01.06.2012 D: Konzepte und Politik Trenk-Hinterberger: Diskussionsbeitrag D10-2012

Die Bedeutung des Art. 27 BRK für das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben

(Zitiervorschlag: Trenk-Hinterberger: Die Bedeutung des Art. 27 BRK für das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben; Forum D, Beitrag D10-2012 unter www.reha-recht.de; 01.06.2012)

In dem Beitrag diskutiert der Autor anhand von zwei zentralen Leitideen die Bedeutung des Art. 27 BRK für das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Seine beiden Leitideen „So wenig Sonderarbeitswelten wie möglich“ und „Anzustreben ist ein inklusiver Arbeitsmarkt“ erörtert der Autor an konkreten Beispielen. Resümierend fasst der Autor zusammen, dass die vorgestellten Leitideen eine Rechtspflicht der Vertragsstaaten zur Realisierung der Vision einer humaneren und gerechteren Arbeitswelt beinhalten.

Der Artikel ist erstmals im Rechtsdienst der Lebenshilfe (1/2012) erschienen und ist eine Schriftfassung eines Kurzvortrages anlässlich der Fachtagung „Die Behindertenrechtskonvention – Motor für gleichberechtigte Teilhabe“ zur Verabschiedung des ehemaligen Bundesgeschäftsführers der Lebenshilfe, Herrn Klaus Lachwitz, am 20. Januar 2012 in Berlin.


Stichwörter:

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), UN-BRK, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe


Kommentare (2)

  1. Inge Effenberger
    Inge Effenberger 03.07.2012
    Es ist immer ein Geben und Nehmen in dieser Welt. Wo sind die Grenzen des Möglichen?
    Schon die Vielfalt der Behinderungen. Langzeitig- oder kurzzeitig Behinderte, von Behindeung bedrohte Menschen.Am besten kann zur Inclusion beigetragen werden, wenn all den Menschen wirklich die Möglichkeiten, auch finanziell, geboten werden, beraten, qualifiziert oder ausgebildet zu werden, daß sie auf dem 1. Arbeitsmarkt trotz Behinderung gebraucht werden. Das hatten wir m.M. nach vor der Unterzeichnung der BRK besser geregelt als derzeit. Es wird zwar mehr geredet aber weniger gemacht und finanziert.
  2. Robert
    Robert 19.06.2012
    Danke für den Artikel. Ich denke er bringt die Herausforderung auf den Punkt.

    Wie gelingt es uns gemeinsam einen Weg zu finden der zu unserer aktuellen Unternehmensrealität und zu den Anforderungen aus der BRK passt.

    Ich denke das der langfristige Nachteilsausgleich eine gute Grundlage dafür schaffen könnte, gepaart mit eine personellen Unterstützung für Mitarbeiter und Betrieb kann dem "inklusiven Arbeitsmarkt" sicher näher gekommen werden.

    Der Nachteilsausgleich muss aber regelmäßig überwacht und dem tatsächlichen Bedarf angpasst werden. Dies geht nicht über "Ferndiagnose". Hierfür bedarf es eine konkreten Kenntnis des Arbeitsplatzes, des Betriebs und des Mitarbeiters. Nur so kann sichergestellt werden dass das Förderinstrument "Nachteilsausgleich" auf Dauer bedarfsgereicht eingesetzt wird.

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.