Menschenrechtsinstitut fordert Ausbau inklusiver Bildungsangebote für Kinder mit Behinderungen
Eine Fachtagung der DVfR und ihrer Kooperationspartner thematisierte im Juni die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit Bezug zum Recht auf Arbeit sowie zum Recht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem. Dass stärkere Bemühungen der Politik für ein inklusives Regelschulwesen nötig sind, verdeutlicht auch eine kürzliche Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) zur Reform des Berliner Schulgesetzes.
Das DIMR ist gesetzlich mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beauftragt und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-BRK eingerichtet. Die Monitoring-Stelle ist seit Oktober 2012 im Rahmen des zuwendungsfinanzierten Projektes „Monitoring-Stelle Berlin“ vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-BRK in Berlin beauftragt. In diesem Zusammenhang hat sich das Institut auch mit dem Recht auf inklusive Bildung nach Artikel 24 UN-BRK und dessen Implementierung in das Berliner Schulgesetz beschäftigt. Dazu sagte Catharina Hübner von der Monitoring-Stelle:
„Kinder mit Behinderungen haben laut UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf hochwertige Bildung an einer allgemeinen Schule. Der vorbehaltlose Rechtsanspruch auf Zugang zur wohnortnahen allgemeinen Schule muss endlich in das Berliner Schulgesetz aufgenommen werden – und zwar so, dass er nicht durch den Mangel an personellen, sächlichen und organisatorischen Ressourcen eingeschränkt werden kann.“
Der vom Berliner Senat vorgelegte Gesetzentwurf enthalte jedoch keinen Vorschlag für eine rechtliche Verankerung. Ohne diese bleibe das im Koalitionsvertrag enthaltene Bekenntnis zur UN-Behindertenrechtskonvention und zu inklusiver Bildung ein bloßes Lippenbekenntnis. „Berlin braucht dringend mehr inklusive Bildungsangebote, damit Kinder mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen aufwachsen und lernen können“, so Hübner weiter. Dass der Aufbau eines inklusiven Schulsystems möglich sei, zeige der Blick in Bundesländer wie Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Dort sei es gelungen, Förderschulen schrittweise abzubauen und mehr inklusive Angebote an allgemeinen Schulen zu etablieren.
Darüber hinaus kritisiert das DIMR, dass der Gesetzentwurf keinen individuellen Anspruch auf „angemessene Vorkehrungen“, also auf die im Einzelfall erforderlichen Unterstützungsleistungen, vorsieht. Solange es noch kein vollständig inklusives Schulsystem gibt, sind individuelle Unterstützungsleistungen der Schlüssel, um Kindern mit Behinderungen den Zugang zur allgemeinen Schule zu ermöglichen.
In der „Stellungnahme zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (SchulG) und weiterer Rechtsvorschriften des Senats von Berlin“ formuliert das Institut zudem grundlegende Bedenken zu Schulausschlüssen und zusätzlichen rechtlichen Zugangshürden zum Gymnasium: Zur Stellungnahme
Eine Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) kam bereits im Jahr 2021 zu dem Ergebnis, dass eine Reihe von Bundesländern systematisch die Anforderungen der UN-BRK zur Schaffung eines inklusiven Bildungssystems verletzt. Solange die Politik nicht die notwendigen Voraussetzungen an den Schulen schaffe, könne Inklusion nicht gelingen, hatte der Studienautor Sebastian Steinmetz damals resümiert. Die Studie des WZB ist abrufbar unter folgendem Link: Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in den deutschen Bundesländern
Dokumentation der Fachtagung: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, Österreich und der Schweiz – Ausblicke nach den Prüfungen der Staatenberichte (Kassel, 20./21.06.2024)
(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!