21.01.2014 A: Sozialrecht Rummel: Diskussionsbeitrag A1-2014
Sind integrative Hilfen zur Schulvorbereitung budgetfähig?
(Zitiervorschlag: Rummel: Sind integrative Hilfen zur Schulvorbereitung budgetfähig?; Forum A, Beitrag A1-2014 unter www.reha-recht.de; 21.01.2014)
Die Autorin setzt sich in diesem Beitrag mit der Frage auseinander, ob ein behindertes Kind in einem Kindergarten Anspruch auf integrative Hilfen zur Schulvorbereitung haben kann und ob diese auch in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können.
Zunächst klärt die Autorin die Anspruchsgrundlage für den Besuch eines Regelkindergartens oder einer integrativen Einrichtung. Sodann geht sie der Frage nach, ob ergänzende Hilfen zum Besuch eines Kindergartens eine Vorbereitung zu einer angemessenen Schulbildung seien können.
Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe ein Anspruch auf Hilfen bestehen kann, wenn diese zusätzliche Unterstützung nicht gegen einen anderen (wie den Einrichtungs- oder Jugendhilfeträger) durchgesetzt werden kann. Die Hilfe müsse bei diesem Dritten zudem auch tatsächlich bestehen. Weiter könne die Leistung auch als Persönliches Budget gewährt werden. Hieran ändere sich auch nichts, dass ein Kind das Budget erhalten würde.
Stichwörter:
Integrative Hilfen, Integrative Einrichtung, Schulvorbereitung, Kindergarten, § 24 SGB VIII, Angemessene Schulbildung, Persönliches Budget, Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, § 54 SGB XII, § 17 Abs. 2 SGB IX
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