02.10.2025 Verwaltung, Verbände, Organisationen
Kommunen fordern eine Sozialstaatsreform
Angesichts stark gestiegener Kosten und wachsender Bürokratie haben die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS), der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag ein gemeinsames Forderungspapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe veröffentlicht.
Das Leistungsspektrum der Eingliederungshilfe reicht von der vorschulischen und schulischen Unterstützung, der Betreuung und (Früh-)Förderung für Kinder mit (drohender) Behinderung über die Unterstützung Erwachsener in Werkstätten für behinderte Menschen und im Budget für Arbeit oder Ausbildung bis hin zu Maßnahmen der Sozialen Teilhabe einschließlich der Assistenz beim Wohnen in der eigenen Wohnung oder in besonderen Wohnformen. Diese Leistungen betreffen rund 1 Million Menschen mit Behinderungen.
Die kommunalen Spitzenverbände schreiben, dass die Ausgaben seit Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) um ca. 40 % von 2018 bis 2023 gestiegen seien. Ebenfalls sei der Verwaltungsaufwand gestiegen, ohne dass ein entsprechender Nutzen für die Betroffenen erkennbar sei.
Als Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kommunen empfiehlt das Forderungspapier, dass Bund und Länder gemeinsam Wege finden, um die Ausgaben zu begrenzen und Mehrausgaben dynamisch zu kompensieren. Eine kommunale Beteiligung wird ebenso abgelehnt wie die Übernahme von neuen Leistungen mit neuen Ausgaben und neuem Verwaltungsaufwand, z. B. durch einen Wechsel der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung von der Eingliederungshilfe in die Jugendhilfe (sog. Inklusive Lösung).
Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in frühkindlicher Bildung und in der Schule werde oftmals nur durch die Eingliederungshilfe erbracht. Die inklusive Ausrichtung der Schulen müsse aber gemäß UN-Behindertenrechtskonvention in der Verantwortung des Regelsystems Schule liegen und vollständig von den Schulen erbracht werden.
Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben fordern die Kommunen, dass Leistungen stärker auf Förderung, Qualifizierung und Übergänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Für eine Weiterentwicklung im Sinne personenzentrierter Leistungen sei der geschlossene Leistungskatalog nach § 111 SGB IX zu überdenken, die Fiktion der dauerhaften vollen Erwerbsminderung zu hinterfragen sowie die vollständige Sozialversicherungspflicht (inklusive Arbeitslosenversicherung beim Budget für Arbeit) zu ermöglichen.
Weitere Punkte thematisieren u. a. eine klare Abgrenzung der Eingliederungshilfe von der Pflege. Die Verbände sprechen sich für eine Priorisierung der Pflegeleistungen aus. Zudem werden verschiedene Maßnahmen im Sinne eines Bürokratieabbaus gefordert – etwa im Vertragswesen, durch vereinfachte Gesamtplanverfahren und längere Überprüfungsintervalle. Die Kommunen lehnen eine bundeseinheitliche Steuerung ab und setzen stattdessen auf regionale Planung und Steuerung.
Das Papier versteht sich als Impuls für die politische Debatte zur künftigen Ausgestaltung der Eingliederungshilfe und mahnt eine stärkere Ausrichtung an den tatsächlichen Bedarfen der Menschen mit Behinderungen an. Es ist auf der Website der BAGüS abrufbar: Zum Forderungspapier (barrierefreies PDF, 160 KB)
(Quelle: BAGüS)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!