13.01.2020 D: Konzepte und Politik Beyerlein et al.: Beitrag D3-2020

Politische Partizipation und partizipative Forschung – Bericht vom 1. Kongress der Teilhabeforschung: Teil II

In diesem dreiteiligen Beitrag wird über den 1. Kongress der Teilhabeforschung berichtet, der am 26. und 27. September 2019 an der Humboldt-Universität zu Berlin stattfand. Initiiert wurde der Kongress vom Aktionsbündnis Teilhabeforschung, die wissenschaftliche Leitung übernahmen Prof. Dr. Markus Schäfers (Hochschule Fulda, Sprecher Aktionsbündnis Teilhabeforschung) und Prof. Dr. Gudrun Wansing (Humboldt-Universität zu Berlin). Ziele dieses Kongresses und zukünftiger Veranstaltungen dieser Art sind die Profilierung, Etablierung und Weiterentwicklung der Teilhabeforschung. Ca. 250 Teilnehmende zeigten Interesse an dieser Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zur Vernetzung. Im zweiten Teil des Berichts erhalten die Leserinnen und Leser einen Überblick über Vorträge und Diskussionen zu den Themen politische Partizipation und partizipative Forschung.

(Zitiervorschlag: Beyerlein et al.: Politische Partizipation und partizipative Forschung – Bericht vom 1. Kongress der Teilhabeforschung: Teil II; Beitrag D3-2020 unter www.reha-recht.de; 13.01.2020)

I. Einleitung

Im ersten Teil dieses Fachbeitrags (D2-2020) wurde über Kongressbeiträge berichtet, die sich mit Stand und Entwicklung der Teilhabeforschung beschäftigten. Im Folgenden geht es um Vorträge in den Themenbereichen politische Partizipation und partizipative Forschung. Der 1. Kongress der Teilhabeforschung[1] fand am 26. und 27. September 2019 an der Humboldt-Universität zu Berlin statt.

II. Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen

Dr. Katharina Crepaz (Max-Planck-Institut für Sozialpolitik und Sozialrecht, München) stellte unter dem Titel „Behinderung, Selbst-Identifikation und (neue?) Formen politischer Partizipation“ eine politikwissenschaftliche Studie zur politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen vor.[2]

Sie kommt zu dem Schluss, dass ein Disability Mainstreaming in politischen Prozessen auf regionaler Ebene noch weitgehend fehlt und die Einbindung von Menschen mit Behinderungen die Ausnahme darstellt. Zudem sollten Online-Partizipationsmöglichkeiten weiter ausgebaut werden. Unterschiede machte sie bei den Motiven für politisches Engagement von Menschen mit Behinderungen aus. In der Hauptsache sei hier zwischen solchen Personen zu unterscheiden, die als Selbstvertreterinnen und -vertreter in eine Partei eintreten, um dort Politik für Menschen mit Behinderungen zu machen und solchen, die aus anderen Gründen (partei)politisch aktiv werden. Parteipolitisch aktive Menschen mit Behinderungen kommen meist erst später durch eigene Expertise in dieses Politikfeld.

Dr. Eva Nachtschatt (ebenfalls MPI für Sozialpolitik und Sozialrecht München) referierte zum Thema „Schaffung einer inklusiven Gesellschaft durch grundlegende Beachtung von Diversität“. Dabei zeigte sie auf, wie Menschen mit Behinderungen – vertreten durch ihre Organisationen – an der Entstehung von Gesetzen und politischen Programmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beteiligt werden können. Dazu stellte sie als Ausgangspunkt ihrer Forschung zunächst Art. 4 Abs. 3 UN-BRK vor. Dieser besagt (Hervorhebung durch Autorinnen und Autoren):

„Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.”

Daraus leitete sie die Forschungsfrage ab, wie ein entsprechender Teilhabeprozess aussehen kann.

