03.12.2024 D: Konzepte und Politik Lamb et al.: Beitrag D13-2024

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) im Rheinland – Netzwerkkarten – Teil I: Einführung und Forschungsgerüst

Die vorliegenden Beitragsteile stellen erste explorative Ergebnisse des vom Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-Inklusionsamt, kurz: LVR-InA) geförderten Projektes „Evaluation der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen, betrachtet als Soziale Innovation im Eco-System von Rehabilitationssystem und Arbeitsmarkt (EvaEfA)“ vor. Der Fokus dieses Beitrags in drei Teilen liegt auf der Beschreibung des Netzwerks der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA; § 185a SGB IX) im Rheinland. Der Beitrag dient dazu, dieses neue arbeitsmarktpolitische Instrument besser zu verstehen und die Vernetzung der EAA im Rheinland zu beschreiben, um Möglichkeiten für deren weitere Ausgestaltung aufzuzeigen. Die 2022 bundesweit flächendeckend implementierten EAA unterstützen und beraten Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Um die Netzwerkpartnerinnen und -partner (NWP) der EAA im Ökosystem der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe zu explorieren, wurden die Netzwerke der EAA-Fachberaterinnen und -berater (N = 20), die für das operative Geschäft der EAA zuständig sind, im Rahmen eines Expertenworkshops mittels egozentrierter Netzwerkkarten (NWK) erhoben. Beitragsteil I (Einführung und Forschungsgerüst) führt das Instrument EAA ein und widmet sich dann der Beschreibung des Erhebungsdesigns, der Erhebungsmaterialien sowie der Datenerhebung. Er diskutiert anschließend Schwächen und Stärken der Methodik.

(Zitiervorschlag: Lamb et al.: Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) im Rheinland – Netzwerkkarten – Teil I: Einführung und Forschungsgerüst; Beitrag D13-2024 unter www.reha-recht.de; 03.12.2024.)

I. Einleitung

Die vorliegenden Beitragsteile stellen erste explorative Ergebnisse des vom Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-Inklusionsamt, kurz: LVR-InA) geförderten Projektes „Evaluation der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen, betrachtet als Soziale Innovation im Eco-System von Rehabilitationssystem und Arbeitsmarkt (EvaEfA)“[1] vor. Der Fokus dieses Beitrags in drei Teilen liegt auf der Beschreibung des Netzwerks der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA; § 185a SGB IX) im Rheinland. Der Beitrag dient dazu, dieses neue arbeitsmarktpolitische Instrument besser zu verstehen und die Vernetzung der EAA im Rheinland zu beschreiben, um Möglichkeiten für deren weitere Ausgestaltung aufzuzeigen. Die 2022 bundesweit flächendeckend implementierten EAA unterstützen und beraten Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Um die Netzwerkpartnerinnen und -partner (NWP) der EAA im Ökosystem der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe zu explorieren, wurden die Netzwerke der EAA-Fachberaterinnen und -berater (N = 20), die für das operative Geschäft der EAA zuständig sind, im Rahmen eines Expertenworkshops mittels egozentrierter Netzwerkkarten (NWK) erhoben. Beitragsteil I (Einführung und Forschungsgerüst) führt das Instrument EAA ein und widmet sich dann der Beschreibung des Erhebungsdesigns, der Erhebungsmaterialien sowie der Datenerhebung. Er diskutiert anschließend Schwächen und Stärken der Methodik. In Beitragsteil II (Ergebnisse der Netzwerkanalyse) werden die Befunde der NWK vorgestellt und die daraus gewonnenen Erkenntnisse aus innovationstheoretischer Perspektive diskutiert. Die Ergebnisse generieren erste Impulse über mögliche förderliche und hemmende Faktoren des Zusammenwirkens relevanter regionaler Akteurinnen und Akteure und Ideen zur Ausgestaltung weiterer Erhebungsschritte. Darüber hinaus zeigt der Beitragsteil Unterschiede in den Netzwerkstrukturen zwischen verschiedenen EAA-Standorten im Rheinland auf und diskutiert mögliche Gründe für die Homogenität bzw. Heterogenität der Netzwerke aus einer praktischen Perspektive, die im Rahmen einer kommunikativen Validierung (s. Beitragsteil II) mit der EAA-Steuerungsgruppe des LVR-Inklusionsamtes eruiert wurde. Beitragsteil III (Ergänzende Ergebnisse einer Fragebogenerhebung) vertieft und erweitert die gewonnenen Befunde zu den Unterschieden zwischen den Netzwerken. Basierend auf den Ergebnissen der Online-Befragung, an der N = 18 EAA-Fachberaterinnen und -berater teilnahmen, werden die in Beitragsteil II postulierten Gründe für die Verschiedenheit der Netzwerkstrukturen durch ergänzende Informationen über die berufliche (Vor-)Erfahrung der EAA-Fachberaterinnen und -berater überprüft. Der Beitrag schließt mit einem übergreifenden Fazit und formuliert erste praktische Implikationen.

II. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA; § 185a SGB IX) im Rheinland

In Deutschland gibt es zahlreiche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die darauf abzielen, die Teilhabechancen am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, zu erhalten oder zu stabilisieren.[2] Die sogenannte Beschäftigungspflicht legt fest, dass auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden müssen (§ 154 Absatz 1 Satz 1 SGB IX, 2018). Unternehmen, mit mehr als 20 Beschäftigten (abgabepflichtige Unternehmen), die diese Mindestquote nicht erreichen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Arbeitgeber, die ihrerseits Menschen mit Behinderungen beschäftigen oder ausbilden wollen, können u. a. Eingliederungszuschüsse bzw. Ausbildungsvergütungszuschüsse beantragen (§ 88 SGB III), die sie bspw. finanziell entlasten. Diese beiden Maßnahmen sind aber nur Beispiele für eine Vielzahl von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, die vom Gesetzgeber verankert wurden.[3] Wenngleich alle Maßnahmen darauf abzielen die Teilhabechancen am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, unterscheiden sie sich in ihrem Ansatz und setzen an unterschiedlichen Stellschrauben an. Dieses komplexe System der beruflichen Rehabilitation[4] stellt Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), vor große Herausforderungen.[5] Um Arbeitgeber bei der Umsetzung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht und der Auswahl und Beantragung von Förder- und Eingliederungsmöglichkeiten zu unterstützen, wurde 2022 mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA; § 185a SGB IX) ein innovatives Instrument geschaffen. Die EAA übernehmen eine Lotsenfunktion im Ökosystem der beruflichen Rehabilitation und informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber niedrigschwellig bei der Ausbildung, Einstellung und Weiterbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Die konkrete Ausgestaltung der EAA obliegt den vom Gesetzgeber beauftragten Inklusions- bzw. Integrationsämtern, weshalb sich die Arbeitsweise der EAA je nach Konzeption unterscheiden kann. Entsprechend besitzen die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit keine bundesweite Gültigkeit. Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind die EAA im Rheinland, die im Zuständigkeitsgebiet des LVR-Inklusionsamtes liegen. Die geographische Größe des Gebietes sowie die historische Entwicklung von Beratungsstrukturen machen es zu einem besonders interessanten Forschungsgegenstand. Das LVR-Gebiet kann auf eine langjährige Historie zurückblicken, in deren Verlauf sukzessiv Beratungsstrukturen für Arbeitgeber aufgebaut wurden, an die bei der Implementierung der EAA angeknüpft wurde. Die historische Entwicklung bzw. Innovationsbiographie des Rheinlandes ist in einem Beitrag von York et al.[6] nachzulesen. Im Folgenden wird die rheinlandspezifische Ausgestaltung der EAA anhand zentraler Merkmale skizziert.

