13.02.2014 A: Sozialrecht Klein/Wittrich: Diskussionsbeitrag A5-2014
Die Frührehabilitation als allgemeine Krankenhausleistung – Anmerkung zu OVG NRW, Urteil vom 22.11.2012 – 13 A 2379/11
(Zitiervorschlag: Klein/Wittrich: Die Frührehabilitation als allgemeine Krankenhausleistung – Anmerkung zu OVG NRW, Urteil vom 22.11.2012 – 13 A 2379/11; Forum A, Beitrag A5-2014 unter www.reha-recht.de; 13.02.2014)
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 22.11.2012 entschieden, dass die Leistungen der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung auch dann vom Versorgungsauftrag eines Krankenhauses umfasst sind, wenn keine spezielle Abteilung für Geriatrie vorhanden ist.
Mit dieser Entscheidung und der Sicherung einer fachgerechten geriatrischen Versorgung setzen sich die Autoren in dem vorliegenden Beitrag auseinander. Sie gehen unter anderem der Frage nach, wie eine ungerechtfertigte Leistungsausweitung vermieden werden kann. Als eine Lösung sehen sie die Definition bestimmter Qualitätskriterien durch eine Verschärfung der Mindestmerkmale im sogenannten Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS). Diese seien jedoch auch durchaus kritisch zu bewerten.
Stichwörter:
Frührehabilitation, Geriatrie, Leistungserbringungsrecht, Leistungserbringer
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