27.01.2020 D: Konzepte und Politik Mattern: Beitrag D7-2020

Das Budget für Arbeit – Diskussionsstand und offene Fragen – Teil III: Rolle der WfbM, Außenarbeitsplätze, Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit

Die Autorin Lea Mattern setzt sich in diesem Beitrag mit dem aktuellen Forschungs- und Diskussionsstand zum Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) auseinander. In Teil III werden wichtige Einflussfaktoren auf den Erfolg des Budgets für Arbeit behandelt wie die Auswirkungen des Budgets für Arbeit auf die Rente, das Rückkehrrecht, die Rolle der WfbM sowie die Bedeutung von Außenarbeitsplätzen bzw. Integrationspraktika. In allen Teilen wird Bezug genommen auf einschlägige rechtswissenschaftliche Fachartikel, Studien zur Umsetzung des Budgets für Arbeit im Rahmen der Modellprojekte, Stellungnahmen verschiedener Akteure sowie Fachartikel der Behindertenhilfe.

(Zitiervorschlag: Mattern: Das Budget für Arbeit – Diskussionsstand und offene Fragen – Teil III: Rolle der WfbM, Außenarbeitsplätze, Kooperation und Öffentlichkeitsarbeit; Beitrag D7-2020 unter www.reha-recht.de; 27.01.2020)

I. Rolle der WfbM

Bei der Umsetzung des Budgets für Arbeit in der Praxis zeigt sich, dass der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine entscheidende Rolle zukommt. So war ein Ergebnis der Fachtagung zum Budget für Arbeit der LAG WfbM Niedersachsen und des Gesundheits- und Sozialministeriums, dass das Budget für Arbeit von der Werkstattleitung gewollt und gelebt werden müsse (Fachtagung, 2018). Es bedarf eines Fachdienstes innerhalb der WfbM, der ausschließlich mit Übergängen betraut ist, und einer beruflichen Qualifikation der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM mit Blick auf das Budget für Arbeit. In der bereits erwähnten Evaluationsstudie des Hamburger Budgets für Arbeit bestätigte sich, dass die Ermutigung zur Teilnahme am Budget für Arbeit aktiv durch die Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung (die Gruppenleiterinnen und -leiter) erfolgen müsse und es der Voraussetzung bedarf, dass sie selbst von dem Ansatz überzeugt sind.[1] Problematisch sei jedoch, dass das Angebot des Budgets für Arbeit als Konkurrenz wahrgenommen wird. So wird befürchtet, dass leistungsstarke Personen der WfbM aus dem Produktionsprozess abgezogen werden könnten, sodass Aufträgen nicht in der vorgesehenen Zeit und Qualität nachgekommen werden kann. Auf dieses Spannungsverhältnis zwischen Produktionsdruck und Vermittlung müssten Gruppenleiter strukturell vorbereitet werden.

Die LAG WfbM Niedersachsen plädiert für Anreize für die WfbM in Form einer erfolgsabhängigen Vergütung für Aufwendungen im Zusammenhang mit Vermittlung, Vorbereitung, Trainingsmaßnahmen und Praktika und zieht hier als Vergleich Hamburg und Nordrhein-Westfalen heran.[2] Bei den Hamburger Werkstätten alsterarbeit gGmbH und Elbe-Werkstätten GmbH habe auch äußerer Druck geholfen, die Unternehmensstrategie zu verändern.[3] So wurde bei den letzten Kostensatzverhandlungen der Abbau von Belegungszahlen und ein festes Trägerbudget für eine gedeckelte Anzahl an Beschäftigten vereinbart mit der Folge, dass die WfbM bei Überschreiten dieser Anzahl nur verminderte bis gar keine Kostensätze erhält. Sinkt die Zahl unter die vereinbarte, bekommt die WfbM dennoch den gleichen Geldbetrag. Im Bundesland Sachsen gibt es eine Vermittlungsprämie pro Arbeitsverhältnis: im ersten Jahr 3.500 € und im zweiten 2.500 €, wobei eine Erhöhung diskutiert wird.[4]