Derzeit sind 22 Fachberaterinnen und -berater (davon 20 Vollzeitäquivalente) für das operative Geschäft der EAA im Rheinland zuständig. Diese verteilen sich auf insgesamt acht Regionen, wobei einzelne EAA-Fachberaterinnen und -berater für mehrere Regionen gleichzeitig zuständig sind. Jede EAA-Fachberaterin / jeder EAA-Fachberater ist für eine spezifische Branche Ansprechpartnerin bzw. -partner: Handwerk, Industrie und Handel, Landwirtschaft und weitere Arbeitgeber (z. B. Behörden, freie Berufe, kommunale Verwaltungen, Schulen, gemeinnützige Unternehmen etc.). Finanziert werden die EAA aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Fachlich koordiniert werden die EAA im Rheinland durch das LVR-Inklusionsamt, wobei das Dienstverhältnis der EAA-Fachberaterinnen und -berater auf externe Träger ausgelagert wurde (Kammern, einem Bildungsträger der Wirtschaft oder Integrationsfachdienste [IFD]).[7]

Das Angebot der EAA richtet sich ausschließlich an Arbeitgeber und nicht an Menschen mit Behinderungen. Hinzukommt, dass im Rheinland Akteurinnen und Akteure eingebunden werden (z. B. Kammern), die nicht klassischerweise im Ökosystem der beruflichen Rehabilitation lokalisiert sind. Über diesen neuen Zugang können die EAA (potenziell) zur Verbesserung der beruflichen Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen beitragen. Vor diesem Hintergrund werden die EAA im Rahmen dieser Forschung als Soziale Innovation[8] betrachtet. Eine Soziale Innovation ist danach eine in einem bestimmten sozialen Feld verbreitete intendierte Neukonfiguration sozialer Praxis mit dem Ziel, gesellschaftliche Probleme besser zu lösen als existierende Praktiken. Durch die Implementierung der EAA (§ 185a SGB IX) können sowohl die Intention dieser Praxis als auch deren Verbreitung im Feld und eine Neuerung gegenüber dem Status quo ante attestiert werden. Mit der bundesweiten Implementierung des Instrumentes EAA, der Bereitstellung von Personalmitteln aus der Ausgleichsabgabe sowie der Einrichtung einer Kommunikationsstruktur wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die der Verbreitung der EAA dienlich sind. Die EAA stellen damit eine in einem bestimmten Feld (hier: dem Ökosystem der beruflichen Rehabilitation) verbreitete (hier: über § 185a SGB IX) neue soziale Praxis (hier: das proaktive Beraten von Arbeitgebenden) dar; dabei beziehen sie ihre Wirkung auch aus Kooperationen und Netzwerken[9]. Eben diese Kooperationen und Netzwerke werden in dieser Beitragsreihe dargestellt.

III. Das Modell der Quadruple-Helix im Ökosystem der beruflichen Rehabilitation

Das Modell der Quadruple-Helix[10] postuliert, dass Akteurinnen und Akteure aus vier (innovationsrelevanten) Bereichen: 1) „Politik, Kostenträger*innen, Verwaltung“, 2) „Wissenschaft, Lehre, Beratung“, 3) „Unternehmen, Verbände, Mitbestimmung“ und 4) „Zivilgesellschaft, Selbsthilfe“, innerhalb eines Ökosystems[11] in den Innovationsprozess einbezogen werden müssen, um eine Invention in eine Innovation zu überführen[12] (s. Abbildung 1). Eine Invention stellt zunächst einmal eine neue Erfindung dar, die dazu dient, ein spezifisches Problem anzugehen. So zielen die EAA darauf ab, das spezifische Problem einer zu geringen Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen zu adressieren, indem sie u. a. eine neue Stellschraube – die Arbeitgeber – in den Fokus rücken und sich als trägerunabhängige Lotsinnen und Lotsen mit einer Dienstzugehörigkeit bei Kammern, einem Bildungsträger der Wirtschaft oder den IFD im Ökosystem der beruflichen Rehabilitation positionieren. Damit sich die soziale Invention zu einer sozialen Innovation entwickelt, ist es erforderlich, dass sich die EAA unter Einbezug aller innovationsrelevanten Akteurinnen und Akteure im Ökosystem verbreiten. Angelehnt an dieses konzeptionelle Verständnis wird expliziert, welche Akteurinnen und Akteure aus den vier innovationsrelevanten Bereichen zu den NWP der EAA im Rheinland zählen und welche bisher nicht in den Innovationsprozess einbezogen wurden. Dazu wurden N = 20 egozentrierte NWK im Rahmen eines Expertenworkshops[13] erhoben. Bevor dieser Workshop konkretisiert und abschließend diskutiert wird, gibt der folgende Abschnitt eine theoretische Einführung in die egozentrierte Netzwerkanalyse mit Bezug auf den vorliegenden Untersuchungsgegenstand (EAA im Rheinland).

