29.08.2013 A: Sozialrecht Frevert/Neumann: Diskussionsbeitrag A12-2013
Trägerübergreifendes Persönliches Budget im Rahmen der
Kfz-Hilfeverordnung – ein Praxisbeispiel
(Zitiervorschlag: Frevert/Neumann: Trägerübergreifendes Persönliches Budget im Rahmen der Kfz-Hilfeverordnung – ein Praxisbeispiel; Forum A, Beitrag A12-2013 unter www.reha-recht.de; 29.08.2013)
Als Berater in einem Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) dem fab e.V. in Kassel bereiten die Autoren die Problematik des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets im Rahmen der Kfz-Hilfeverordnung anhand eines Praxisbeispiels auf.
Die in der Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget veranschlagten Kosten reichten dem Berechtigtem zum Betrieb und Unterhalt eines behindertengerechten Kraftfahrzeugs (Kfz) nicht aus. Das Fahrzeug wurde daher nach einer notwendigen Reparatur von der Kfz-Werkstatt zur Sicherung ihrer Ansprüche einbehalten. Sämtliche beteiligte Leistungsträger hielten sich für nicht zuständig. Nach einer erfolgreichen Einstweiligen Anordnung regte das Sozialgericht Kassel ein Mediationsverfahren an, um die sich für den Leistungsempfänger ergebenen Nachteile abwenden zu können.
Info:
Interessierte können die anonymisierte Zielvereinbarung beim Bundesverband der Zentren für selbstbestimmtes Leben – ISL e. V.
hier
Stichwörter:
Kfz-Hilfeverordnung, Persönliches Budget, Zuständigkeit, Rehabilitationsträger
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