Rente wegen Erwerbsminderung – zur Bedeutung von ausländischen Gutachten am Beispiel des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. Januar 2013, L 13 R 155/11
(Zitiervorschlag: Ramm/Hlava: Rente wegen Erwerbsminderung – zur Bedeutung von ausländischen Gutachten am Beispiel des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. Januar 2013, L 13 R 155/11; Forum C, Beitrag C9-2014 unter www.reha-recht.de; 15.04.2014)
Die Autoren besprechen ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. Januar 2013. In dem Fall begehrt der Kläger, der tschechischer und deutscher Staatsbürger ist, ebenfalls in Deutschland eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Die Autoren nehmen den Fall zum Anlass, um die Bedeutung von ausländischen Gutachten zu diskutieren. Dies spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn ein Rentenantragsteller z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Begutachtung ins Inland reist.
Stichwörter:
Ausländische Gutachten, Gutachten nach Aktenlage, Mitwirkungspflichten, Erwerbsminderungsrente, Begutachtung, Gutachten, Beweis
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