04.02.2026 D: Konzepte und Politik Grupp: Beitrag D1-2026
Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten – Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen – Zusammenfassung der Online-Diskussion im Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (18.11.–09.12.2025)
Livia Grupp fasst in diesem Beitrag die Online-Diskussion zu inklusiven Übergängen in den Arbeitsmarkt für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zusammen, die die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und federführend die Universität Kassel vom 18. November bis 9. Dezember 2025 durchführten. Die Diskussion befasste sich mit den besonderen Herausforderungen für Studierende mit Behinderungen beim Übergang in das Arbeitsleben oder auch in Praktikumsphasen. Es wurde aufgezeigt, dass für den Berufseinstieg von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen eine frühzeitige Planung unerlässlich ist, bspw. zur Klärung von Unterstützungsbedarfen wie Hilfsmittel und Assistenzen. Dabei wurde der Beratung durch gut vernetzte Hochschulinstanzen wie auch außeruniversitäre Akteure und Leistungsträger eine wesentliche Bedeutung beigemessen.
(Zitiervorschlag: Grupp: Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten – Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen – Zusammenfassung der Online-Diskussion im Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht [18.11.–09.12.2025]; Beitrag D1-2026 unter www.reha-recht.de; 04.02.2026)
Der Zugang zum Arbeitsmarkt erfolgt für viele Menschen über den Abschluss eines Studiums.[1] Damit auch Menschen mit Behinderungen dieser Weg offensteht, sind Hochschulen und Studienbedingungen nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) möglichst inklusiv zu gestalten.[2] Für die daran anknüpfende Verwirklichung des Rechts auf Arbeit nach Artikel 27 UN-BRK können bereits im Studium die Grundsteine gelegt und frühzeitig Fördermöglichkeiten für den Übergang organisiert werden. Vor diesem Hintergrund befasste sich eine Online-Diskussion[3] der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und der Universität Kassel mit der Gestaltung inklusiver Übergänge in den Arbeitsmarkt. Vom 18. November bis 9. Dezember 2025 konnten sich Interessierte hierzu mit den folgenden Expertinnen und Experten austauschen:
- Christina Janßen, Universität Kassel
- Dr. Shweta Mishra, Deutsches Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS)
- Torsten Prenner, Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
- Arno Reinemer, Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS)
Die Diskussion erfolgte im Nachgang zur interdisziplinären Fachtagung „Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen“ vom 11. September 2025 in Kassel[4] und wie diese im Rahmen des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA)[5], das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird. In sechs Diskussionspfaden mit 32 Beiträgen wurden insbesondere Bedarfe rund um spezifische Beratungsleistungen und Vernetzung von Beratungsangeboten beim Übergang zum Arbeitsmarkt aufgezeigt.
Absolventinnen und Absolventen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung treffen auf einen Arbeitsmarkt, der inzwischen auch für Menschen mit Hochschulabschluss enger geworden ist[6] – dabei ist die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen rund doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote[7]. Die Diskussion befasste sich zu Beginn mit den Herausforderungen beim Übergang in den Arbeitsmarkt, denen Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen begegnen. Einerseits gelte es, inklusionsbereite Arbeitgeber zu suchen, die einen geeigneten, dem Bildungsgrad und den Neigungen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten, andererseits seien individuelle behinderungsspezifische Bedarfe zu berücksichtigen. Hier wurden Informationsdefizite als zentrales