31.07.2014 A: Sozialrecht Motz: Diskussionsbeitrag A16-2014

Anspruch auf medizinische Rehabilitation am Toten Meer, Ermessensreduzierung auf Null und Kostenerstattungsanspruch – Anmerkungen zum Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25.06.2013 – Az.: L 6 R 921/11

(Zitiervorschlag: Motz: Anspruch auf medizinische Rehabilitation am Toten Meer,
Ermessensreduzierung auf Null und Kostenerstattungsanspruch – Anmerkungen zum Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25.06.2013 – Az.: L 6 R 921/11; Forum A, Beitrag A16-2014 unter www.reha-recht.de; 31.07.2014)

Der Autor befasst sich im vorliegenden Beitrag mit der Kostenübernahme einer stationären Rehabilitation im Nicht-EU-Ausland und bespricht dazu eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG).

Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Kläger einen Anspruch auf Kostenerstattung für eine Rehabilitation am Toten Meer habe. Ihm war vom Rentenversicherungsträger nur eine stationäre Leistung im Inland bewilligt worden. Das LSG bestätigte den Anspruch und hielt in diesem Fall sogar das Ermessen für auf Null reduziert.

Der Autor diskutiert die Entscheidung und sieht eine Divergenz zur Rechtsprechung des BSG. Er weist darauf hin, dass eine Zertifizierung der Rehabilitationseinrichtung aufgrund der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement inzwischen obligatorisch sei, da die Durchsetzung der Qualitätssicherung für Maßnahmen im Ausland im Einzelfall andernfalls unklar bleibe.


Stichwörter:

Medizinische Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Wirtschaftlichkeitsgebot, Qualitätssicherung


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