Neben den WfbM zeigte sich bei der Evaluationsstudie des Hamburger Budgets für Arbeit, dass neben den MitarbeiterInnen in den WfbM auch die WfbM-Beschäftigten auf das Budget für Arbeit vorbereitet werden müssen.[5] So könnten die Werkstatträte als MultiplikatorInnen für das Budget für Arbeit fungieren, wobei sich im Rahmen der Studie herausstellte, dass die Rückmeldungen zur Teilnahme am Projekt zum Budget für Arbeit durch die Werkstatträte gering waren. Begründet wurde die Zurückhaltung damit, dass Werkstatträte eine starke Orientierung in die Betriebsstätten hinein haben. Um das Interesse am Budget für Arbeit unter WfbM-Beschäftigten im Allgemeinen zu steigern, schlagen Mirbach et al.[6] vor, diese durch interne Tätigkeitswechsel oder Praktika zu einem Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu motivieren. Ein viel beschriebener Weg hin zu einem Budget für Arbeit führte in der Praxis bisher meist über einen Außenarbeitsplatz oder sog. Integrationspraktika.

II. Bedeutung von Außenarbeitsplätzen / Integrationspraktika

Gem. § 219 Abs. 1 S. 5 SGB IX gehören zum Angebot einer WfbM auch die sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätze, die zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze zur Verfügung gestellt werden. Es gibt ausgelagerte Einzel- oder Gruppenarbeitsplätze. Der Beschäftigungsstatus des Betroffenen oder der Betroffenen ändert sich auf einem solchen Außenarbeitsplatz nicht, der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zahlt ein Entgelt an die WfbM und hat keine Personalverantwortung oder Personalkosten. Die Praxis zeigt, dass ausgelagerte Arbeitsplätze für den Vermittlungserfolg in das Budget für Arbeit bedeutsam sind. Im Modellprojekt des Hamburger Budgets für Arbeit bekundeten 1/3 der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Budgetnehmerinnen und nehmer beschäftigten, dass diese sich zuvor auf einem solchen Außenarbeitsplatz befanden.[7] Ein weiteres Beispiel für den Übergang von einem Außenarbeitsplatz in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis findet sich in dem von Gast-Schimank[8] geführten Interview mit einer Budgetnehmerin.[9]

Als besonders relevant stellte sich das Integrationspraktikum heraus.[10] So äußerte über die Hälfte der besagten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dass der Einstellung über ein Budget für Arbeit ein Integrationspraktikum vorgeschaltet war. Die 12-monatigen Integrationspraktika (Verlängerung möglich) werden z. B. von der Hamburger Arbeitsassistenz angeboten und sollen Menschen mit Behinderungen eine Unterstützung bei der Orientierung und Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes bieten (HAA). Voraussetzung für solche Praktika ist eine Empfehlung bzw. Berechtigung für den Arbeitsbereich einer WfbM.

Damit zeigt die Vermittlungspraxis in den bisherigen Modellregionen, dass sich ein schrittweiser Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt anbietet: 1. Integrationspraktikum, 2. Außenarbeitsplatz und 3. Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung in Berlin schätzt ausgelagerte Werkstattplätze sowohl für Arbeitgeber als auch für die Werkstattbeschäftigten als attraktiv ein, da sie für beide Seiten mit weniger Risiko verbunden seien.[11]