Nach grundlegenden Ausführungen zum Partizipationsbegriff[3] und der Charakterisierung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen referierte Nachtschatt zur Entstehung des Tiroler Teilhabegesetzes. Im Rahmen dieses Prozesses wurde partizipativ mit dem pädagogisch-politischen Ansatz des Forumtheaters gearbeitet.[4]

Nachtschatt zog das Fazit, dass Partizipationsprozesse bei Gesetzgebungsvorhaben gelingen, wenn sich die Beteiligten zu Engagement verpflichten sowie zeitlich, örtlich und gedanklich flexibel sind. Von den Organisatorinnen und Organisatoren erfordert die Durchführung eines solchen partizipativen Prozesses eine klare, transparente Struktur im Ablauf, abgrenzbare rechtliche Kompetenzen, Kompetenzen zur interdisziplinären Zusammenarbeit und einen angemessenen Informationsaustausch.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssten ausreichende Kenntnisse über das Thema und die Inhalte haben sowie eine gewisse Grundbildung und ggf. die erforderliche Unterstützung mitbringen.

Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Universität Siegen) referierte abschließend zu Forschung im Kontext kommunaler Teilhabeplanung. Es sei empirisch zu beobachten, dass in vielen Kommunen systematische Planungsprozesse zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden.

In seinem Vortrag analysierte Rohrmann die Gestaltung solcher Planungsprozesse. Zunächst definierte Rohrmann den Begriff „Örtliche Teilhabeplanung“.

Es handle sich dabei um einen

„beteiligungs- und lernorientierten Prozess unter politischer Federführung der Kommunen, in dem sich die relevanten Akteure auf den Weg machen, die Zielsetzungen eines ‚inklusiven Gemeinwesens‘ unter den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Kommune und der Region zu verwirklichen“.

Ausgangspunkt seien dabei normative Grundlagen wie Inklusion, Selbstbestimmung, Partizipation und Barrierefreiheit, die in gesetzlichen Vorgaben wie der UN-BRK, den Sozialgesetzbüchern, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), Schulgesetzen usw. ihren Niederschlag gefunden haben. Auch kommunale Spezifika der vorhandenen Infrastruktur wie z. B. vorhandene Großeinrichtungen der Behindertenhilfe, eine aktive Selbstbestimmt-Leben-Bewegung vor Ort etc. seien dabei zu berücksichtigen.

All diese Strukturen seien in Planungsaktivitäten für konkrete Maßnahmen und Projekte einzubeziehen, um schließlich ein kommunales Konzept zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens zu erstellen.

Zu berücksichtigen sei dabei, dass die bisherigen Entwicklungen von einer Spezialisierung und Entkommunalisierung der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen geprägt seien. Planungsimpulse gehen dabei von Aktivitäten der Selbstorganisation von Menschen mit Behinderungen und der Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene aus.

Bei der Planung auf kommunaler Ebene sei eine Vielzahl von Akteuren einzubeziehen. Zu nennen seien u. a. verschiedene Reha-Träger, andere politische Ebenen (Land und Bund), Wirtschaftsunternehmen, Schulverwaltungen sowie verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure. Planungsschwerpunkte seien das konkrete Leistungsgeschehen, Barrierefreiheit, Schule, barrierefreie Verwaltung, Entwicklung von partizipativen Strukturen und die Verstetigung der Planung.

Dabei habe sich die Arbeit mit Aktionsplänen als fruchtbar erwiesen. Diese ermöglichten eine Rückbindung an die UN-BRK, die Zuordnung von Verantwortlichkeiten, Transparenz, Partizipation und Nichtdiskriminierung, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ansätze sowie einen die gesamte Kommune und alle beteiligten Akteure umfassenden Ansatz der Teilhabeplanung. Zudem ermögliche ein Aktionsplan die Überprüfbarkeit und Fortschreibung der durchgeführten Aktionen.

III. Partizipative Forschung

Zu den Möglichkeiten und Grenzen partizipativer Forschung sprach Prof. Dr. Hella von Unger. Die Referentin betonte die hohe Bedeutung partizipativer Forschung und verwies gleichzeitig darauf, dass diese nicht für alle Forschungsfelder geeignet sei. Die Bezeichnung vereine verschiedene Ansätze, zu denen u. a. „Participation Action Research“ sowie „Community Based Participatory Research“ zählten. Bei letzterem handele es sich um einen kollaborativen Ansatz aus der Gesundheitsforschung. Dabei werden mehrere Partnerinnen und Partner möglichst gleichberechtigt in den Forschungsprozess einbezogen mit dem Ziel, Ungleichheiten abzubauen, auf soziale Gerechtigkeit hinzuwirken und Versorgungsstrukturen zu verbessern. Stärken und Ressourcen der Communities nehme man dabei in den Blick. Der Prozess beginne in der Regel mit einem für die Community wichtigen Thema, wobei man versuche, von vornherein eine Balance zwischen Forschen und Handeln herzustellen.

