23.03.2012 D: Konzepte und Politik Aichele: Diskussionsbeitrag D6-2012

Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern

(Zitiervorschlag: Aichele: Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene Vorkehrungen gesetzlich verankern; Forum D, Beitrag D6-2012 unter www.reha-recht.de; 23.03.2012)

In diesem Beitrag wird das Konzept der „angemessenen Vorkehrungen“ der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 2 Unterabsatz 4 BRK) thematisiert. Im ersten Schritt klärt der Autor das Konzept und die Merkmale der angemessenen Vorkehrungen, um diese anschließend im Kontext von Barrierefreiheit und des Diskriminierungstatbestands näher zu betrachten. In einem nächsten Schritt zeigt der Autor, warum es notwendig ist, dieses Konzept auch in deutschen Gesetzen zu verankern und welche Möglichkeiten es hierzu gibt. Abschließend werden mögliche Impulse für die Auslegung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz aufgezeigt.

Der Text wurde vom Deutschen Institut für Menschenrechte unter dem gleichlautenden Titel erstveröffentlicht und ist in einem barrierefreien PDF-Format abrufbar unter http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/publikationen.html. Die Originalfassung umfasst eine Version in Leichter Sprache. Der Autor leitet die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention; die Monitoring-Stelle ist Teil des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Seine Postanschrift: Deutsches Institut für Menschenrechte, Zimmerstraße 26/27, 10969 Berlin.


Stichwörter:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Monitoring-Stelle, Angemessene Vorkehrungen, individuelle Barrieren, Menschenrechte, Barrierefreiheit, Diskriminierung, UN-BRK


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