Nebe und Waldenburger[12] geben allerdings zu bedenken, dass die für Arbeitgeber und die WfbM sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Außenarbeitsplätze keinen Anreiz für ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bietet, womit auch die geringe Übergangsquote von 5,1% (ausgelagerte Einzelarbeitsplätze) bzw. 1,1% (ausgelagerte Gruppenarbeitsplätze) zu erklären ist. Um dem zu entgehen, empfehlen Nebe und Waldenburger[13] eine Bewährungszeit nach deren Ablauf über einen Übergang von einem Außenarbeitsplatz in ein Budget für Arbeit gesprochen werden sollte. Die Erfüllung dieser Forderung findet sich beispielsweise im Koalitionsvertrag der neuen Bremer Landesregierung wieder, in dem vereinbart wurde, dass im regelmäßigen Abstand von drei Jahren geprüft werden soll, ob Außenarbeitsplätze der Werkstatt Bremen in reguläre Arbeitsverhältnisse – ggfs. auf Grundlage des Budgets für Arbeit – umgewandelt werden können.[14]

III. Kooperation

Wie für viele Maßnahmen bei der beruflichen Rehabilitation ist eine gute Kooperation zwischen allen Beteiligten auch entscheidend für den Erfolg des Budgets für Arbeit. So einigten sich in Hamburg die Arbeitsassistenzen und Job Coaches der Werkstattträger sowie die externen IFDs auf eine Kooperation bei der Akquise von WfbM-Beschäftigten und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die bisher positiv verlaufe.[15] Bestehende Kooperationskontakte und erprobte Formen der Zusammenarbeit sind hierbei wichtige Faktoren, mit denen beispielsweise das Integrationsmanagement von WfbM (wenn vorhanden) oder Abteilungen, die mit Außenarbeitsplätzen oder Integrationspraktika befasst sind, aufwarten könnten. Dies setzt jedoch auch jahrelange Erfahrung voraus, denn nicht ohne Grund gelingen Übergänge vor allem dort gut, wo Modellprojekte Strukturen geschaffen haben. Vor allem in Regionen, in denen das Budget für Arbeit nicht erprobt wurde, erweist sich eine Kooperation als bedeutungsvoll.[16]

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS)[17] fordert beim Teilhabeplanverfahren das Anstreben einer engen Kooperation vor allem mit den Integrationsämtern sowie die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der beruflichen Teilhabe. Letztere ist gem. § 61 SGB IX zwar kein Leistungsträger für das Budget für Arbeit, weist jedoch Vermittlungserfahrung auf.[18]

Gerade bei den meist in ländlichen Regionen entstehenden Mobilitätsproblemen fordert die Diakonie Deutschland, in einem kooperativen Teilhabeplanverfahren die Frage nach Mobilitätskosten zu berücksichtigen.[19] Dies ist deshalb von Bedeutung, da das Budget für Arbeit keine Fahrtkosten umfasst.[20]

IV. Öffentlichkeitsarbeit

Ein Grund für die niedrige Anzahl der bisher bewilligten Budgets für Arbeit sieht die LAG WfbM Niedersachsen[21] in der fehlenden Kenntnis bzw. fehlendem Informationsmaterial. Sie fordert eine Imagekampagne bzgl. der weiterentwickelten, nun bundesweiten Regelungen. Kritisiert wird, dass die Medienpräsenz zu gering sei und auch nicht auf die einzelnen Zielgruppen zugeschnitten. So gebe es laut der Vorsitzenden der LAG WfbM, Bettina Neuhaus, noch keine Möglichkeit Leistungsberechtigte in Leichter Sprache über die komplexen Zusammenhänge und individuelle Auswirkungen zu beraten. Aber auch potenzielle Arbeitgeber sollten als Zielgruppe von Kampagnen berücksichtigt werden.[22] In der Pflicht stünden die vom Land initiierten Modellregionen, die dank bereits vorhandener Netzwerke einen Beitrag leisten sollten. Gefordert werden Veranstaltungen für potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, durchgeführt von WfbM, Informationen auf Tagungen oder Sitzungen der Kammern, der Arbeitgeberverbände etc. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung in Berlin macht deutlich, dass auch WfbM sich wenig angesprochen fühlten, weil es weder Handlungsrichtlinien noch Informationen aus der Senatsverwaltung gebe und auch der Wissensstand bei der örtlichen Sozialhilfe in den Bezirksämtern gering sei.[23] Die Senatorin schätzt den Informationsstand in den WfbM als nicht ausreichend ein und auch bei Arbeitgebern herrsche ein Informationsdefizit.[24] Sie ruft deshalb dazu auf, das Budget für Arbeit bekannter zu machen und auch im Zuge des Fachkräftemangels an die WfbM heranzutreten, um die dort vorhandenen Potenziale zu nutzen.