Im Weiteren legte die Referentin den Fokus auf den Aspekt der Beteiligung und stellte ein Stufenmodell partizipativer Forschung vor, welches verdeutlicht, dass Partizipation nicht auf jeder Stufe des Forschungsprozesses stattfindet. Vielmehr gebe es zu Beginn Stufen, die nicht partizipativ ausgestaltet sind, wie „Instrumentalisierung“ und „Anweisung“. Des Weiteren existierten wichtige Vorstufen der Partizipation, wie „Information“ und „Anhörung“. Anhand des Projekts „PaKoMi – Partizipation und Kooperation in der HIV-Prävention mit Migrantinnen und Migranten“[5] wurde sodann die Beteiligung als dynamischer Prozess veranschaulicht. So erfolgte zu Beginn des Projekts eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und erst später mit den Community-Partnerinnen und -partnern.

Abschließend wurden Herausforderungen und Vorteile partizipativer Forschung benannt. Zu den Herausforderungen zählten strukturelle Hindernisse und ungleiche Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe, da es a priori Machtunterschiede zwischen den Partnern und Partnerinnen gebe. Herausfordernd sei es zudem, Anschlüsse an wissenschaftliche Diskurse zu schaffen. Zu den wesentlichen Vorteilen zähle, dass weniger an wichtigen Themen vorbei geforscht werde, ein besserer Zugang zum Feld ermöglicht werde und man einen praktischen Nutzen über das Wissenschaftsfeld hinaus erziele.

Dr. Manfred Sonnleitner (Universität Graz) sprach zur „Bedeutung der Selbstreflexion für partizipative Prozesse“ als „Voraussetzung für die Partizipation an einer gelingenden subjektiven Erfahrungswelt“. Zu Beginn machte Sonnleitner deutlich, dass er zu dem Thema aufgrund seiner eigenen Erfahrung gekommen ist. Zur Veranschaulichung bezog er seine Beeinträchtigung und seinen Erblindungsprozess im Kontext theoretischer Ausführungen immer wieder ein.

Theoretischer Hintergrund des Vortrags war die Logotherapie und Existenzanalyse von Viktor E. Frankl und vor allem die weiterentwickelte Existenzanalyse nach Alfried Längle. Frankl setzte sich stark mit der Sinnfrage auseinander, auch aus persönlichen Erfahrungen heraus. Die Sinnerfüllung werde durch drei Wertkategorien realisiert: die schöpferischen Werte, die Erlebniswerte und die Einstellungswerte. Sonnleitner ging anschließend auf Längle ein, der in Fortführung des logotherapeutischen Motivationskonzepts, des „Willens zum Sinn“ ein Modell der personal-existenziellen Grundmotivationen des Menschen entwickelte. Sinn hängt demnach von der Erfüllung von vier existenziellen Grundmotivationen ab: dem Dasein-Können (Grundbedingung der Existenz), Leben-Mögen (Beziehungsfrage der Existenz), Selbstsein-Dürfen (Frage nach der Person in der Existenz) und dem Handeln-Sollen (Vollzug der Existenz). Diese Motivationen haben Einfluss auf die Fähigkeit, die Realität neu wahrzunehmen, den Schmerz zu spüren, zu bearbeiten und sich von ihm zu distanzieren. Für die Partizipation habe die in diesen Grundmotivationen zum Ausdruck gebrachte Selbstreflexion eine enorme Bedeutung. Bei Teilnehmenden partizipativer Forschung stehe die selbstreflexive Frage im Mittelpunkt: Was muss ich tun, um zu einer gelingenden Erfahrungswelt für mich beitragen zu können? Sonnleitner schloss diesbezüglich seinen Vortrag mit einem Zitat Frankls:

Letztlich will der Mensch ‚nicht da sein, da sein um jeden Preis; sondern das, was er wirklich will, ist: sinnvoll sein. Nicht die Dauer der Existenz ist maßgebend und ausschlaggebend, sondern die Sinnfülle der Existenz“[6].

