12.09.2012 A: Sozialrecht Beetz: Diskussionsbeitrag A21-2012
Grundsicherung für Arbeitssuchende – Anspruchsausschluss für Auszubildende – Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben – Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung – Anmerkung zu LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.12.2011 – L 2 AS 438/11 B ER
(Zitiervorschlag: Beetz: Grundsicherung für Arbeitssuchende – Anspruchsausschluss für Auszubildende – Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben – Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung – Anmerkung zu LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 06.12.2011 – L 2 AS 438/11 B ER; Forum A, Beitrag A21-2012 unter www.reha-recht.de; 12.09.2012)
Die Autorin bespricht eine Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt im einstweiligen Rechtsschutz vom 6. Dezember 2011. Umstritten war, ob behinderte Menschen, die an einer berufsvorbereitenden Maßnahme oder einer Ausbildung in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen teilnehmen, neben dem Anspruch auf Ausbildungsgeld nach dem SGB III auch Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II haben, um trotz Unterbringung in einem Internat während der Ausbildung eine Wohnung an ihrem Heimatort halten zu können. Das Landesssozialgericht bejahte dies.
Die Autorin begrüßt die Entscheidung, die sich in eine ganze Reihe ähnlicher Entscheidungen der Gerichte in zweiter Instanz einreihe. Nach Ansicht der Autorin können Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II und auf Ausbildungsgeld nach dem SGB III grundsätzlich nebeneinander bestehen. Dies ergebe sich nicht zuletzt auch daraus, dass es sich bei diesen Leistungen um Eingliederungsleistungen handele.
Stichwörter:
Eingliederungsleistungen nach § 16 SGB II, Anspruchsausschluss, Berufsförderungswerk, Unterkunftskosten, Berufsausbildungsbeihilfe, Zuschuss, Grundsicherung, Ausbildung, Internatsunterbringung, Ausbildungsgeld, UN-BRK
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