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Die Verordnung über Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Rehabilitation dient der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.
Sie umfasst beispielsweise Leistungen der Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behindertengerechte Zusatzausstattung oder zur Erlangung der Fahrerlaubnis.
Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
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