Alexander Bendel und Dr. Caroline Richter (beide Universität Duisburg-Essen) leiteten ihren Vortrag „Aktionsforschung: Ein Ansatz zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an und in Forschungsprojekten“ mit den Charakteristika von Aktionsforschung ein. Hierbei handele es sich nicht um eine einheitliche Methodik, sondern um eine Forschungsorientierung, im Rahmen derer akademisches und Alltagswissen gleichberechtigt seien. Die Unterscheidung von Forschungssubjekt und -objekt werde bei der Aktionsforschung aufgehoben, die Wissensproduktion und Praxisveränderung sei gleichrangig und es bestehe ein teilweise emanzipatorischer Anspruch. Zu den fünf Qualitätskriterien gehörten: die Generierung von neuem Wissen („Gültigkeit des Dialogs”),  aktionsorientierte Ergebnisse („Gültigkeit der Ergebnisse”), die Initiierung von Lernprozessen auf Seiten der Forschenden und der Beforschten („transformative Gültigkeit”), relevante Ergebnisse für das gesamte lokale Setting („kollaborative Gültigkeit”) und schließlich die Entwicklung einer adäquaten Forschungsmethodik („Gültigkeit des Prozesses”)[7].

Im Anschluss an die Ausführungen erfolgt eine Veranschaulichung dieses methodologischen Ansatzes anhand des Projektes der Referierenden zur Entwicklung einer Entgeltordnung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Beteiligt wurden Werkstattrat und Gruppenleitung (im Rahmen von Schulungsmaßnahmen) sowie WfbM-Beschäftigte (im Rahmen einer Beschäftigtenbefragung).

In Bezug auf das Kriterium „Gültigkeit des Dialogs“ fand eine gemeinsame Reflexion der Externen statt, d. h. mit den Referierenden. Hinsichtlich der Erfüllung des Kriteriums „Gültigkeit der Ergebnisse“ kam es beispielsweise zur Bildung einer Entgeltkommission oder zur Durchführung von Schulungen. Das Kriterium der transformativen Gültigkeit wurde erreicht, da eine Stärkung der Mitbestimmung durch den Werkstattrat sowie ein tieferes Verständnis der Thematik und der Selbstbestimmung auf Seiten der Beschäftigten erreicht wurde. Kollaborative Gültigkeit besäße das Projekt außerdem, da Repräsentantinnen und Repräsentanten im Rahmen der Entgeltkommission beteiligt und durch die Befragung Beschäftigtenpräferenzen berücksichtigt worden seien. Hinsichtlich des methodischen Ansatzes sei eine Partizipation jedoch kaum möglich gewesen.

In seinem Vortrag „Kommunikationsbehinderung im Rechtsstaat – ist Teilhabe möglich?“ bezog sich Prof. Dr. Andreas Weber (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) auf die Kommunikationsbehinderung Hörstörung, bei der es in Deutschland im Jahr 2015 eine Prävalenzrate von 16% gab. Zu den Folgen zählte Weber u. a. die soziale Isolation, psychische Belastungen, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Die Teilhabe von Menschen mit Hörstörungen werde u. a. durch die in der Gesellschaft vorherrschende verbale Kommunikation, fehlende Dolmetscherinnen und Dolmetscher[8] und technische Hilfsmittel[9] sowie ungünstige räumliche Verhältnisse beeinträchtigt.