Problem genannt: Viele Studierende mit Behinderungen wüssten nicht, welche Unterstützungsleistungen ihnen zustehen und wie sie diese beantragen können. Zudem seien Zuständigkeiten auf verschiedene Akteure verteilt, etwa die Bundesagentur für Arbeit, gesetzliche Krankenkassen oder Inklusionsämter bzw. Integrationsämter, was häufig zu Verzögerungen und Unsicherheiten führe. In der Diskussion wurde für die frühzeitige Beratung durch Behindertenbeauftragte der jeweiligen Hochschule sowie die Nutzung von Angeboten der Studienberatung und Career Center an den Hochschulen geworben. Zudem wurde ein Gespräch mit der Arbeitsagentur einschließlich einer Arbeitsuchend-Meldung noch vor Beginn des letzten Semester bzw. ca. 6 Monate vor Ende des Studiums empfohlen. Die Arbeitsagentur könne sowohl bei der Stellensuche helfen wie auch zu Bedarfen für die Tätigkeit beraten und bei der Antragstellung unterstützen.[8]
„Deshalb kann ich nur empfehlen, sich frühzeitig (online) arbeitssuchend zu melden und das Arbeitsgesuch in die Betreuung der Bundesagentur für Arbeit zu übergeben. Wenn ein abgeschlossenes Studium erreicht wird und ein GdB [Grad der Behinderung, d. V.] von 50 oder mehr vorliegt, kann außerdem der Service für schwerbehinderte AkademikerInnen kontaktiert werden!“ (Thorsten Prenner)
Der Service für schwerbehinderte Akademiker, angesiedelt bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit, bietet individuelle Beratungen zur Unterstützung und finanziellen Förderung sowie zur Bewerbungsstrategie für schwerbehinderte Hochschulabsolventinnen und -absolventen. Zu den Fördermitteln zählen z. B. Lohn- oder Eingliederungszuschüsse. In bestimmten Fällen kann sie auch Arbeitsplatzanpassungen finanzieren. Ergänzt wird ihr Service durch das „Inklusive Expert*innen Netzwerk (iXNet[9])“, ein digitales Angebot mit Austausch- und Vernetzungsformaten von und für Akademikerinnen und Akademiker mit Behinderungen, unabhängig von einem GdB, sowie ein Newsletter mit Stellenangeboten. Als Ergänzung sind auch Programme der Privatwirtschaft zu nennen wie etwa das myAbility[10] Talentprogramm für Studierende mit Behinderungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, das Beratung, Coaching-Workshops sowie Vernetzung mit Unternehmen kombiniert.
„Es geht da sehr häufig um den selbstbewussten Umgang mit der eigenen Diagnose, um die Frage "Sag' ich's oder sag' ich's nicht?",[11] um das Identifizieren, Finden und Kontaktieren von inklusionsoffenen Firmen und Organisationen, sowie um eine souveräne und kompetenzbasierte Selbstpräsentation, bei der die individuellen Anforderungen an ein optimales Arbeitsumfeld durchaus offen angesprochen werden.“ (Stefanie Kirwald)
Trotz eines möglichen Anspruchs fordern viele Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen während ihres Studiums keine Unterstützung oder angemessene Vorkehrungen ein, wie bereits auf der o. g. Tagung[12] vorgebracht wurde. Dies spiegelt sich zum Teil auch bei der Nutzung von Beratungsangeboten wider, berichtete Christina Janßen. Das Forschungsprojekt „ErfolgInklusiv“[13] habe gezeigt, dass gerade die spezifischen Beratungsangebote für Studierende mit Behinderungen nur wenig bekannt seien und noch von relativ wenigen Studierenden genutzt würden. Eine Rolle könne dabei spielen, dass sich Studierende mit Behinderungen nicht oder noch nicht als Adressaten für eine Beratung beispielsweise durch Behindertenbeauftragte sehen.[14] Die Diskussionsteilnehmenden haben sich für eine stärkere und dauerhafte Sichtbarkeit der Anlaufstellen ausgesprochen und hierzu Beispiele gesammelt: Flyer, Info-Stände zu Semesterbeginn, „On-Boarding-Konzepte“, Leitfäden für Studierende mit Beeinträchtigungen[15], explizite Hinweise von Lehrenden in Einführungsveranstaltungen, hochschulweite Thementage und Informationsveranstaltungen sowie moderierte Mentoring-Programme und regelmäßige Stammtische.
