16.05.2012 B: Arbeitsrecht Nebe/Waldon: Diskussionsbeitrag B5-2012

Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter bzw. ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer und dessen Verwirkung – Anmerkung zu BAG, Urt. v. 23.02.2010 – 2 AZR 659/08

(Zitiervorschlag: Nebe/Waldon: Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter bzw. ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer und dessen Verwirkung – Anmerkung zu BAG, Urt. v. 23.02.2010 – 2 AZR 659/08; Forum B, Beitrag B5-2012 unter www.reha-recht.de; 16.05.2012)

Die Autorinnen beschäftigen sich aus Anlass des BAG-Urteils vom 23. Februar 2010 mit den Grundsätzen des Sonderkündigungsschutzes schwerbehinderter Beschäftigter. Dabei stellen sie zunächst die Voraussetzungen und Grenzen des Sonderkündigungsschutzes dar. Sodann skizzieren sie die Grundzüge der Rechtsprechung zur prozessualen Verwirkung dieses Sonderkündigungsschutzes, gegen die sie grundlegende Bedenken äußern. Ihrer Ansicht nach besteht hier ein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf.


Stichwörter:

Unwirksamkeit der Kündigung, Zustimmung des Integrationsamts, Sonderkündigungsschutz (Besonderer Kündigungsschutz), Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers


Kommentare (1)

  1. Eckard Amshove
    Eckard Amshove 19.07.2012
    zu V. Nr.1:
    Nach § 69 Abs.1 SGB IX stellt nicht das Integrationsamt das Vorliegen der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch fest, sondern die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständige Behörde.

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