zum Jahr 2023 in den entfristeten Regelbetrieb überführt (§ 32 SGB IX[1], Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung – EUTBV). Als wichtiger Baustein der im Bundesteilhabegesetz (BTHG) angelegten Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit Behinderungen in Übereinstimmung mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) wurde die EUTB in den Jahren ihrer Einführung wissenschaftlich begleitet und breit untersucht. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragte Begleitforschung erfolgte durch ein Konsortium aus den Forschungsinstituten Prognos und infas sowie Prof. Gudrun Wansing von der Humboldt-Universität zu Berlin.

In zwei vorangegangenen Artikeln wurden bereits (Zwischen-)Ergebnisse der Begleitforschung zu konzeptionellen-Grundlagen der EUTB und der Qualifizierung von EUTB-Beratungskräften[2] sowie Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität der EUTB[3] vorgestellt und diskutiert. Hierauf aufbauend sowie auf Basis der nunmehr abgeschlossenen Begleitforschung geht der vorliegende Artikel vor allem auf die komplexen Fragen der Ergebnisse und Wirkungen der Beratung ausführlicher ein: Was bringt die EUTB den Ratsuchenden? Hier können mehrere Maßstäbe und (Analyse-)Perspektiven unter Nutzung unterschiedlicher Daten und Methoden angelegt werden, wie nachfolgend gezeigt wird.

II. Ergebnisse und Wirkungsbetrachtung der EUTB: Was kommt bei der Beratung raus?

1. Ausgangsüberlegungen

Die wichtigste Frage lautet, was mit den Beratungen der EUTB erreicht oder nicht erreicht wird bzw. ob und wie sich die Beratung auf das Leben der Ratsuchenden auswirkt und den Zielen der Ratsuchenden entspricht. Eine andere Frage lautet, welche Wirkungen die EUTB gemessen an ihren (gesetzlichen) Zielsetzungen hervorbringt. Für eine solche Ergebnis- und Wirkungsbetrachtung der EUTB (Messung der Ergebnisqualität) sind verschiedene Ziele, Maßstäbe und Indikatoren zu unterscheiden und heranzuziehen.

So geht es zunächst um die unmittelbar messbaren Resultate der Beratung, darüber hinaus aber auch um mittel- oder längerfristige Effekte (sogenannte Outcomes), die sich aus der Beratung für die Zielpersonen, andere Gruppen und die Gesellschaft insgesamt ergeben. Auf Ebene der Ratsuchenden steht dabei vor allem die – von der EUTB normativ angestrebte – Verbesserung der Selbstbestimmung und Teilhabe im Vordergrund.

Zur Beantwortung der Frage, ob die EUTB mittelfristig zu einer Verbesserung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Ratsuchenden beiträgt, wurden zum einen deskriptive Daten herangezogen (Befragungsdaten im Quer- und Längsschnitt). Auf Basis dieser Daten können mögliche Zusammenhänge zwischen (guter/weniger guter) Beratung und (verbesserter/verschlechterter) Teilhabe lediglich als Plausibilitätsannahmen formuliert werden. Zum anderen wurden daher inferenzstatistische Daten und Methoden eingesetzt, die Aussagen zu Zusammenhängen zwischen dem Einfluss von Wirkfaktoren (Beratungsmerkmalen) und Ergebnissen bzw. Outcomes (Veränderungen bei Teilhabe­indikatoren) der Beratung ermöglichen. Zugleich bilden diese Analysen keine kausale Wirkungsanalyse im methodisch strengen Sinn der Evaluationsforschung, da hiermit nicht analysiert werden kann, ob und welche Wirkungen sich ohne die Intervention (hier: die Beratung der EUTB) ergeben hätten.[4]

Im Folgenden werden drei Aspekte beleuchtet:

  • Wirkungsbetrachtung (Outcome I): Beitrag der Beratung zum Erreichen wichtiger persönlicher Ziele
  • Wirkungsbetrachtung (Outcomes II): Teilhabeindikatoren im Zeitverlauf
  • Wirkungsbetrachtung (Outcomes III): Multivariate Analysen
  1. Outcomes I: Beitrag der EUTB zum Erreichen wichtiger persönlicher Ziele

Bei der Befragung der Ratsuchenden[5] wurde erhoben, inwieweit die Beratung dazu beitragen konnte, bestimmte selbstgesetzte persönliche Ziele zu erreichen. Dafür wurde zunächst nach der persönlichen Wichtigkeit für zehn ausgewählte Beratungsziele gefragt, und im Anschluss, inwieweit diese Ziele eingelöst wurden (siehe Übersicht 1).