Weber berichtete im Zusammenhang mit Teilhabebarrieren vom GINKO-Projekt[10], in dessen Rahmen erstmals eine bundesweite Mitgliederbefragung des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) und des Deutschen Gehörlosenbundes (DGB) stattfand, um Änderungsbedarfe festzustellen und Lösungsmöglichkeiten durch Beispiele guter Praxis aufzuzeigen.[11] Neben dem DSB und dem DGB waren weitere Projektpartner die Forschungsstelle e. V., die Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e. V. sowie die Deutsche Cochlear Implantant Gesellschaft e. V. Im Rahmen dieses Projekts fand gemeinsames Forschen statt: Es gab gemeinsame Diskussionen, der Fragebogen wurde gemeinsam entwickelt und umgesetzt (inklusive Rückübersetzung) und es wurden Interviews mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Expertinnen und Experten in eigener Sache durchgeführt. Weber fügte hinzu, dass sich die Dauer von Projekten durch partizipative Forschung zwar verlängere, die Betroffenen jedoch gut einbezogen werden. Des Weiteren sei Teilhabeforschung nie beendet. Hinsichtlich methodischer Aspekte verglich der Referent Teilhabe mit einem Rucksack, der ein begrenztes Fassungsvermögen hat und für die Wanderung nicht zu schwer werden darf. Vor- und Nachteile müssten folglich gegeneinander abgewogen werden.

Tabea Böttger (Universität zu Lübeck) referierte zum Thema „Zurück ins Leben – mit dem Elektro-Rollstuhl? Sichtweisen von Menschen nach schwerem Schlaganfall aus einer partizipativen Photovoice-Studie in Berlin“. Die Studie entstand aus einer Zusammenarbeit zwischen der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim (HAWK), der Alice Salomon Hochschule Berlin und dem P.A.N. Zentrum der Fürst Donnersmarck Stiftung. An der Studie beteiligten sich außerdem fünf Schlaganfall-Betroffene. Gesucht wurde eine Antwort auf die Frage, wie außerhäusliche Mobilität als Voraussetzung für Teilhabe unterstützt werden kann. Die Betroffenen hätten Probleme, sich im öffentlichen Raum frei zu bewegen. Eine Motivation der beteiligten Menschen mit Behinderung sei gewesen, dass sie positive Erfahrungen mit ihren Hilfsmitteln an Peers weiter geben wollten. Elektro-Rollstühle würden in Deutschland als Hilfsmittel nur selten verordnet, weil man verhindern wolle, dass die Nutzerinnen und Nutzer „bequem“ werden. Es gebe aber auch kaum Erhebungen zur Nutzung von Hilfsmitteln bei erworbener schwerer Hirnschädigung bzw. zur Rollstuhlversorgung. Außerdem seien in diesem Zusammenhang kaum Erfahrungen mit partizipativer Forschung vorhanden. Führt also ein Elektro-Rollstuhl zu mehr Teilhabe bei den Betroffenen? Genutzt wurde die sog. Photovoice-Methode. Die Betroffenen dokumentierten ihren Alltag mit dem Hilfsmittel visuell, d. h. mithilfe von Fotos und sprachen anschließend darüber. Die Auswertung erfolgte gemeinsam mit den Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen (partizipativ).

Im Ergebnis war allen Betroffenen das Hilfsmittel sehr wichtig, auch wenn die Zufriedenheit damit eher unterschiedlich ausfiel (z. B. aufgrund technischer Mängel). Der Rollstuhl wird von den meisten regelmäßig genutzt, doch auch im E-Rollstuhl stoßen die Betroffenen nach wie vor auf zahlreiche Barrieren im öffentlichen Raum (z. B. kaputte Fahrstühle in Bahnhöfen). Die Betroffenen wünschen sich, mehr in den Auswahlprozess von Hilfsmitteln einbezogen zu werden. Des Weiteren sollte das Image des E-Rollstuhls aufgebessert werden („Ermöglicher“). Böttger hielt es für notwendig, dass Barrierefreiheit endlich verpflichtend umgesetzt wird. Ein Hindernis sei an dieser Stelle auch eine fehlende allgemeingültige Definition von Barrierefreiheit.

Im dritten Teil des Kongressberichtes (Beitrag D4-2020) wird über Tagungsbeiträge berichtet, die sich mit Teilhabechancen in verschiedenen Lebensbereichen befassen.