„Sehr gute Erfahrungen habe ich gemacht mit Screens (Monitore die an verschiedenen Stellen der Hochschule aufgestellt / aufgehangen wurden), die haben die Sichtbarkeit ziemlich erhöht und für einen guten Bekanntheitsgrad gesorgt.“ (Arno Reinemer)
Ebenso hilfreich sei aber die Einrichtung fester Ansprechpartner wie z. B. die Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und die interne und externe Vernetzung der beteiligten Akteure. Studienberatung, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen sowie Career Center der Universitäten und (Fach-) Hochschulen könnten so ihre Expertise und Erfahrungen bündeln und Synergien nutzen.
„Auch wäre es wichtig, die Bundesagentur für Arbeit (BA) oder andere Leistungsträger, die nach dem Studium für die Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig sind, frühzeitig mit ins Boot zu holen. In diesem Zusammenhang könnte auch eine Vernetzung der Beratungsangebote an den Universitäten mit der BA sinnvoll sein.“ (Christina Janßen)
Hier wies Torsten Prenner auf das bereits bestehende Angebot für Info-Veranstaltungen an Hochschulen hin. Zusätzlich wurde die Bedeutung von Weiterbildungsangeboten zur inklusiven Lehre sowie Peer-to-Peer-Netzwerken von und für Studierende mit Behinderungen unterstrichen, um eine offene und unterstützende Hochschulkultur zu etablieren und die Relevanz der Beratungsangebote zu stärken. Ebenso wichtig sei die Sensibilisierung von Arbeitgebern. So wurden z. B. nicht barrierefreie Bewerbungsprozesse, das mangelnde Wissen zu Fördermöglichkeiten bei Arbeitgebern sowie Vorbehalte gegen eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen benannt. Hier wurde auf die einheitlichen und trägerunabhängigen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)[16] verwiesen, die speziell Arbeitgeber beraten und bei den Antragswegen unterstützen.
Weil nach einer Stellenzusage bis zum Arbeitsbeginn oder Beginn eines Praktikums oft nur wenig Zeit bleibe, um mögliche Bedarfe abzuklären und notwendige Hilfsmittel oder Assistenz zu organisieren, wurde die Frage aufgeworfen, wie Studierende mit Behinderungen frühzeitig ihren möglichen Bedarf anzeigen und das Antragsverfahren vorbereiten können. Als eine Anlaufstelle im Vorfeld der Antragstellung nannte Julia Hauffen die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), die auch Hinweise zu möglichen Trägern geben könne. In vielen Fällen sei die Arbeitsagentur der erste Ansprechpartner, grundsätzlich könne ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach § 49 SGB IX aber bei jedem Rehabilitationsträger nach § 6 SGB IX gestellt werden.[17] Im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung nach § 14 Abs. 1 SGB IX stellt der erstangegangene Reha-Träger innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang fest, ob er für die beantragte Leistung zuständig ist und entscheidet ggf. innerhalb von drei Wochen über den Anspruch auf Teilhabeleistungen. Bei Aussicht auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird auf die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit am Wohnort verwiesen, die den Bedarf an Hilfsmitteln individuell prüfe, auf den konkreten Arbeitsplatz beziehe und von anderen Teilhabebedarfen oder medizinischen Hilfen abgrenze. Hilfreich sei es hierfür aktuelle medizinische oder andere Unterlagen, die den Bedarf begründen, zur Beratung mitzubringen. Dies könne die Einschaltung der Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit beschleunigen. Ellen Richter erläuterte, wie sich die Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 Abs. 1 Satz 5 SGB IX für (technische) Hilfsmittel im Rahmen des Studiums hier abgrenzen. Diese werden von der Gesetzlichen Unfallversicherung, Trägern der Öffentlichen Jugendhilfe, Trägern der Sozialen Entschädigung oder Trägern der Eingliederungshilfe erbracht.[18] Um den bürokratischen Prozess in Übergängen zu erleichtern, wurde auch die Möglichkeit personengebundener Arbeitsplatzhilfsmittel erwähnt, die bei einem Arbeitsplatzwechsel mit umziehen. Wenn es um Hilfen im Betrieb gehe (z. B. Umbauten), müsse der Antrag hingegen über den Arbeitgeber gestellt werden. Über den Träger der beruflichen Rehabilitation (bei Absolventinnen und Absolventen in der Regel die Bundesagentur für Arbeit) würden notwendige technische Hilfen und Arbeitsplatzanpassungen zu 100 Prozent finanziert. Für eine weitere Beratung wurde auf den örtlichen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit verwiesen sowie auf die oben genannte EAA. Torsten Prenner ergänzte, dass die Arbeitsagentur, z. B. als Alternative zu einem Praktikum oder einer Hospitation, auf Probebeschäftigungen für schwerbehinderte Menschen setze. Dabei wird ein Vertrag über eine versicherungspflichtige Beschäftigung für 1 bis 3 Monate geschlossen, die Gehaltskosten werden dem Arbeitgeber zu 100 Prozent erstattet und die schwerbehinderte Arbeitnehmerin wird für ihre bzw. der schwerbehinderte Arbeitnehmer für seine Leistung bezahlt. Dies wurde als ein „möglicher Türöffner für schwerbehinderte Absolventen“ beim Berufseinstieg bezeichnet.