Informationseinholung und -verwendung (86 %) sowie Hilfe für die Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen (50 %) bilden mit Abstand besonders relevante Zielsetzungen, die mit der EUTB-Beratung verbunden wurden. Ein häufig genanntes wichtiges Beratungsziel ist auch, für eine kritische Lebenssituation Hilfe zu suchen (41 %). Weitaus weniger häufig gehören eher auf der persönlichen Ebene angesiedelte Zielsetzungen zu den wichtigen Zielen für eine EUTB-Beratung, wie zum Beispiel mehr Selbstvertrauen aufbauen, entscheidungsstärker zu werden oder „mittel- bis langfristig auch ohne Hilfe besser klarzukommen“ (zwischen 23 % und 37 %).

Den Befragungsergebnissen zufolge trägt die EUTB in hohem Maße zur Realisierung dieser und weiterer Ziele positiv bei (siehe Übersicht 1). Dies gilt unabhängig davon, wie viele Ratsuchende jeweils insgesamt eine bestimmte Zielsetzung als wichtig einstuften. Jeweils zwei Drittel der Ratsuchenden, für die die Informationseinholung und -verwendung sowie Hilfe für die Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen im Zuge der Nutzung der EUTB besonders wichtig waren, zeigen sich überzeugt, dass die Beratung der EUTB ganz wesentlich genau dazu beigetragen habe. Ähnliche hohe Anteile werden der EUTB bei den Zielen „Hilfe für eine kritische Lebenssituation zu erhalten“ (62 %) und „Lernen, mit meiner Beeinträchtigung oder Erkrankung besser umzugehen“ (60 %) zugeschrieben. Lediglich bei den Zielen „mehr Selbstvertrauen aufbauen”, „neu auf das eigene Leben schauen”, „Ideen entwickeln” und „mittel- bis langfristig auch ohne Hilfe besser klarzukommen” wird der Beitrag der EUTB zur gelingenden Umsetzung dieser Ziele „nur“ von jeweils gut der Hälfte der Befragten als wesentlich eingestuft.

Übersicht 1: Zielrealisierung Ratsuchende von EUTB-Angeboten

Informationen zur Grafik: vergleiche Fließtext (Bild: infas)

Angaben in Prozent (gewichtete Daten); Einschätzung zur Zielrealisierung auf einer 7-stufigen Skala (hier wurden zusammengefasst: 1 und 2; 3 bis 5; 6 und 7); Basis: n = 1.036 Ratsuchende von EUTB-geförderten Beratungsangeboten.   
Fragen: Welche der folgenden Ziele waren Ihnen persönlich in den Beratungsgesprächen besonders wichtig? (Mehrfachnennungen möglich) Und inwieweit hat nach Ihrer Einschätzung die Beratung dazu beigetragen, diese Ziele zu verwirklichen?

Insgesamt stellen die Ratsuchenden der EUTB also ein gutes Zeugnis mit Blick auf den Beratungs-Outcome aus. Die unterschiedlichen Arten der Beeinträchtigung spielen dabei keine große differenzierende Rolle mit Bezug auf die Wahrnehmung der Ziele, zu deren Realisierung Beratung beitragen soll.[6] Lediglich in Bezug auf persönliche Entwicklungsziele (Items zu Selbstvertrauen und Handlungskompetenzen) messen Menschen mit (auch) kognitiver Beeinträchtigung und Menschen mit (auch) psychischen Beeinträchtigungen diesen Zielen eine etwas größere Wichtigkeit zu, als dies im Durchschnitt aller Antworten der Fall ist. Auch spielt Unterstützung für die Leistungsbeantragung als Beratungsziel gerade bei Ratsuchenden, die durch ihre Beeinträchtigung im Alltag besonders eingeschränkt sind, eine besonders wichtige Rolle. Die Bewertung der Zielrealisierung fällt bei dieser Gruppe jedoch kaum überdurchschnittlich aus.

