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Deutsche Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, die Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dazu haben viele Hochschulen Aktionspläne für ihre Studierenden und Hochschulangehörigen beschlossen.
Für viele Hochschulen liegen bereits Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor. Das Deutsche Studierendenwerk hat auf seiner Internetseite verschiedene Materialien zusammengestellt, die aufzeigen, wie Hochschulen das Recht auf eine chancengleiche Teilhabe an Hochschulbildung umsetzen. Dazu gehört einerseits eine Übersicht über Aktionspläne von Hochschulen sowie Aktionspläne von Studenten-/Studierendenwerken, andererseits ein Überblick über das Engagement der Bundesländer wie es sich bspw. in Hochschulgesetzen zeigt oder in Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulen und dem jeweiligen Landesministerium.
Zur Übersicht über Aktionspläne an Hochschulen
Zu den Regelungen der Bundesländer
(Quelle: Deutsches Studierendenwerk)
Bitte beachten Sie auch die gesammelten Aktionspläne auf der Seite Gemeinsam einfach machen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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