17.10.2025 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Eingabe an UN-Ausschuss zur Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN) hat 2025 einen Beteiligungsprozess zur Erstellung von Leitlinien durchgeführt, um gegen die intersektionale Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vorzugehen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat sich an dem Verfahren beteiligt und im Oktober 2025 eine Stellungnahme in englischer Sprache eingereicht.

In der Eingabe macht das Institut auf Lebensbereiche aufmerksam, in denen Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland nach Einschätzung des Instituts Diskriminierung ausgesetzt und vom Zugang zu ihren Rechten und von Teilhabe ausgeschlossen sind. Sie würden nicht nur aufgrund ihrer Beeinträchtigung, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt (intersektionale Diskriminierung). So hätten sie beispielsweise einen erschwerten Zugang zu gesundheitlicher Versorgung, zu Rechtsschutz nach Gewalterfahrungen und zu selbstbestimmter Sexualität und Elternschaft.

Geschlechtsspezifische Dimensionen noch nicht stark genug berücksichtigt

Bei der Erarbeitung der Leitlinien spielen nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen aus Sicht des DIMR weltweit eine zentrale Rolle, indem sie unabhängige Informationen zur tatsächlichen Menschenrechtslage bereitstellen. Geschlechtsspezifische Dimensionen würden bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) noch nicht stark genug berücksichtigt – in Deutschland, aber auch international, erklärt das DIMR in einer Meldung.

Schwerpunkte des Papiers sind:

  • Schutz vor Gewalt
  • Zugang zur Justiz
  • Sexuelle und reproduktive Rechte
  • Zugang zum Gesundheitswesen
  • Politische Partizipation
  • Armut
  • Alter

Die geplanten Leitlinien verfolgen das Ziel, die spezifischen Erfahrungen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen im Vergleich zu anderen Frauen sowie zu Menschen mit Behinderungen insgesamt sichtbar zu machen. „Sie sollen die Vertragsstaaten zur Beseitigung von Umsetzungslücken und zur Sammlung bewährter Verfahren im Umgang mit vielfältigen und sich überschneidenden Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen anleiten“, so das Institut. „Die Leitlinien sollen verdeutlichen, dass die Rechte von Frauen, Mädchen, trans, intersexuellen und nicht-binären Personen sowie jeglicher sexueller Orientierung mit Behinderungen nicht am Rande, sondern im Zentrum der Menschenrechte stehen und daher höchste Priorität haben müssen.“

Die eingereichten Beiträge werden vom UN-Ausschuss ausgewertet und als Informationsbasis für die Entwicklung der Leitlinien genutzt.

Weitere Informationen

Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland

(Quelle: Deutsche Institut für Menschenrechte)


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