Abbildung 1: Innovationsrelevante Bereiche der Quadruple-Helix 

 

 

Die Abbildung stellt die vier innovationsrelevanten Bereiche der Quadruple-Helix dar: Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bildung/Wissenschaft.

Anmerkungen: Die Abbildung stellt eine vereinfachte Form des Quadruple-Helix-Modells dar.

IV. Egozentrierte Netzwerkanalyse

Allgemein definiert die Netzwerkforschung soziale Netzwerke als bestehend aus Akteurinnen und Akteure, Knoten genannt, die mit anderen Knoten in Beziehung, sog. Kanten, stehen können.[14] Der Forschungszugang, der zur Exploration eines Netzwerks gewählt wird, wird im Wesentlichen vom Untersuchungsgegenstand mitbestimmt. Entscheidend ist dabei vor allem, ob die Knoten und Grenzen des Netzwerks, das eruiert werden soll, bekannt sind oder nicht. Die egozentrierte Netzwerkanalyse, in der das Netzwerk ausgehend von einem Ego (im vorliegenden Fall den EAA-Fachberaterinnen und -beratern) erschlossen wird, eignet sich besonders dann, wenn eine bestimmte (Personen-)Gruppe im Fokus steht und deren generelle Einbettung in einen bestimmten Bereich (z. B. in ein Ökosystem oder soziales Umfeld) betrachtet werden soll, ohne dessen Grenzen vorher definiert zu haben.[15] Die Grenzziehung des Netzwerks bzw. die Nennung der NWP (Alteri) liegt beim Ego.[16] Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, das Netzwerk der EAA im Rheinland explorativ zu identifizieren. Zwar lassen sich aus dem gesetzlichen Auftrag der EAA Vermutungen ableiten, welche Akteurinnen und Akteure zum Netzwerk der EAA zählen könnten (z. B. Rehabilitationsträger), doch Informationen, die a priori eine genauere Bestimmung bzw. Grenzziehung des Netzwerks, spezifisch für das Rheinland, ermöglichen, liegen nicht vor. Das Netzwerk der EAA wird daher ausgehend vom Ego erhoben, hier ausgehend von den EAA-Fachberaterinnen und -berater.

Zur Erschließung egozentrierter Netzwerke können unterschiedliche Zugänge und Methoden gewählt werden. Eine im Kontext der qualitativen Netzwerkforschung häufig eingesetzte Methode ist die Zeichnung von NWK.[17] Bei diesem Verfahren zeichnet die befragte Person ihr individuelles Netzwerk z. B. auf Basis eines narrativen Stimulus (z. B. „Wer gehört zu deinem Freundeskreis?“). Je nach Kartentypus (unstrukturiert-unstandardisiert versus strukturiert-standardisiert) entstehen so individuelle bis interpersonell vergleichbare NWK.[18] In der vorliegenden Untersuchung wurde ein strukturiert-standardisierter Kartentyp erstellt[19] (s. Beitragstei II). Die Gestaltung der NWK wurde durch genaue Instruktionen (z. B. „Welche Personen/Institutionen zählen zu Ihren persönlichen Netzwerkpartner*innen bei Ihrer Arbeit als Fachberater*in?“) weitgehend standardisiert, um eine Vergleichbarkeit der Karten zu ermöglichen. Die Strukturierung erfolgte durch konzentrische Kreise. Die Bedeutung der Kreise wurde ebenfalls festgelegt und wie folgt standardisiert: (1) sehr wichtig, (2) wichtig, (3) manchmal wichtig. Die strukturiert-standardisierten NWK wurden im Rahmen eines Expertenworkshops erhoben,[20] der im Folgenden skizziert und abschließend diskutiert wird.

