01.09.2014 E: Recht der Dienste und Einrichtungen Ludwig: Diskussionsbeitrag E1-2014

Zulässigkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 16.05.2013 – B 3 P 5/12 R

(Zitiervorschlag: Ludwig: Zulässigkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 16.05.2013 – B 3 P 5/12 R; Forum E, Beitrag E1-2014 unter www.reha-recht.de; 01.09.2014)

Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der Zulässigkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen. Sie bespricht hierzu eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 2013.

Das Gericht hatte sich in dem Fall mit dem Maßnahmenbescheid, der auf eine Qualitätsprüfung in der Pflegeeinrichtung folgte, sowie mit der Erstellung und Veröffentlichung von Transparenzberichten zu befassen. Das BSG wies die Revision zurück.

Die Autorin stimmt mit der Entscheidung des BSG teilweise überein. Ihrer Ansicht nach liege die Einhaltung von Qualitätsvorgaben sogar in der Verantwortung einer Pflegeeinrichtung und werde nicht erst durch eine Qualitätsprüfung vorgeschrieben. Anders als das Gericht sieht die Autorin jedoch die Veröffentlichung von Pflegetransparenzberichten sehr kritisch.

 


Stichwörter:

Pflegeeinrichtung, Qualitätssicherung


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