Angeschnitten wurde in der Diskussion auch die Berücksichtigung der individuellen Lebenslagen von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Beeinträchtigungen, z. B. mit Kind, mit Migrationsgeschichte oder ohne familiäre Unterstützung.
„Intersektionalität ist ein wichtiger Aspekt, der bei der Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigt werden muss. Behinderung in Kombination mit Migrationshintergrund oder niedrigerem sozialen Hintergrund stellt besondere Herausforderungen dar. Daher ist eine flexible Studienorganisation entscheidend, um Studierende sowohl bei gesundheitlichen Bedürfnissen als auch bei Betreuungsverpflichtungen, etwa für Kinder, zu unterstützen.
Diese Flexibilität sollte jedoch durch bessere finanzielle Fördermöglichkeiten begleitet werden, da eine flexible Studiengestaltung mitunter zu längeren Studienzeiten führen kann. Es ist daher wichtig, dass Förderungen über die reguläre Regelstudienzeit hinaus gewährleistet werden.“ (Shweta Mishra)
Shweta Mishra sprach auch die Problematik einer mangelnden Integration ins Hochschulsystem an, die beispielsweise durch Mentoring- oder Buddy-Programme, sowie Programme zur Sensibilisierung anderer Studierender für die spezifischen Herausforderungen von Studierenden mit Behinderungen adressiert werden könne.
Zusammenfassend hat die Online-Diskussion aufgezeigt, dass für den Berufseinstieg von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen eine frühzeitige Planung unerlässlich ist. Neben der Verantwortung, die die Studierenden selbst tragen, ist die Beratung und Unterstützung durch dauerhaft sichtbare und gut vernetzte Hochschulinstanzen wie auch durch außeruniversitäre Akteure, beispielsweise die Agentur für Arbeit, ein wesentlicher Faktor.
Beitrag von Livia Grupp, M. A., Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)
Fußnoten
[1] Laut Bundesagentur für Arbeit hatten 2024 11 Millionen Erwerbstätige einen akademischen Abschluss, also rund ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland; vgl. Blickpunkt Arbeitsmarkt: Akademikerinnen und Akademiker, August 2025, Kapitel 1.3 Erwerbstätigkeit, abrufbar unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/Akademikerinnen/Allgemeiner-Teil-Nav.html (letzter Abruf am 18.12.2025).
[2] Konkrete Verpflichtungen zur Barrierefreiheit von Hochschulen ergeben sich z. B. aus den Behindertengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder, vgl. dazu Janßen: Studieren mit Beeinträchtigungen – rechtssoziologische Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention – Teil I: Der rechtliche Rahmen; Beitrag A8-2025 unter www.reha-recht.de; 26.05.2025.
[3] Die Diskussion ist weiterhin nachzulesen unter https://fma.reha-recht.de/index.php?board/220-Uebergaenge-vom-Studium-in-den-Arbeitsmarkt-gestalten.