V. Methodik

Im Sommer 2023 wurden N = 20 egozentrierte NWK erhoben, was zum Erhebungszeitpunkt einer Vollerhebung entsprach. Die Datenerhebung erfolgte im Rahmen eines ca. dreistündigen Expertenworkshops, der in einer Mischung von Einzel- und Gruppenarbeitsphasen durchgeführt wurde (s. Tabelle 1).

Tabelle 1: Aufgabenstellungen des Expertenworkshops

Einzelarbeit

Aufgabe 1: Zeichnung der eigenen Netzwerkkarte: Welche Personen/Institutionen zählen zu Ihren persönlichen Netzwerkpartner*innen bei Ihrer Arbeit als Fachberater*in?

  1. Innerer Kreis: Diese Personen/Institutionen sind für meine Arbeit sehr wichtig.
  2. Weiterer Kreis: Diese Personen/Institutionen sind für meine Arbeit wichtig.
  3. Äußerer Kreis: Diese Personen/Institutionen sind für meine Arbeit manchmal wichtig.

Gruppenarbeit

Aufgabe 2a: Tausch der Karten untereinander: Schauen Sie sich die Netzwerkkarten Ihrer regionalen Kolleg*innen an. Tauschen Sie die Karten reihum in Ihrer Kleingruppe.

Einzelarbeit

Aufgabe 2b: Ergänzung von Netzwerkpartnerinnen und -partner: Ergänzen Sie auf Ihrer eigenen Karte weitere Netzwerkpartner*innen.

Einzelarbeit

Aufgabe 3: Systematisierung des Netzwerks: Beantworten Sie die Leitfragen für Ihr eigenes Netzwerk.

3a) Netzwerkgröße:

  • Anzahl der Netzwerkpartnerinnen und -partner gesamt:

Pro konzentrischen Kreis:

  • Innerer Kreis (…sehr wichtig):
  • Weiterer Kreis (…wichtig):
  • Äußerer Kreis (… manchmal wichtig):

3b) Wenn Sie maximal fünf Netzwerkpartner*innen nennen dürften, welche wären dann die wichtigsten für Sie? Warum haben Sie diese fünf Netzwerkpartner*innen genannt?

3c) Oberkategorien/Sektoren:

Können die Netzwerkpartner*innen auf Ihrer Karte bestimmten Sektoren oder Oberkategorien zugeordnet werden? Markieren Sie Ihre Netzwerkpartner*innen für die Kategorisierung in den folgenden Farben:

  • Rehabilitations- und anderweitige Leistungsträger: ⬛(gelb)
  • Trägerinterne Netzwerke: ⬛(grün)
  • Institutionen mit Auftrag im System der beruflichen Inklusion: ⬛(orange)
  • Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung: ⬛(pink)
  • Wirtschaftsnahe Akteur*innen: ⬛(rosa)
  • Sonstige Akteur*innen: ⬛(blau)

Gruppenarbeit

Aufgabe 4: Gemeinsamkeiten und Unterschiede: Tauschen Sie sich mit Ihren Kolleg*innen aus. Nutzen Sie den in Aufgabe 3 ausgefüllten Leitfaden als Gesprächsgrundlage. Halten Sie zentrale Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf einem Flipchart fest.

Plenum

Aufgabe 5: Ergebnisvorstellung: Stellen Sie die Ergebnisse Ihrer regionsspezifischen Netzwerkstrukturen vor.

