01.09.2014 E: Recht der Dienste und Einrichtungen Wendt: Diskussionsbeitrag E3-2014

Mängel bei der Regelung des Rechtsverhältnisses von Teilnehmenden zu Einrichtungen und Diensten nach §§ 35, 38a SGB IX

(Zitiervorschlag: Wendt: Mängel bei der Regelung des Rechtsverhältnisses von Teilnehmenden zu Einrichtungen und Diensten nach §§ 35, 38a SGB IX; Forum E, Beitrag E3-2014 unter www.reha-recht.de; 01.09.2014)

Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den Rechtsverhältnissen von Rehabilitanden zu Einrichtungen und Diensten nach §§ 35, 38a SGB IX.Diese sind ihrer Ansicht nach teilweise mangelhaft ausgestaltet. So seien etwa der Abschluss von schriftlichen Verträgen und deren konkrete Ausgestaltung nur für Werkstätten für behinderte Menschen gesetzlich verankert.

Die Autorin betrachtet hierzu verschiedene Einrichtungen bzw. Leistungserbringer (z. B. Anbieter der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a SGB IX). Die Autorin erläutert einzelne Rechtsverhältnisse sowie die jeweils mangelnden bzw. mangelhaften Regelungen. Schließlich schlägt sie vor, wie diese Schwierigkeiten im Rahmen einer Teilhaberechtsreform behoben und auf diese Weise u. a. der Verbraucherschutz für alle Rehabilitanden gewährleistet werden könnte.


Stichwörter:

Verbraucherschutz, Rechtsverhältnis Träger-Leistungsberechtigter, Unterstützte Beschäftigung, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, Ausbildung, Berufsausbildung, Reform der Eingliederungshilfe, § 38a SGB IX


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