2. Outcomes II: Teilhabeindikatoren im Zeitverlauf

In der Befragung der Ratsuchenden wurde in zwei Wellen jeweils erhoben, wie die Befragten ihre gesellschaftliche Teilhabe einschätzen. Dies schließt Kompetenzen und Fähigkeiten ein, um am gesellschaftlichen Leben in selbstbestimmter und selbstbewusster Art und Weise teilnehmen zu können. Gesellschaftliche Teilhabe wurde in der Befragung der EUTB-Ratsuchenden vornehmlich in drei Dimensionen gemessen: als Direktabfrage zur Einschätzung der Zugehörigkeit bzw. der Exklusion von der Gesellschaft, zur Befähigung zu kommunizieren und das eigene Leben aktiv zu gestalten (Empowerment) sowie als Vertrauen in die eigenen Handlungskompetenzen und die eigene Durchsetzungsfähigkeit (Selbstwirksamkeit). Empowerment und Selbstwirksamkeit wurden dabei jeweils durch drei Aussagen abgefragt, die in einem Index zusammengefasst wurden (siehe Übersicht 2).

Übersicht 2: Indizes Teilhabe, Empowerment, Selbstwirksamkeit

Inklusion/gesellschaftliche Teilhabe

Top-Box-Werte 8–10: fühle mich (eher) dazugehörig

Low-Box-Werte 0–3: fühle mich (eher) ausgeschlossen

Mid-Box-Werte 4–7: teils-teils, in between

Empowerment (Index aus drei Items)

Ich kann gut mit anderen Menschen kommunizieren.

Ich traue mich, meine eigene Meinung auszudrücken.

Ich tue selbst viel dafür, um mein Leben zu gestalten und zu verbessern.

Selbstwirksamkeit (Index aus drei Items)

In schwierigen Situationen kann ich mich auf meine Fähigkeiten verlassen.

Auch anstrengende und komplizierte Aufgaben kann ich in der Regel gut lösen.

Die meisten Probleme kann ich aus eigener Kraft gut meistern.

 

Wie deskriptive Analysen zu den Veränderungen der Einschätzungen zwischen 2 Messzeitpunkten im Abstand von 18–24 Monaten zeigen, haben sich insgesamt die Werte bei Empowerment und Selbstwirksamkeit im Zeitverlauf eindeutig verbessert, bei der gesellschaftlichen Teilhabe hingegen verschlechtert. Dies gilt sowohl im Querschnittsvergleich für alle Befragten aus den zwei Messzeitpunkten als auch für die Längsschnittbetrachtung, in der das personenspezifische Antwortverhalten der Befragten, die an beiden Befragungswellen teilgenommen haben (Panelbefragte), untersucht wurde[7] (Zahlen hier nicht gezeigt; siehe Heimer, Schütz, Wansing et al. 2023: 165–167).

Die Verschlechterung der direkt abgefragten Teilhabe dürfte dabei vor allem mit der (vorübergehenden, aber dynamischen) Erfahrung der Corona-Pandemie zusammenhängen – die zweite Messung fiel (teilweise) in die Zeit von Lockdowns und Kontakt­beschränkungen. Bei den abgefragten Aussagen zu eigenen Kommunikations-, Lösungs- und Durchsetzungskompetenzen – die Empowerment und Selbstwirksamkeit messen – handelt es sich dagegen um Selbsteinschätzungen zu grundlegenderen, spezifischen Fähigkeiten, für die für viele Befragte zunächst ein relativ stabiles Antwortverhalten über die Zeit angenommen werden kann.[8] Sofern sich die Antworten bei solchen Kompetenzmustern (verstanden als relativ stabile persönliche Grunddispositionen) verändern, reicht dafür die Änderung bestimmter Rahmenbedingungen (wie die Pandemie) vermutlich nicht aus, vielmehr müssten dafür andere Wirkfaktoren greifen. Nach unserer (zu prüfenden) These stellt die EUTB einen solchen positiven Wirkfaktor für Änderungen bei Empowerment und Selbstwirksamkeit dar.

