01.03.2013 D: Konzepte und Politik Groskreutz: Diskussionsbeitrag D7-2013

Das Individualbeschwerdeverfahren zum Internationalen Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der Autor thematisiert mit diesem Beitrag das Individualbeschwerdeverfahren zum Internationalen Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In diesem Zusammenhang beschreibt er die Voraussetzungen zur Annahme einer Beschwerde. Zu den Voraussetzungen gehört, dass der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist, außer die Rechtsbehelfe würden unangemessen lange dauern oder keine wirksame Abhilfe erwarten lassen. Im Weiteren wird erläutert inwiefern und gegen wen Ausschussentscheidungen verbindlich sind oder Eingang in die deutsche Rechtsprechung finden können.

(Zitiervorschlag: Groskreutz: Das Individualbeschwerdeverfahren zum Internationalen Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Forum D, Beitrag D7-2013 unter www.reha-recht.de; 01.03.2013)


Stichwörter:

Internationaler Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Individualrechtsschutz, UN-BRK


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