29.01.2014 C: Sozialmedizin und Begutachtung Ulrich: Diskussionsbeitrag C2-2014

Umfang gerichtlicher Sachaufklärung bei der Feststellung des aktuellen Erkenntnisstandes im Rahmen der Hilfsmittelversorgung – Anmerkung zu BSG, Beschluss v. 21.03.2013 – B 3 KR 37/12 B

(Zitiervorschlag: Ulrich: Umfang gerichtlicher Sachaufklärung bei der Feststellung des aktuellen Erkenntnisstandes im Rahmen der Hilfsmittelversorgung – Anmerkung zu BSG, Beschluss v. 21.03.2013 – B 3 KR 37/12 B; Forum C, Beitrag C2-2014 unter www.reha-recht.de; 29.01.2014)

Der Autor bespricht den Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. März 2013 – B 3 KR 37/12 B. In dem Fall geht es um die Übernahme bzw. Erstattung der Mietkosten einer CPM-Schiene durch die Krankenkasse.

Das BSG ist der Auffassung, dass das Landessozialgericht mit der Ablehnung des Antrages der Klägerin auf Einholung eines Sachverständigengutachtens seine Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG) zur weiteren Sachaufklärung verletzt habe.

Der Autor begrüßt die Entscheidung und meint, dass die Wirkungen der Aufnahme eines Produkts in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung weiter zu präzisieren seien, um nicht nur bei den Gerichten für mehr Klarheit zu sorgen.


Stichwörter:

Hilfsmittelversorgung, Hilfsmittelverzeichnis, Sachverständigengutachten, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Amtsermittlung


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