3. Outcomes III: Multivariate Analysen

Um den eigentlichen Beitrag der Beratung zur Änderung der Teilhabeindikatoren näher zu bestimmen, wurden auch multivariate statistische Verfahren angewendet.[9] Diese statistischen Modellrechnungen verweisen – für die Datenbasis von rund 1.000 Panelfällen und unter Konstanthaltung (Kontrolle) verschiedener personenbezogener Faktoren und sonstiger Rahmenbedingungen – auf vorhandene Zusammenhänge zwischen Beratungsmerkmalen und den Outcome-Variablen gesellschaftliche Teilhabe, Selbstwirksamkeit und Empowerment. Demzufolge kann die EUTB zu positiven Veränderungen bei gesellschaftlicher Teilhabe, Empowerment und Selbstwirksamkeit beitragen. Dies gilt insbesondere dann,

  • wenn Peer-Beratung stattfindet,
  • wenn Ratsuchende Peer-Beratung wichtig finden und
  • wenn den Beratungskräften der Beratungsstelle berufliche und soziale Kompetenz (Beratungskompetenz) attestiert wird.[10]

In der Gesamtschau zeigen die Befunde aber auch, dass Veränderungen von Teilhabeindikatoren von Menschen mit Behinderungen zum Teil deutlich von personenbezogenen und sozialen Faktoren mitbestimmt werden. Die Stärke von Einschränkungen im Alltag, die Teilhabe am Erwerbsleben (Arbeitstätigkeit), das Alter, aber auch die Finanzsituation sind hier relevante Einflussgrößen. Aber auch unter Beachtung dieser Kontextfaktoren zeigt sich als Hauptergebnis der statistischen Analyse, dass Beratung „einen Unterschied macht“.

Dabei treten solche Veränderungen der Teilhabe keineswegs „automatisch“ auf; die Analyse weist keinen Wenn-dann-Zusammenhang nach. Die skizzierten Wirkfaktoren sind also nicht als hinreichende Bedingungen für Teilhabeverbesserungen misszuverstehen. Vielmehr verweist die multivariate statistische Analyse lediglich auf eine erhöhte Chance auf Verbesserung der Teilhabe, wenn die skizzierten Bedingungen vorliegen.

III. Fazit

Die EUTB hat nach den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung das Potenzial zum Empowerment, kann also Impulse geben, um Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmteren Leben positiv zu unterstützen. Dies ergibt sich nicht allein aus qualitativen Befunden, sondern wird auch durch deskriptive und multivariate statistische Evidenzen unterstrichen. Ob und wie stark Impulse und Effekte des Empowerments tatsächlich zum Tragen kommen, hängt zugleich von den jeweiligen Bedingungen des Einzelfalls ab.

Denn für das Gelingen der Beratung im Prozess, im unmittelbaren Ergebnis und in mittelfristiger Sicht (als Impulsgeber für Empowerment) spielen am Ende vielerlei verschiedene Faktoren eine Rolle. So entsteht Beratungskompetenz etwa erst im Zusammenspiel unterschiedlicher Elemente und der angemessenen Bearbeitung ganz unterschiedlicher Anliegen. Wie unterschiedliche Erhebungsmodule der Evaluation, unter anderem Beobachtungen von EUTB-Beratungsgesprächen[11] belegen, kommt es im Prozess unter anderem auf die Beziehungsqualität und Begegnungsfähigkeit zwischen der ratsuchenden Person und der Beratungskraft an. Dialogische, verständigungsorientierte Kommunikation ist dabei ein Schlüssel für responsive, gelingende Beratung. Als wichtig können sich aber auch noch andere Aspekte erweisen, wie hohe Kompetenzen im Bereich der Lotsenfunktion (u. a. Verweis an dritte Instanzen, wenn sinnvoll oder notwendig), gute Netzwerkarbeit im Allgemeinen, gute Vernetzung und Entwicklung vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern im Besonderen. Kurz gesagt: Viele gute Dinge und Elemente müssen für wirksame Beratungserfolge gut kombiniert zusammenkommen – mit unterschiedlichen Mischungen für unterschiedliche Fallkonstellationen.[12]

Als Einzelelement kommt dabei der Peer-Beratung eine besonders wichtige Rolle zu. Diese bildet einen konzeptionellen Grundpfeiler der EUTB (Konzeptqualität), wird von der Mehrheit der EUTB angeboten und als bedeutsam verstanden (Strukturqualität), von vielen Ratsuchenden grundsätzlich als wichtig erachtet und erweist sich dabei insgesamt als ein Wirkfaktor für verbesserte Teilhabe (Prozess- und Ergebnisqualität). Der Peer-Effekt ist dabei am stärksten, wenn die Peer-Beraterinnen und -Berater eine ähnliche Form der Beeinträchtigung haben wie die ratsuchenden Personen mit Beeinträchtigung.