Weitere Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit wurden im Rahmen der bereits erwähnten Fachtagung der LAG WfbM Niedersachsen und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geäußert (Fachtagung, 2018). So solle ein Informationsfluss vor Ort initiiert werden, z. B. in WfbM, (Förder-)Schulen, bei Elternabenden, in „Käseblättern“, etc. Wichtig sei, dass schon früh informiert werde.

V. Zusammenfassung und Ausblick

Zusammenfassend erweisen sich die Wertschätzung des Budgets für Arbeit durch die WfbM, die Außenarbeitsplätze oder Integrationspraktika (z. B. zur Anbahnung von Arbeitsverhältnissen), eine Kooperation aller beteiligten Akteure (z. B. bei der Vermittlung oder Beantragung) sowie das Rückkehrrecht als Erfolgsfaktoren für ein gelungenes Budget für Arbeit. Zu den hemmenden Faktoren zählen die in der Praxis herrschende Unklarheit bzgl. der Voraussetzungen für ein Budget für Arbeit, die uneinheitliche Ausgestaltung des Lohnkostenzuschusses, eine Anleitung und Begleitung, die erst mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags beginnt, eine vermutete Einbuße bei der Rente sowie der Ausschluss aus der Arbeitslosenversicherung.

Gegenstand der laufenden empirischen Studie zur Umsetzung des Budgets für Arbeit in ausgewählten Regionen ist es, die aus diesem Beitrag abgeleiteten zentralen Aspekte und Forschungsfragen mit den am Budget für Arbeit beteiligten Akteuren zu erörtern. Einbezogen werden vor allem die Leistungsberechtigten, aber auch die Arbeitgeber, Leistungsträger und Unterstützerinnen und Unterstützer. Darüber hinaus sollen deren Erfahrungen und Einschätzung erfasst und weitere Gelingensfaktoren und Barrieren der Umsetzung identifiziert werden.

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Beitrag von Lea Mattern, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität zu Berlin

Fußnoten

[1] Vgl. Mirbach et al., 2014, S. 15.

[2] Vgl. Kasper, 2018, S. 5.

[3] Vgl. Strecker, 2019, S. 6 f.

[4] Ebd.

[5] Vgl. Mirbach et al., 2014, S. 16.

[6] Siehe ebd., S. 35.

[7] Vgl. Mirbach et al., 2014, S. 37.

[8] Vgl. 2019b, S. 29.

[9] Siehe dazu auch Straßner, 2019, S. 26.

[10] Ebd.

[11] Vgl. Strecker, 2019, S. 8.

[12] Vgl. 2014, S. 144.

[13] Ebd., S. 175.

[14] SPD, Grüne, Linke, 2019, S. 48.

[15] Vgl. Strecker, 2019, S. 7.

[16] Vgl. Gast-Schimank, 2019b, S. 30.

[17] 2018, S. 18.

[18] Vgl. §§ 19 Abs. 2 Nr. 4, 22 Abs. 3 und 4 SGB IX.

[19] Vgl. Diakonie, 2018, S. 38.

[20] BAGüS, 2018, S. 13.

[21] Vgl. Kasper, 2018, S. 2.

[22] Ebd.

[23] Vgl. Strecker, 2019, S. 8 f.

[24] Plenarprotokoll, 2019, S. 5721 f.


Stichwörter:

Budget für Arbeit, Anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen, Eingliederungshilfe, Integrationsamt, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Integrationsfachdienst, Erwerbsminderung


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