Plenum

Aufgabe 6: Diskussion:

  • Was war interessant?
  • Zu welchen Punkten wären Sie gerne noch weiter ins Gespräch gekommen?
  • Was nehmen Sie heute mit?

VI. Fazit zur Methode Expertenworkshop

Die Erhebung egozentrierter NWK im Rahmen eines Expertenworkshops brachte sowohl Vor- als auch Nachteile für die Datenerhebung und -analyse mit sich. Trotz strukturiert-standardisierter Vorgaben gibt es Hinweise, die auf interindividuelle Unterschiede beim Ausfüllen der Karten schließen lassen. Damit ist die interpersonelle Vergleichbarkeit der NWK limitiert. Durch die papierbasierte Netzwerkzeichnung im Kontext des Expertenworkshops entwickelte sich eine produktive und kollaborative Arbeitsphase. Die EAA-Fachberaterinnen und -berater waren ermutigt ihre NWK zu erläutern und zu diskutieren. So wurde implizites Wissen expliziert, das mit anderen Erhebungsmethoden (z. B. Fragebogenerhebung) möglicherweise nicht zugänglich gewesen wäre. Schließlich wurden durch das Gruppenformat Austauschprozesse initiiert, die Einblicke in die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der EAA ermöglichten und informelle Strukturen offenlegten. Im Vergleich zu Einzelinterviews mit allen EAA-Fachberaterinnen und -beratern stellt dieses Format eine zeitökonomischere Methode dar, um Daten von einer gesamten Expertengruppe zu erheben. Der praxisorientierte Expertenworkshop könnte perspektivisch im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen auch an anderen EAA-Standorten durchgeführt werden.

VII. Zu den weiteren Beitragsteilen

In Beitragsteil II (Ergebnisse der Netzwerkanalyse) werden die Ergebnisse der NWK vorgestellt, die daraus gewonnenen Befunde aus innovationstheoretischer Perspektive diskutiert und für die Ausgestaltung weiterer Erhebungsschritte aufbereitet. Beitragsteil III (Ergänzende Ergebnisse einer Fragebogenerhebung) knüpft an die zentralen Erkenntnisse der NWK an und erweitert diese durch eine quantitativ ausgerichtete Online-Befragung der EAA-Fachberaterinnen und -berater. Der Beitragsteil schließt mit einem übergreifenden Fazit und formuliert erste praktische Implikationen.

Literaturverzeichnis

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York, J., Sartor, T., Lamb, S., Jochmaring, J., Kuhn, J.‑T. & Pelka, B. (under review). Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen (EAA) – eine Innovationsbiographie.

Beitrag von Sarah Lamb, Teresa Sartor, Jan Jochmaring, Bastian Pelka, Jörg-Tobias Kuhn und Jana York

Fußnoten

[1] Die in §185a SGB IX verwendete Form „Arbeitgeber“ wird im Folgenden beibehalten.

[2] Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen [BIH], 2021; Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe [BAGüS], 2022; Jochmaring & York, 2024.

[3] York & Jochmaring, 2024.

[4] BIH, 2024.

[5] Jochmaring, 2022; Metzler et al., 2020.

[6] York et al., under review.

[7] Landschaftsverband Rheinland [LVR], 2023.

[8] Howaldt, 2019; Howaldt & Schwarz, 2010.

[9] Böschen et al., 2022; Howaldt, 2019.

[10] Carayannis & Campbell, 2012.

[11] Domanski et al., 2020.

[12] Pelka, 2024.

[13] Bogner et al., 2009.

[14] Wasserman & Faust, 1994.

[15] Gamper, 2020.

[16] Gamper, 2020.

[17] Gamper & Schönhuth, 2019.

[18] Hollstein & Pfeffer, 2010.

[19] Hollstein & Pfeffer, 2010.

[20]   Bogner et al., 2009.


Stichwörter:

Evaluation, Forschungsbericht, Teilhabeforschung, Arbeitgeberverantwortung, Berufliche Rehabilitation, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)


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