17.06.2014 A: Sozialrecht Gühlstorf: Diskussionsbeitrag A14-2014

Die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen im Rahmen der Abzweigung von Kindergeld für behinderte Menschen – Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.10.2013 – III R 23/13

(Zitiervorschlag: Gühlstorf: Die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen im Rahmen der Abzweigung von Kindergeld für behinderte Menschen – Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.10.2013 – III R 23/13; Forum A, Beitrag A14-2014 unter www.reha-recht.de; 17.06.2014)

Der Autor beschäftigt sich in dem vorliegenden Beitrag mit den besonderen Regelungen über das Kindergeld für volljährige behinderte Menschen. Er geht hierbei der Frage nach, wann ein Sozialleistungsträger das Kindergeld volljährig behinderter Menschen abzweigen kann.

In diesem Zusammenhang bespricht er eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 17.10.2013, in der die Abzweigung bei einer teilstationären Unterbringung in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Streit war.

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Abzweigung von Kindergeld durch den Sozialleistungsträger nur bei einer dauerhaften vollstationären Unterbringung des behinderten Kindes möglich ist, da diesem ansonsten regelmäßig eine Unterhaltsleistung der Eltern entgegensteht. Die Zukunft dieser besonderen Form des Kindergeldes steht auch im Rahmen der Eingliederungshilfereform und ihrer Finanzierung in der Diskussion.


Stichwörter:

Steuerrecht, Einkommens- und Vermögensanrechnung


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.