Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und führt ihre Aufgaben als Dienstleisterin für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt, im Rahmen des für sie geltenden Rechts, eigenverantwortlich durch.

Die Hauptaufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind:

  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Berufsberatung
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der Berufsausbildung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und
  • Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.

Die BA ist zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn kein anderer Träger zuständig ist; bei erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Arbeitssuchenden werden die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II übernommen. Ziel ist, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhalten oder wiederherzustellen.

Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Einen Überblick über die Rehaträger gemäß § 6 SGB IX mit ihren Organisationen, Aufgaben und Leistungen haben die Integrationsämter herausgegeben: Zur ZB-Info "Wegweiser Rehabilitationsträger" 

Durchführungshinweise der BA zum SGB IX sind auf der Webseite des Trägers zusammengestellt: Weisungssammlungen nach Rechtsnormen

(Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Integrationsämter)

Stand: 04.08.2017


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