[4] Siehe den Tagungsbericht: Brunke et al.: Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen – Tagungsbericht zur interdisziplinären Fachtagung am 11. September 2025 in Kassel; Beitrag D11-2025 unter www.reha-recht.de; 08.12.2025. Die Dokumentation der Veranstaltung ist verfügbar unter: www.reha-recht.de/vinka/fachtagung-2025.
[5] Eine Übersicht über das Projekt VinkA steht unter www.reha-recht.de/vinka bereit.
[6] Vgl. Kartschall, „Jung, studiert, arbeitsuchend“, Analyse vom 30.10.2025 unter https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/akademiker-arbeitslosigkeit-100.html (letzter Abruf 04.02.2026).
[7] Handelsblatt Research Institute/ Aktion Mensch, Inklusionsbarometer Arbeit – 13. Jahrgang (2025); abrufbar unter https://www.aktion-mensch.de/inklusion/studien/zahlen-daten-fakten (letzter Abruf 04.02.2026).
[8] Vgl. https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/vermittlung-schwerbehinderter-akademiker (letzter Abruf am 04.02.2026). Zudem unterstützt die Arbeitsagentur Arbeitgeber bundesweit dabei, Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
[9] Vgl. https://www.ixnet-projekt.de (letzter Abruf am 04.02.2026).
[10] Vgl. https://karriere.myability.jobs/myabilitytalent (letzter Abruf am 04.02.2026).
[11] Siehe dazu auch Folge 1 des Podcasts „Recht auf Teilhabe“:
https://recht-auf-teilhabe.podigee.io/1-sag-ichs-behinderung-im-job.
[12] Vgl. den Verweis auf Kaffenberger in Brunke et al.: Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen – Tagungsbericht zur interdisziplinären Fachtagung am 11. September 2025 in Kassel; Beitrag D11-2025 unter www.reha-recht.de; 08.12.2025.
[13] Mehr über das Projekt „ErfolgInklusiv“ siehe unter https://www.uni-kassel.de/fb01/institute/institut-fuer-sozialwesen/fachgebiete/theorie-und-empirie-des-gesundheitswesens/forschungsprojekte/erfolginklusiv-studienerfolg-bei-krankheit-und-behinderung-durch-nachteilsausgleich-beratung-gesundheitsfoerderung-und-inklusion.html (letzter Abruf am 04.02.2026).
[14] Siehe dazu auch Janßen: Studieren mit Beeinträchtigungen – rechtssoziologische Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention – Teil II: Nachteilsausgleiche und Barrierefreiheit in der Lehre; Beitrag A9-2025 unter www.reha-recht.de; 05.06.2025
[15] Vgl. zum Beispiel den Leitfaden „Studium inklusiv – Mit gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Behinderung gut durchs Studium“ der Goethe-Universität, abrufbar unter https://www.uni-frankfurt.de/98672010/leitfaden_gu_inklusion_stud.pdf (PDF/1,42 MB; letzter Abruf am 04.02.2026).
[16] Siehe Details zur Arbeit der EAA sowie eine Postleitzahlensuche unter folgendem Link: https://www.bih.de/integrationsaemter/themen-kompakt/einheitliche-ansprechstellen (letzter Abruf 04.02.2026).
[17] Vgl. §§ 16 SGB I und 14 SGB IX.
[18] Siehe ergänzend die Ausführungen zu behinderungsbedingten Bedarfen von Studierenden mit Einschränkungen, der Verpflichtung staatlicher Hochschulen zur Barrierefreiheit sowie zu Leistungen zur Teilhabe an Bildung in der Online-Diskussion zur inklusiven Hochschulbildung; vgl. Hahn: Inklusive Hochschulbildung – studieren und promovieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung – Zusammenfassung der Online-Diskussion im moderierten Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (22. März bis 12. April 2022); Beitrag D11-2022 unter www.reha-recht.de; 15.06.2022)
Stichwörter:
Studium, Hochschulabschluss, Inklusive Hochschule, Allgemeiner Arbeitsmarkt, Behindertenbeauftragte / Behindertenbeauftragter, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung
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