Beitrag von Michael Beyerlein (LL.M.), René Dittmann (LL.M.), beide Universität Kassel; Cindy Gast-Schimank (LL.M.), Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; Lea Mattern (B.A.) und Dr. Tonia Rambausek-Haß, beide Humboldt-Universität zu Berlin

Fußnoten

[1] https://www.teilhabeforschung2019.de/index.html, zuletzt abgerufen am 13.01.2020.

[2] Die Studie ist noch nicht veröffentlicht.

[3] Z. B. anhand der sog. Partizipationsleiter nach Sherry Arnstein; für grundsätzliche Informationen siehe auch: https://www.bipar.de/das-konzept-der-partizipationsleiter/, zuletzt abgerufen am 29.11.2019.

[4] Zum Forumtheater allgemein vgl. unter https://de.wikipedia.org/wiki/Forumtheater, zuletzt abgerufen am 29.11.2019. Weitere Informationen zum Tiroler Teilhabegesetz finden sich hier: https://www.tirol.gv.at/meldungen/meldung/artikel/tiroler-teilhabegesetz/, zuletzt abgerufen am 29.11.2019.

[5] Informationen zum Projekt finden sich unter https://www.hiv-migration.de/content/pakomi-partizipation-und-kooperation-der-hiv-pr%C3%A4vention-mit-migrantinnen-und-migranten, zuletzt abgerufen am 13.01.2020.

[6] Frankl, Viktor E. (1975): Anthropologische Grundlagen der Psychotherapie, S. 325

[7] Halder, Severin (2018): Gemeinsam die Hände dreckig machen. Aktionsforschungen im aktivistischen Kontext urbaner Gärten und kollektiver Kartierungen. Bielefeld: transcript Verlag (Sozial- und Kulturgeographie, 27). Herr, Kathryn; Anderson, Gary L. (2015): The action research dissertation. A guide for students and faculty. 2nd edition. Los Angeles, london, New Delhi, Singapore, Washington DC: Sage.

[8] Dazu: Wendt: Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit für die Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers für den Berufsschulunterricht – Anmerkung zu BSG, Urt. v. 04.06.2013 – B 11 AL 8/12 R; Forum A, Beitrag A27-2013 unter www.reha-recht.de; 18.12.2013; Hlava: Gehörlose Patienten im Krankenhaus – Wer bezahlt den Gebärdensprachdolmetscher? Teil 1 – Anmerkung zu BSG, Beschl. v. 29.07.2014 – B 3 SF 1/14 R; Forum A, Beitrag A23-2014 unter www.reha-recht.de; 22.10.2014.

[9] Zu den Problemen bei der Versorgung mit Hörgeräten: Welti "Zum Anspruch auf digitale Hörgeräte – nicht bedarfsdeckende Festbeträge – Verhältnis von Kranken- und Rentenversicherung" in Diskussionsforum A, Beitrag 7/2009 auf www.reha-recht.de; Welti: "Festbeträge müssen bedarfsdeckend sein – keine Anwendung rechtswidriger Festbeträge bei der Versorgung mit Hörgeräten, Anmerkung zu BSG; Urt. v. 17.12.2009 – B 3 KR 20/08 R"; Forum A - 12/2010 unter www.reha-recht.de; Dittmann: Die Hilfsmittelversorgung an der Schnittstelle der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der medizinischen Rehabiliation – Teil I: Bisherige Rechtsauslegung und Kritik; Beitrag A11-2019 unter www.reha-recht.de; 30.07.2019.

[10]  https://www.fst-halle.de/forschung/projekte/ginko/ginko-details/, zuletzt abgerufen am 13.01.2020.

[11]  Zu den Ergebnissen des GINKO Projekts und der Einbeziehung von Betroffenenverbänden bei der empirischen rechtssoziologischen Forschung zur Inanspruchnahme sozialer Rechte: Nebe & Weber (2012/13) “Barrierefreie Arbeitsplätze für hörgeschädigte Menschen - Umfragedaten als Grundlage für eine Wirkungsforschung zum SGB IX” in Zeitschrift für Rechtssoziologie 33, Heft 2, S. 301–315.


Stichwörter:

Teilhabeforschung, Aktionsbündnis Teilhabeforschung, Partizipation, Chancengleiche Teilhabe


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