09.03.2012 B: Arbeitsrecht Oluk: Diskussionsbeitrag B1-2012

Die betriebliche Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX

(Zitiervorschlag: Oluk: Die betriebliche Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX; Forum B, Beitrag B1-2012 unter www.reha-recht.de; 09.03.2012)

Die Autorin beschäftigt sich in diesem Beitrag mit dem Instrument der Integrationsvereinbarung. Einleitend stellt sie die gesetzlichen Vorgaben dar und schildert das wesentliche Ergebnis einer Befragung in zwei Unternehmen. Diese gaben einheitlich an, dass die Realisierung einer betrieblichen Integrationsvereinbarung von einem ausführlichen Informationsaustausch und guter Teamarbeit abhänge.

Sodann widmet sich die Autorin der Frage der Rechtsnatur und der Durchsetzbarkeit von Integrationsvereinbarungen. Mit dem Landesarbeitsgericht Hamm kommt sie zu dem Schluss, dass Arbeitgeber und Interessenvertretungen zwar zur Verhandlung über eine betriebliche Integrationsvereinbarung verpflichtet sind (§ 83 Abs. 1 S. 2 SGB IX), diese Pflicht aber nicht gerichtlich durchgesetzt werden kann. Allerdings könne der Betriebsrat eine Integrationsvereinbarung erzwingen, wenn diese arbeitsschutzrechtliche Regelungen beinhaltet, die als normative Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG anzusehen seien.


Stichwörter:

Integrationsvereinbarung (Inklusionsvereinbarung), Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung (SBV), Integrationsamt (Inklusionsamt), Personalrat, Betriebsrat, Schwerbehinderte Beschäftigte


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