15.09.2022 Sonstige Veröffentlichungen

Schwerbehindertenvertretung wählen – was ist zu tun? Fragen zur SBV-Wahl 2022 mit Expertinnen und Experten online diskutieren

Vom 1. Oktober bis 30. November finden in Betrieben und Dienststellen mit schwer­behinderten und gleichgestellten Beschäftigten turnusgemäß die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) statt. Für den Wahlvorstand sind die rechts­sicheren und barrierefreien Abläufe der Wahl oft keine Routine; auch weil neue recht­liche Möglichkeiten hinzugekommen sind. Im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ können sich ab 14. September Vertrauenspersonen, schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Interessierte aus Personalabteilungen, Verbänden und Integrations­ämtern mit Expertinnen und Experten dazu austauschen und Fragen klären.

Die SBV ist eine wichtige Akteurin für die Inklusion am Arbeitsplatz. Sie vertritt die Interessen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten und steht ihnen beratend zur Seite. Sie überwacht die Einhaltung des geltenden Rechts, geht Anregungen oder Beschwerden nach und ist vom Arbeitgeber vor einer Kündigung schwerbehinderter Beschäftigter zu informieren und anzuhören. In Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten ist verpflichtend eine SBV zu wählen. Die formalen Abläufe vor, während und nach der SBV-Wahl müssen bedacht werden und bieten Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis, die die Weichen für eine effektive Arbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb maßgeblich stellen können. Themen des Online-Forums werden u. a. sein:

  • Wie verhält es sich mit dem vereinfachten Wahlverfahren? Wann kommt es in Betracht? Warum ist es wirklich eine Vereinfachung?
  • Warum ist es so wichtig, sich rechtzeitig um ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten für die Stellvertretung der Vertrauensperson zu kümmern?
  • Neue Wählerinnen oder Wähler haben sich gemeldet und die Wählerliste müsste noch kurzfristig ergänzt werden. Wie geht das?
  • Wie kann die barrierefreie Kommunikation und die barrierefreie Durchführung der Wahl am besten gestaltet werden?
  • Welchen Beitrag zur Durchführung der Wahl muss der Arbeitgeber leisten?

Vom 14. September bis 5. Oktober 2022 ist das Online-Forum unter fma.reha-recht.de für die Diskussion „Schwerbehindertenvertretung wählen – was ist zu tun?“ freigeschaltet. Federführend begleitet Prof. Dr. Wolfhard Kohte vom Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. diese Diskussion, unterstützt von Prof. Dr. Dörte Busch (Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin), Alfons Adam (Bundesnetzwerk SBV), Melanie Glücks (LVR-Inklusionsamt), Gabriele Rifaat (Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung Atos) u. a.

Die Diskussion wird anschließend zusammengefasst und als Fachbeitrag unter www.reha-recht.de veröffentlicht. Die Online-Diskussion ist Teil des Kooperationsprojekts „Zugänglich­keit – Inklusion – Partizipation. Nachhaltige Teilhabe an Arbeit durch Recht (ZIP – NaTAR)“. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Aus­gleichsfonds gefördert.

Weitere Informationen: https://fma.reha-recht.de/


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