Literatur

Heimer, Andreas; Schütz, Holger; Wansing, Gudrun et al.  (2023): Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung. BMAS Forschungsbericht 620. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-620-evaluation-der-eutb.pdf?__blob=publicationFile&v=3, zuletzt abgerufen am 24.11.2023.

Beitrag von Dr. Holger Schütz, infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, und Andreas Heimer, Prognos AG Berlin

Fußnoten

[1] Die Absätze 4 und 5 wurden aufgehoben.

[2] Heimer, Maetzel, Schütz: Befunde aus der wissenschaftlichen Begleitung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) – Teil I: Konzept- und Strukturqualität; Beitrag D38-2021 unter www.reha-recht.de; 13.12.2021.

[3] Heimer, Maetzel, Schütz: Befunde Befunde aus der wissenschaftlichen Begleitung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) – Teil II: Prozess- und Ergebnisqualität; Beitrag D2-2022 unter www.reha-recht.de; 10.02.2022

[4] Diese Untersuchung des sogenannten „Kontrafaktischen“ würde einen Kontrollgruppenansatz erfordern. Vgl. Schmid, Günther / O’Reilly, Jacqueline / Schömann, Klaus (Hg.) (1996): International Handbook for Labour Market Policy and Evaluation. Edward Elgar Publishing, Cheltenham.

[5] Im Rahmen der EUTB-Evaluation erfolgte eine zweimalige standardisierte Panelbefragung von Ratsuchenden der EUTB-Angebote (Welle 1: 2.729 Befragte, Welle 2: 1.036 Befragte).

[6] Zum Verständnis dieser Aussage ist zu berücksichtigen, dass die Art der Beeinträchtigungen als Mehrfachnennung abgefragt wurde. Das bedeutet, dass eine Person mit beispielsweise Beeinträchtigung des Sehens zugleich auch in der Kategorie Beeinträchtigung des Hörens oder beim Bewegen gezählt werden kann. Bezogen auf alle erfassten Beeinträchtigungen sind die Ergebnisse hier also nicht personentrennscharf. Bezogen auf die jeweils genannte Beeinträchtigungsart sind die Ergebnisse vielmehr so zu verstehen, dass die Befragten diese Form der Beeinträchtigung angeben, aber auch noch weitere Beeinträchtigungen aufweisen können.

[7] Mit Blick auf den Empowerment-Index ergaben sich im Längsschnitt etwa gleich große Anteile an Personen, die eine Verbesserung oder eine Verschlechterung konstatierten. Das heißt, bei Empowerment relativiert sich der positive Befund etwas, wenn nur Panelbefragte und nur die Richtung des Antwortverhaltens betrachtet wird.

[8] Die Längsschnittanalyse der Panelbefragten ergab ein stabiles Antwortverhalten für jeweils ein Drittel der Befragten.

[9] Dabei handelt es sich um statistische Panelregressionen, sogenannte Random bzw. Mixed-Effects-Modelle.

[10] Dieser Punkt trifft insbesondere bei der gesellschaftlichen Teilhabe zu.

[11] In der EUTB-Evaluation wurden auch insgesamt Beobachtungen von 23 EUTB-Beratungsgesprächen aus elf EUTB-Angeboten mit 26 Ratsuchenden und mittels qualitativer Inhaltsanalyse ausgewertet. Siehe Heimer, Schütz, Wansing et al. (2023): Kapitel 6.

[12] Diese Befunde werden ähnlich auch durch Analysen von Beratung in anderen (sozialen) Themenfeldern bestätigt; vgl. u.a. Schütz, H. et al. (2011): Vermittlung und Beratung in der Praxis. Eine Analyse von Dienstleistungsprozessen am Arbeitsmarkt. IAB-Bibliothek 330. Bielefeld: Bertelsmann.


Stichwörter:

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), Peer Counseling, Bundesteilhabegesetz (BTHG), Selbstbestimmung, Evaluation


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